Betreff
Endausbau des Aischweges mit Errichtung einer Wendeschleife; Projektgenehmigung gem. Ziff. 2.5 für die Einleitung und Abwicklung städtischer Baumaßnahmen
Vorlage
TfA/108/2014
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Vorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss erteilt die Projektgenehmigung zur endgültigen erstmaligen Herstellung des Aischweges mit Errichtung einer Wendeschleife.

 

Die Maßnahme wurde mit Gesamtkosten von 128.000 € geschätzt.


Der Aischweg liegt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 327, 1. Änderung und Ergänzung. Ursprünglich war vorgesehen, den Aischweg nach Süden an die Rezatstraße anzubinden. Dies ist durch die aktuelle Bebauung überholt, weshalb zum vollständigen Ausbau die Herstellung einer Wendekehre erforderlich ist.

Da es sich um ein Gewerbegebiet handelt, muss die Wendekehre ausreichend für Lastzüge und Sattelschlepper bemessen sein. Sie wurde mit einem Durchmesser von 25 m geplant.

 

Nachdem bei der Maßnahme Aischweg nur vier Anlieger (einschl. dem städt. Grundstück) betroffen sind, wurden diese vom Baureferat direkt angeschrieben. Sie erhielten bis zum 25.11.2013 die Gelegenheit, ihre Anregungen, Bedenken oder Einwendungen zur Planung schriftlich mitzuteilen, oder diese telefonisch zu melden.

 

Zwei Anlieger haben sich gemeldet. Eine Firma war der Ansicht, dass die Straße bereits ausgebaut ist und somit keine weiteren Anliegerbeiträge zu entrichten seien. Eine weitere Firma sieht die Maßnahme aufgrund der geringen Anzahl von Anrainern als unverhältnismäßig an und lehnt diese deshalb ab.

 

Um sowohl für die beteiligten Anlieger, als auch für die Stadt die Herstellungskosten zu minimieren, wurde bei der Planung soweit als möglich der Erhalt der bereits hergestellten Straßenflächen/Grünstreifen berücksichtigt. Sämtliche Eingangs-/Zufahrtsbereiche sind mit der vorliegenden Planung über Gehwege zu erreichen, so dass den Forderungen von Verkehrsplanung, Straßenverkehrsamt und Polizei nach der sicheren fußläufigen Erreichbarkeit sämtlicher Grundstücke kostengünstig Rechnung getragen werden konnte.

 

Durch die Errichtung der Mittelinsel mit Baumpflanzung soll widerrechtliches Parken in der Mitte der Wendeanlage verhindert werden und ein Mindestmaß an gestalterischer Qualität erreicht werden.

 

Da es sich um eine erstmalige Herstellung der Straße handelt, müssen für den Ausbau Erschließungsbeiträge (= 90 % der Gesamtkosten) erhoben werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

128.000

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6320.95000000HR     

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 Übersicht Erschließungsbereich; Anlage 2 Lageplan der Maßnahme;

Anlage 3 Regelquerschnitt A-A;