Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, in der
Baumschutzverordnung bei Bauvorhaben und Baustellen eine Baumkaution für den zu
erhaltenden Baumbestand einzuführen, wird abgelehnt.
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat für das Änderungsverfahren der Baumschutzverordnung folgenden Ergänzungsantrag gestellt:
Die Stadt Fürth führt eine Baumkaution für den zu erhaltenden Baumbestand im Bereich von Baustellen und Bauvorhaben ein. Die Baumkaution ist vor Beginn der Baumaßnahmen zu hinterlegen, die Höhe richtet sich nach dem auf dem Grundstück vorhandenen Baumbestand.
Das Thema Baumkaution wurde in der Sitzung des Umweltausschusses am 30.01.2014 bereits ausführlich behandelt. Die Verwaltung hat hierzu szt. Folgendes ausgeführt:
„Zu 7. Baumkaution:
Eine
Baumkaution ist nach Einschätzung der Verwaltung kein Mittel, welches bei
baumschutzrelevanten Vorhaben regelmäßig zum Einsatz kommen kann. Vielmehr
bietet sich eine Baumkaution nur in Fällen an, in welchen zwischen
Bauherr/Grundstückseigentümer und der Stadt Fürth kein Konsens über die Erhaltungsfähigkeit
eines Baumes erreicht werden kann.
Beispiel:
Bauherr/Grundstückseigentümer
weist in seinen Planungen einen Baum als zu erhaltend aus, während die
Verwaltung der Auffassung ist, dass der Baum mittelfristig an diesem Standort
nicht erhalten werden kann (z.B. zu nahe am Baukörper).
Bauherr/Grundstückseigentümer will in solchen Fällen meist eine
Ausgleichszahlung nicht akzeptieren.
Lösung:
OA
fordert die Hinterlegung einer Kaution in Höhe der für eine Ausgleichszahlung
errechneten Summe. Nach Ablauf von spätestens 5 Jahren (3 Jahre,
wie von Bündnis 90/Die Grünen angedacht, erscheinen aus fachlicher Sicht nicht
ausreichend) wird geprüft, ob der Baum die Baumaßnahme „überlebt“ hat. Wenn
nicht, verfällt die Kaution zu Gunsten der Stadt Fürth (theoretisch
jedenfalls). In der Praxis wird das wohl aber nicht so leicht umzusetzen sein.
Mögliche Einlassungen der Betroffenen, dass der Baum nicht wegen des
Bauvorhabens, sondern wegen des dritten regenarmen Sommers in Folge abgestorben
sei, können im Zweifel wohl nicht widerlegt werden. Streitigkeiten sind
insoweit vorprogrammiert.
H.E.
kommt somit kommt eine Baumkaution nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht. Diese obligatorisch in allen
Fällen zu fordern wäre zum einen nicht verhältnismäßig, weil die anfallenden
Kosten vor allem bei Einzel- Bauvorhaben beträchtlich wären und auch Kautionen
für Bäume (jeweils derzeit 882 €) gefordert werden müssten, die überhaupt nicht
zur Disposition stehen. Auf der anderen Seite wäre auch der Verwaltungsaufwand
für die Untere Naturschutzbehörde kaum mehr zu bewältigen. Mit Bankbürgschaften
abgesicherte Kautionen sind für die Betroffenen durchaus mit erheblichen Kosten
verbunden (eine Bankbürgschaft von 15.000 € kann mit jährlichen Kosten bis zu
700 € verbunden sein). Eine obligatorische Baumkaution bringt nach Überzeugung
der Verwaltung keinerlei Nutzen, sondern belastet nur unnötig insbes.
Bauherrn/Grundstückseigentümer und auch die Verwaltung.
Im
Falle Grundig-Park hätte eine Baumkaution zudem keine Auswirkungen gezeigt, da
das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz eine solche nicht für Bäume
gefordert hätte, die dem Bauvorhaben nicht im Wege stehen. Denkbar wäre dies
nur für einige wenige südlich befindliche Bäume gewesen, die sehr nahe an den
jeweiligen Baukörpern lagen. Illegale, nicht vorhersehbare Fällungen sind mit
einer Baumkaution nicht zu verhindern“.
Diese Überlegungen
sind aus Sicht der Verwaltung nach wie vor gültig. Von einer – wie dies
beantragt wurde – obligatorischen Baumkaution wir daher noch immer abgeraten.
Insbes. die Vorhaltekosten für eine Kaution, als auch die zu erwartenden
Schwierigkeiten bei der Beweisführung für fällig gestellte Kautionen, sprechen
h.E. gegen derartige Überlegungen.
Auch muss erneut
darauf hingewiesen werden, dass illegale Fällungen nicht mit den Mitteln einer
Baumkaution vereitelt werden können. Die im Bereich des Grundig-Park ohne
Befreiung entfernten Bäume waren (überwiegend) durch die Bauvorhaben nicht
unmittelbar betroffen, so dass für diese Bäume wohl auch keine Baumkaution
hätte gefordert werden können. Eine andere Verfahrensweise, z.B. die generelle
Forderung einer Kaution für sämtliche auf einem Vorhabensgrundstück vorhandenen
Bäume, ggf. auch noch für Bäume auf benachbarten Grundstücken, ist nicht
verhältnismäßig und mithin rechtlich angreifbar.
Grundsätzlich
denkbar (und im Einzelfall bereits auch praktiziert) ist dagegen die Forderung
einer Baumkaution in besonderen Einzelfällen. Es wird daher empfohlen, den
Antrag abzulehnen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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