Betreff
Ergänzungsbau Jüdisches Museum: Fördermittel Städtebauförderung
Vorlage
SpA/235/2013
Art
Beschlussvorlage - AB
Referenzvorlage

Von der Entwicklung der förderfähigen Kosten sowie der Zuwendungen und des städt. Eigenanteils wird Kenntnis genommen.


Mit Bewilligungsbescheid Nr. 030/2013 vom 28.11.2913 hat die Regierung von Mittelfranken eine erste Teilbewilligung der Städtebauförderungsmittel über förderfähige Kosten  i. H. v. 150.000 € erlassen. Die Gesamthöhe der Zuwendungen wird – vorbehaltlich der weiteren Mittelzuteilung – 3.380.000 € bei einem Fördersatz von 80% der förderfähigen Kosten betragen.

 

In der dem Stadtratsbeschluss vom 19.06.2013 zugrundeliegenden Beschlussvorlage (RIV/006/2013 vom 11.06.2013) wurde folgende Finanzierung (Investitionsmaßnahme) aufgeführt:

 

Investitionskosten                                         5.568.661 €

davon förderfähige Kosten                           4.675.004 €

 

davon Förderung (80%)                                3.740.003 €

städt. Eigenanteil a. d. Förderung (20%)         935.001 €

 

nicht förderfähige Kosten (100% Stadt)          893.657 €    

 

Auf Grundlage der vorliegenden Fördermittelbewilligung der Regierung von Mittelfranken stellt sich die Finanzierung wie folgt dar:

 

Investitionskosten                                         5.568.663 €

davon förderfähige Kosten                           4.225.000 €

 

davon Förderung (80%), voraussichtlich      3.380.000 €

städt. Eigenanteil a. d. Förderung (20%)         845.000 €

 

nicht förderfähige Kosten (100% Stadt)       1.343.663 €    

                           

Die Minderung der förderfähigen Kosten bzw. die Erhöhung der nicht förderfähigen Kosten ist auf zwei wesentliche Positionen zurückzuführen:

- nicht förderfähige Maßnahmen (Einrichtungsgegenstände) in KGr. 372 i. H. v. 213.810 €

- nicht förderfähige Stellplatzablöse i. H. v. 104.000 €.

Die o. a. Reduzierung der förderfähigen Kosten wirkt sich über die Pauschalierung (12%) der Baunebenkosten (Architekten, Ingenieure) auch auf diese selbst aus.

 

Hinsichtlich der Entwicklung der förderfähigen Kosten und deren finanzieller Auswirkung wird auf beiliegende Übersicht verwiesen.

 

Bezüglich der Stellplatzablöse wird angemerkt, dass sich diese aufgrund der Änderung der Stellplatzsatzung (Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen; Stadtratsbeschluss vom 20.02.2013) um ca. 25% reduzieren dürfte.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Bewilligungsbescheid der Regierung von Mittelfranken vom 28.11.2013

Vergleich: Beschluss 19.06.2013 / Kostenberechnung 09.07.2013 / Bescheid