- Der Bau- und Werkausschuss
beschließt, die Sanierung für die Fl.-Nrn. 1130/4,1130/12,1130/13,
1130/14, 1130/20, 1130/21, 1133/3, 1133/7 Gem. Fürth als abgeschlossen zu
erklären.
- Die Verwaltung wird beauftragt, Beschlüsse für eine entsprechende Anpassung der Sanierungssatzung (förmliche Änderung der Sanierungssatzung) vorzubereiten.
Im Sanierungsgebiet "Innenstadt", Teilgebiet XII
"Bahnhofsplatz und Hallplatz" besteht u. a. für den Abschluss
bestimmter Mietverträge, den Grundverkehr sowie die Belastung von Grundstücken
eine Genehmigungspflicht gem. § 144 BauGB.
Der Eigentümer der Flurstücke Gustav-Schickedanz-Straße 2,
Fürther Freiheit 8, 10 (Fl.-Nrn. 1130/4,1130/12,1130/13, 1130/14, 1130/20,
1130/21, 1133/3, 1133/7 Gem. Fürth) hat mit Schreiben vom 28.03.2014 deren
Entlassung aus dem Sanierungsverfahren / Sanierungsgebiet beantragt.
Gem. § 163 Abs. 1 BauGB kann die Gemeinde die Sanierung für ein Grundstück als abgeschlossen erklären, wenn das Grundstück entsprechend den Zielen und Zwecken der Sanierung bebaut, modernisiert oder instandgesetzt ist oder genutzt wird. Liegen diese Voraussetzungen vor, hat die Gemeinde auf Antrag des Eigentümers die Sanierung für das Grundstück als abgeschlossen zu erklären.
Mit der o. a. Erklärung entfallen die Genehmigungspflichten der §§ 144, 145 BauGB, der im Grundbuch eingetragene Sanierungsvermerk wird gelöscht.
Sowohl aufgrund des baulichen Zustandes als auch der Nutzungen ist die Anwendung des Sanierungsrechts für die Grundstücke nicht erforderlich.
Vor dem dargestellten Hintergrund wird vorgeschlagen,
- die Sanierung für die
beschriebenen Flurstücke als abgeschlossen zu erklären,
- in einem zweiten Schritt die Sanierungssatzung entsprechend anzupassen.
Die Änderung der Sanierungssatzung erfolgt durch Änderungssatzung in einem separaten Beschlussverfahren.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan