Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Innenstadt“
Der Eigentümer der Flurstücke Gustav-Schickedanz-Straße 2,
Fürther Freiheit 8, 10 (Fl.-Nrn. 1130/4,1130/12,1130/13, 1130/14, 1130/20,
1130/21, 1133/3, 1133/7 Gem. Fürth) hat mit Schreiben vom 28.03.2014 deren
Entlassung aus dem Sanierungsverfahren / Sanierungsgebiet beantragt.
Der Bau- und Werkausschuss hat mit Beschluss vom 09.04.2014 die Sanierung für die genannten Flurstücke gem. § 163 BauGB für abgeschlossen erklärt, da das Grundstück entsprechend den Zielen und Zwecken der Sanierung bebaut, modernisiert, instandgesetzt und genutzt ist. Mit dieser Erklärung entfallen die Genehmigungspflichten der §§ 144, 145 BauGB für die Flurstücke.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, eine Änderung der Sanierungssatzung in die Wege zu leiten.
Die Änderung der Sanierungssatzung (Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Innenstadt“) erfolgt durch Änderungssatzung.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Änderungssatzung (Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Innenstadt“)