Betreff
Stellenplan Rf. V/GWF/Bauaufsicht (BaF), Neuschaffung einer Stelle "Sondersachbearbeiter Baugenehmigungsverfahren"
Vorlage
OrgA/029/2013
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

1.  Im Rf. V/GWF/Bauaufsicht wird eine Stelle „Sachbearbeitung Baugenehmigungsverfahren“,

     BGr A 10 / VGr IVb,1a / EGr 9 neu geschaffen.

 

2.  Die 0,50-(Teilzeit-)Stelle 65721, Sachbearbeitung, VGr III,1(10)II,1b / EGr 12, wird aus dem

     Bereich GWF/Neubau in die GWF/Bauaufsicht transferiert.


 

Zu Nr. 1 – Neuschaffung einer Stelle „Sachbearbeitung Baugenehmigungsverfahren“

 

Rf. V beantragt die Neuschaffung einer Stelle „Sonder-SB Baugenehmigungsverfahren“ und verweist auf die derzeit äußerst schwierige Situation in der Bauaufsicht:

 

- Lange Bearbeitungszeiten von Bauanträgen

- Häufung von massiven Bürgerbeschwerden

- Mehrere krankheitsbedingte Ausfälle in der Abteilung

- Ausscheiden des Abteilungsleiters

 

Eine detaillierte Antragsbegründung ergibt sich aus der GWF/BaF-Verfügung vom 09.04.2013 (siehe Anlage 1).

 

 

 

 

 

 

 

Die Vorgangszahlen haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

 

Jahr

Vorgänge

(Bauordnung und Denkmalschutz)

2008

1.119

2009

1.229

2010

1.354

2011

1.386

2012

1.540

 

 

Stellungnahme OrgA:

Krankheitsbedingte Ausfälle und unbesetzte vorhandene Stellen sind keine Gründe für weitere dauerhafte Stellenneuschaffungen. Da jedoch auch die Fallzahlen deutlich gestiegen sind (siehe o.g. Tabelle), kann die beantragte Neuschaffung arbeitswirtschaftlich befürwortet werden. Insbesondere erscheint es auch sachgerecht, nach der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens und dem damit verbundenen Prozesskostenrisiko für eine erhöhte Rechtssicherheit der erteilten Genehmigungen zu sorgen.

 

Allerdings bleibt die Unsicherheit, ob und wie lange die höheren Fallzahlen Bestand haben.

Auf die Anbringung eines kw-Vermerks wird verzichtet, stattdessen wird OrgA künftige Personalwechsel (insbesondere im Bereich gD-Verwaltung) zum Anlass nehmen, um Fallzahlen und Personalbedarf erneut zu prüfen und die Stellenzahl ggf. wieder zu reduzieren.

 

Lt. vorgelegter Stellenbeschreibung soll die neue Stelle direkt der Abteilungsleitung unterstellt werden. Im Hinblick auf die der Stelle obliegenden Aufgaben und zur Entlastung der Abteilungsleitung ist es organisatorisch sinnvoller und sachgerecht, die neue Stelle dem Bereich BaF/Verwaltung zuzuordnen und dem dortigen Sachgebietsleiter zu unterstellen (auch die für die neue Stelle geltenden Vertretungsregelungen beziehen sich ausschließlich auf den Verwaltungsbereich).

 

Mit der vorgelegten Stellenbeschreibung wurde eine analytische Dienstpostenbewertung durchgeführt (siehe Anlage 2); dabei ergaben sich 370 Punkte, dies entspricht der BGr A 10. Als tariflicher Stellenwert ergibt sich VGr IVb,1a BAT / EGr 9 TVöD.

 

Die neue Stelle soll die Funktionsbezeichnung „Sachbearbeitung Baugenehmigungsverfahren“ erhalten. 

 

Kompensation:

Die Einnahmen bei den Verwaltungsgebühren der Bauaufsicht haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

 

Jahr

Rechnungs-

ergebnis

2008

367.321,60 €

2009

365.354,94 €

2010

500.712,85 €

2011

384.088,26 €

2012

788.340,67 €

2013

808.000,00 € *

* hochgerechnet aus den Einnahmen bis 29.04.2013 i.H.v. 269.522,15 €

 

Mit den um rund 400.000 € höheren Gebühreneinnahmen - Jahre 2012 und 2013 (hochgerechnet) im Vergleich zu den Jahren 2008 und 2009 - können die zusätzlichen Personalkosten für die neue Stelle (63.970 €) kompensiert werden.

 

 

Zu Nr. 2 – Organisatorische und stellenplanmäßige Bereinigung der Aufbauorganisation von GWF/ BaF und Neubau

 

Die 0,50-(Teilzeit-)Stelle 65721, SB Projektbetreuung, VGr III,1(10)II,1b / EGr 12 ist formell dem Bereich GWF/Neubau zugeordnet.

Bei Verhandlungen zwischen GWF und OrgA haben Vertreter der GWF aber schon mehrmals mitgeteilt, dass die Stelleninhaberin seit mehreren Monaten de facto in der Bauaufsicht eingesetzt wird. Diese Maßnahme beruht u.a. auf unbesetzten Stellen in der Bauaufsicht.

Eine spätere Rückkehr der betroffenen Kraft in den Neubau ist auch nach Wiederbesetzung aller noch offenen Stellen in der BaF nicht mehr vorgesehen.

Im Hinblick auf den massiven Fallzahlenanstieg in der Bauordnung besteht seitens OrgA mit dieser Maßnahme Einverständnis.

-> Die Stelle 65721 wird aus dem Neubau in die Bauaufsicht transferiert.

 


Finanzierung: (Neuschaffung bei Nr. 1 ist kompensiert, siehe Sachverhalt)

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 – GWF/BaF-Verfügung vom 09.04.2013

Anlage 2 - Stellenbewertung einschl. Dienstpostenbewertung