Betreff
Errichtung einer 2-gruppigen Kinderkrippe im Rennweg 85/Oberfürberg - Anbau an den Kindergarten "Little Friends" durch das BRK Fürth
Vorlage
JgA/137/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Zur Abdeckung des Bedarfs an Krippenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 24 Krippenplätzen in Fürth-Oberfürberg, Rennweg 85 genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kostenschätzung entsprechend der staatlichen Krippenrichtlinien mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt sind.

 

Ein entsprechender Förderantrag ist der Regierung bis spätestens 31.12.2013 vorzulegen.


Der Sachverhalt wurde im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten am 27.11.2013 vorberaten.

 

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 25.01.2012 erfolgte entsprechend der AJJ-Empfehlung vom 14.12.2011 die Zustimmung, die am 23.03.2011 beschlossene Versorgungsquote von 35 % für die Betreuung der unter 3-Jährigen um 110 in der Tagespflege und um 70 Krippenplätze zu erhöhen. Um die avisierte Betreuungsquote von bis zu 40 % zu erreichen, bedarf es jedoch – aufgrund der steigenden Kinderzahlen in Fürth – weiterer Krippenplätze.

 

Die Ergebnisse der flächendeckenden Elternbefragung, deren Präsentation im  Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten (AJJ) in der Sitzung am 02.10.2013 erfolgte, bestätigt mit 40,6 % (als untere Bedarfsgrenze) diese Zielfestlegung. Diese (neue) 40,6%-Zielfestlegung wurde in der Stadtratssitzung am 20.11.2013 beschlossen.

 

 

Investor/Bauträger sowie Betriebsträger ist das Bayer. Rote Kreuz, Henri-Dunant-Str. 11 in Fürth.

 

Aufgrund der Grundlage des Sonderinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2014 ergeben sich folgende Berechnungen:

 

1. Allgemein

 

Die Kostenschätzung für die Gesamt(bau)maßnahme beläuft sich auf 1.071.891,88 €, inkl. Ausstattung i. H. v. 30.000 €.

 

Bei einem Neubau werden bei der Kinderkrippe die zuweisungsfähigen Kosten über die jeweils förderfähige Hauptnutzfläche und den geltenden Kostenrichtwert ermittelt. Die Ausstattung wird zu 100% gefördert.

 

 

2. Ermittlung der zuweisungsfähigen Hauptnutzfläche

 

Bei der Krippenförderung handelt es sich um eine  sog. „Platzförderung“ d. h. pro Krippenplatz werden 9 m2 anerkannt. Für die Kinderkrippe ergibt sich somit eine zuweisungsfähige Fläche von 216 m2.

 

3. Ermittlung der Förderung

     („Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2014)

 

Die zuweisungsfähigen Kosten werden nach dem gültigen Kostenrichtwert von 3.663 € pro m2 sowie der förderfähigen Fläche von 216 m2 (s. Pkt. 2) ermittelt. Der Fördersatz beträgt derzeit 71,6% der zuweisungsfähigen Kosten. Bei der Höhe der staatlichen Förderung ist jedoch Nr. 5.3 Abs.1 der Krippenförderrichtlinie zu beachten, wonach die staatliche Förderung auf 90% der tatsächlichen Gesamtkosten begrenzt ist.

Die staatliche Förderung ermittelt sich wie folgt:

 

 

Bau

Ausstattung

Gesamtkosten

1.041.891,88 €

30.000,00 €

Zwfg. Kosten (24 Plätze x 9 m2 x3.663 €

791.208,00 €

 

(Bau) Förderung (71,6% d. zwfg. Kosten)

566.500,00 €

 

Max. jedoch 90% der tatsächl. Gesamtkosten

entfällt

 

Ausstattung

0,00 €

30.000,00 €

 

Staatliche Gesamtförderung

                                        596.500,00 €

 

Die staatliche Förderung beträgt somit 596.500 €. Neben der staatlichen Förderung beträgt der städtische Anteil 50% der nicht gedeckten zuweisungsfähigen Kosten. Bei nicht gedeckten zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von 224.708 € beträgt der städt. Anteil mithin 112.350 € (gerundet).  

 

 

4. Finanzierungsplan für die Gesamtmaßnahme

 

Für die geplante Maßnahme ergibt sich daher folgender voraussichtlicher Finanzierungsplan:

 

   596.500,00 €    Staatliche Förderung (Kinderkrippe inkl. Ausstattung)

   112.350,00 €    Städtische Förderung 

   363.041,88 €    Eigenanteil Bauträger (BRK)

1.071.891,88 €  Gesamtkosten

 

Die Finanzierung der Maßnahme kann über die im Haushalt 2014 veranschlagte „Krippenpauschale“ bei der HH-Stelle 4644.9880.2000 abgewickelt werden.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


3 Pläne und Kostenschätzung