Betreff
Sanierungsgebiet "Innenstadt", Teilgebiet XII "Bahnhofsplatz und Hallplatz";Abschlusserklärung gem. § 163 BauGB für die Fl.-Nrn. 1130/4,1130/12,1130/13, 1130/14, 1130/20, 1130/21, 1133/3, 1133/7 Gem. Fürth
Vorlage
SpA/253/2014
Art
Beschlussvorlage - AB
Untergeordnete Vorlage(n)
  1. Der Bau- und Werkausschuss beschließt, die Sanierung für die Fl.-Nrn. 1130/4,1130/12,1130/13, 1130/14, 1130/20, 1130/21, 1133/3, 1133/7 Gem. Fürth als abgeschlossen zu erklären.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, Beschlüsse für eine entsprechende Anpassung der Sanierungssatzung (förmliche Änderung der Sanierungssatzung) vorzubereiten.

 


Im Sanierungsgebiet "Innenstadt", Teilgebiet XII "Bahnhofsplatz und Hallplatz" besteht u. a. für den Abschluss bestimmter Mietverträge, den Grundverkehr sowie die Belastung von Grundstücken eine Genehmigungspflicht gem. § 144 BauGB.

Der Eigentümer der Flurstücke Gustav-Schickedanz-Straße 2, Fürther Freiheit 8, 10 (Fl.-Nrn. 1130/4,1130/12,1130/13, 1130/14, 1130/20, 1130/21, 1133/3, 1133/7 Gem. Fürth) hat mit Schreiben vom 28.03.2014 deren Entlassung aus dem Sanierungsverfahren / Sanierungsgebiet beantragt.

Gem. § 163 Abs. 1 BauGB kann die Gemeinde die Sanierung für ein Grundstück als abgeschlossen erklären, wenn das Grundstück entsprechend den Zielen und Zwecken der Sanierung bebaut, modernisiert oder instandgesetzt ist oder genutzt wird. Liegen diese Voraussetzungen vor, hat die Gemeinde auf Antrag des Eigentümers die Sanierung für das Grundstück als abgeschlossen zu erklären.

 

Mit der o. a. Erklärung entfallen die Genehmigungspflichten der §§ 144, 145 BauGB, der im Grundbuch eingetragene Sanierungsvermerk wird gelöscht.

 

Sowohl aufgrund des baulichen Zustandes als auch der Nutzungen ist die Anwendung des Sanierungsrechts für die Grundstücke nicht erforderlich.

 

Vor dem dargestellten Hintergrund wird vorgeschlagen,
 

  1. die Sanierung für die beschriebenen Flurstücke als abgeschlossen zu erklären,

  2. in einem zweiten Schritt die Sanierungssatzung entsprechend anzupassen.

 

Die Änderung der Sanierungssatzung erfolgt durch Änderungssatzung in einem separaten Beschlussverfahren.  


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan