1. Im Rf. V/GWF/Bauaufsicht wird eine Stelle „Sachbearbeitung Baugenehmigungsverfahren“,
BGr A 10 / VGr IVb,1a / EGr 9 neu geschaffen.
2. Die 0,50-(Teilzeit-)Stelle 65721, Sachbearbeitung, VGr III,1(10)II,1b / EGr 12, wird aus dem
Bereich GWF/Neubau in die GWF/Bauaufsicht transferiert.
3. Dem Personal- und Organisationsausschuss ist im 2. Halbjahr 2014 über die Entwicklung der
Einnahmen der Verwaltungsgebühren der Bauaufsicht zu berichten.
Zu Nr. 1 – Neuschaffung einer Stelle „Sachbearbeitung
Baugenehmigungsverfahren“
Rf. V beantragt die Neuschaffung einer Stelle „Sonder-SB Baugenehmigungsverfahren“ und verweist auf die derzeit äußerst schwierige Situation in der Bauaufsicht:
- Lange Bearbeitungszeiten von Bauanträgen
- Häufung von massiven Bürgerbeschwerden
- Mehrere krankheitsbedingte Ausfälle in der Abteilung
- Ausscheiden des Abteilungsleiters
Eine detaillierte Antragsbegründung ergibt sich aus der GWF/BaF-Verfügung vom 09.04.2013 (siehe Anlage 1).
Die Vorgangszahlen haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
Jahr |
Vorgänge (Bauordnung
und Denkmalschutz) |
2008 |
1.119 |
2009 |
1.229 |
2010 |
1.354 |
2011 |
1.386 |
2012 |
1.540 |
Stellungnahme OrgA:
Krankheitsbedingte Ausfälle und unbesetzte vorhandene
Stellen sind keine Gründe für weitere dauerhafte Stellenneuschaffungen. Da
jedoch auch die Fallzahlen deutlich gestiegen sind (siehe o.g. Tabelle), kann
die beantragte Neuschaffung arbeitswirtschaftlich befürwortet werden.
Insbesondere erscheint es auch sachgerecht, nach der Abschaffung des
Widerspruchsverfahrens und dem damit verbundenen Prozesskostenrisiko für eine
erhöhte Rechtssicherheit der erteilten Genehmigungen zu sorgen.
Allerdings bleibt die Unsicherheit, ob und wie lange die
höheren Fallzahlen Bestand haben.
Auf die Anbringung eines kw-Vermerks wird verzichtet, stattdessen wird OrgA künftige Personalwechsel (insbesondere im Bereich gD-Verwaltung) zum Anlass nehmen, um Fallzahlen und Personalbedarf erneut zu prüfen und die Stellenzahl ggf. wieder zu reduzieren.
Lt. vorgelegter Stellenbeschreibung soll die neue Stelle direkt der Abteilungsleitung unterstellt werden. Im Hinblick auf die der Stelle obliegenden Aufgaben und zur Entlastung der Abteilungsleitung ist es organisatorisch sinnvoller und sachgerecht, die neue Stelle dem Bereich BaF/Verwaltung zuzuordnen und dem dortigen Sachgebietsleiter zu unterstellen (auch die für die neue Stelle geltenden Vertretungsregelungen beziehen sich ausschließlich auf den Verwaltungsbereich).
Mit der vorgelegten Stellenbeschreibung wurde eine analytische Dienstpostenbewertung durchgeführt (siehe Anlage 2); dabei ergaben sich 370 Punkte, dies entspricht der BGr A 10. Als tariflicher Stellenwert ergibt sich VGr IVb,1a BAT / EGr 9 TVöD.
Die neue Stelle soll die Funktionsbezeichnung „Sachbearbeitung Baugenehmigungsverfahren“ erhalten.
Kompensation:
Die Einnahmen bei den Verwaltungsgebühren der Bauaufsicht haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
Jahr |
Rechnungs- ergebnis |
2008 |
367.321,60 € |
2009 |
365.354,94 € |
2010 |
500.712,85 € |
2011 |
384.088,26 € |
2012 |
788.340,67 € |
2013 |
808.000,00 € * |
* hochgerechnet aus den Einnahmen bis 29.04.2013
i.H.v. 269.522,15 €
Mit den um rund 400.000 € höheren Gebühreneinnahmen - Jahre 2012 und 2013 (hochgerechnet) im Vergleich zu den Jahren 2008 und 2009 - können die zusätzlichen Personalkosten für die neue Stelle (63.970 €) kompensiert werden.
Zu Nr. 2 –
Organisatorische und stellenplanmäßige Bereinigung der Aufbauorganisation von
GWF/ BaF und Neubau
Die 0,50-(Teilzeit-)Stelle 65721, SB Projektbetreuung, VGr III,1(10)II,1b / EGr 12 ist formell dem Bereich GWF/Neubau zugeordnet.
Bei Verhandlungen zwischen GWF und OrgA haben Vertreter der
GWF aber schon mehrmals mitgeteilt, dass die Stelleninhaberin seit mehreren
Monaten de facto in der Bauaufsicht eingesetzt wird. Diese Maßnahme beruht u.a.
auf unbesetzten Stellen in der Bauaufsicht.
Eine spätere Rückkehr der betroffenen Kraft in den Neubau ist auch nach Wiederbesetzung aller noch offenen Stellen in der BaF nicht mehr vorgesehen.
Im Hinblick auf den massiven Fallzahlenanstieg in der Bauordnung besteht seitens OrgA mit dieser Maßnahme Einverständnis.
-> Die Stelle 65721 wird aus dem Neubau in die Bauaufsicht transferiert.
Finanzierung: (Neuschaffung
bei Nr. 1 ist kompensiert, siehe Sachverhalt)
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 – GWF/BaF-Verfügung vom 09.04.2013
Anlage 2 - Stellenbewertung einschl. Dienstpostenbewertung