Zur Abdeckung des Bedarfs an Krippenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 24 Krippenplätzen in Fürth-Oberfürberg, Rennweg 85 genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kostenschätzung entsprechend der staatlichen Krippenrichtlinien mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt sind.
Ein entsprechender Förderantrag ist der Regierung bis spätestens 31.12.2013 vorzulegen.
Der Sachverhalt wurde im Ausschuss für
Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten am 27.11.2013 vorberaten.
Mit Stadtratsbeschluss vom 25.01.2012
erfolgte entsprechend der AJJ-Empfehlung vom 14.12.2011 die Zustimmung, die am
23.03.2011 beschlossene Versorgungsquote von 35 % für die Betreuung der unter
3-Jährigen um 110 in der Tagespflege und um 70 Krippenplätze zu erhöhen. Um die
avisierte Betreuungsquote von bis zu 40 % zu erreichen, bedarf es jedoch –
aufgrund der steigenden Kinderzahlen in Fürth – weiterer Krippenplätze.
Die Ergebnisse der flächendeckenden
Elternbefragung, deren Präsentation im
Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten (AJJ) in der Sitzung
am 02.10.2013 erfolgte, bestätigt mit 40,6 % (als untere Bedarfsgrenze) diese
Zielfestlegung. Diese (neue) 40,6%-Zielfestlegung wurde in der Stadtratssitzung
am 20.11.2013 beschlossen.
Investor/Bauträger sowie Betriebsträger ist
das Bayer. Rote Kreuz, Henri-Dunant-Str. 11 in Fürth.
Aufgrund der Grundlage des
Sonderinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2014 ergeben
sich folgende Berechnungen:
1.
Allgemein
Die Kostenschätzung für die Gesamt(bau)maßnahme beläuft sich auf
1.071.891,88 €, inkl. Ausstattung i. H. v. 30.000 €.
Bei einem Neubau werden bei der Kinderkrippe die zuweisungsfähigen
Kosten über die jeweils förderfähige Hauptnutzfläche und den geltenden
Kostenrichtwert ermittelt. Die Ausstattung wird zu 100% gefördert.
2.
Ermittlung der zuweisungsfähigen Hauptnutzfläche
Bei der Krippenförderung handelt es sich um eine sog. „Platzförderung“ d. h. pro Krippenplatz
werden 9 m2 anerkannt. Für die Kinderkrippe ergibt sich somit eine
zuweisungsfähige Fläche von 216 m2.
3.
Ermittlung der Förderung
(„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2014)
Die zuweisungsfähigen Kosten werden nach dem gültigen Kostenrichtwert
von 3.663 € pro m2 sowie der förderfähigen Fläche von 216 m2
(s. Pkt. 2) ermittelt. Der Fördersatz beträgt derzeit 71,6% der
zuweisungsfähigen Kosten. Bei der Höhe der staatlichen Förderung ist jedoch Nr.
5.3 Abs.1 der Krippenförderrichtlinie zu beachten, wonach die staatliche
Förderung auf 90% der tatsächlichen Gesamtkosten begrenzt ist.
Die staatliche Förderung ermittelt sich wie folgt:
|
Bau |
Ausstattung |
Gesamtkosten |
1.041.891,88 € |
30.000,00 € |
Zwfg. Kosten (24
Plätze x 9 m2 x3.663 € |
791.208,00 € |
|
(Bau) Förderung
(71,6% d. zwfg. Kosten) |
566.500,00 € |
|
Max. jedoch 90%
der tatsächl. Gesamtkosten |
entfällt |
|
Ausstattung |
0,00 € |
30.000,00 € |
Staatliche
Gesamtförderung |
596.500,00 € |
Die staatliche Förderung beträgt somit 596.500 €. Neben der staatlichen
Förderung beträgt der städtische Anteil 50% der nicht gedeckten
zuweisungsfähigen Kosten. Bei nicht gedeckten zuweisungsfähigen Kosten in Höhe
von 224.708 € beträgt der städt. Anteil mithin 112.350 € (gerundet).
4. Finanzierungsplan für die
Gesamtmaßnahme
Für die geplante
Maßnahme ergibt sich daher folgender voraussichtlicher Finanzierungsplan:
596.500,00 € Staatliche Förderung (Kinderkrippe inkl.
Ausstattung)
112.350,00 € Städtische Förderung
363.041,88 € Eigenanteil Bauträger (BRK)
1.071.891,88 € Gesamtkosten
Die Finanzierung der Maßnahme kann über die im Haushalt 2014
veranschlagte „Krippenpauschale“ bei der HH-Stelle 4644.9880.2000 abgewickelt
werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
3 Pläne und Kostenschätzung