Betreff
Vorlage zum Ergänzungsantrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.09.2014 zu TOP 10 -ö- Änderungsverfahren Baumschutzverordnung der Stadt Fürth
Vorlage
OA/114/2014
Aktenzeichen
III/OA/U
Art
Beschlussvorlage - AB
Referenzvorlage

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, in der Baumschutzverordnung bei Bauvorhaben und Baustellen eine Baumkaution für den zu erhaltenden Baumbestand einzuführen, wird abgelehnt. 


Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat für das Änderungsverfahren der Baumschutzverordnung folgenden Ergänzungsantrag gestellt:

 

Die Stadt Fürth führt eine Baumkaution für den zu erhaltenden Baumbestand im Bereich von Baustellen und Bauvorhaben ein. Die Baumkaution ist vor Beginn der Baumaßnahmen zu hinterlegen, die Höhe richtet sich nach dem auf dem Grundstück vorhandenen Baumbestand.

 

Das Thema Baumkaution wurde in der Sitzung des Umweltausschusses am 30.01.2014 bereits ausführlich behandelt. Die Verwaltung hat hierzu szt. Folgendes ausgeführt:

 

„Zu 7. Baumkaution:

 

Eine Baumkaution ist nach Einschätzung der Verwaltung kein Mittel, welches bei baumschutzrelevanten Vorhaben regelmäßig zum Einsatz kommen kann. Vielmehr bietet sich eine Baumkaution nur in Fällen an, in welchen zwischen Bauherr/Grundstückseigentümer und der Stadt Fürth kein Konsens über die Erhaltungsfähigkeit eines Baumes erreicht werden kann.

 

Beispiel:

Bauherr/Grundstückseigentümer weist in seinen Planungen einen Baum als zu erhaltend aus, während die Verwaltung der Auffassung ist, dass der Baum mittelfristig an diesem Standort nicht erhalten werden kann (z.B. zu nahe am Baukörper). Bauherr/Grundstückseigentümer will in solchen Fällen meist eine Ausgleichszahlung nicht akzeptieren.

 

Lösung:

OA fordert die Hinterlegung einer Kaution in Höhe der für eine Ausgleichszahlung errechneten Summe. Nach Ablauf von spätestens 5 Jahren (3 Jahre, wie von Bündnis 90/Die Grünen angedacht, erscheinen aus fachlicher Sicht nicht ausreichend) wird geprüft, ob der Baum die Baumaßnahme „überlebt“ hat. Wenn nicht, verfällt die Kaution zu Gunsten der Stadt Fürth (theoretisch jedenfalls). In der Praxis wird das wohl aber nicht so leicht umzusetzen sein. Mögliche Einlassungen der Betroffenen, dass der Baum nicht wegen des Bauvorhabens, sondern wegen des dritten regenarmen Sommers in Folge abgestorben sei, können im Zweifel wohl nicht widerlegt werden. Streitigkeiten sind insoweit vorprogrammiert.

 

 

H.E. kommt somit kommt eine Baumkaution nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht. Diese obligatorisch in allen Fällen zu fordern wäre zum einen nicht verhältnismäßig, weil die anfallenden Kosten vor allem bei Einzel- Bauvorhaben beträchtlich wären und auch Kautionen für Bäume (jeweils derzeit 882 €) gefordert werden müssten, die überhaupt nicht zur Disposition stehen. Auf der anderen Seite wäre auch der Verwaltungsaufwand für die Untere Naturschutzbehörde kaum mehr zu bewältigen. Mit Bankbürgschaften abgesicherte Kautionen sind für die Betroffenen durchaus mit erheblichen Kosten verbunden (eine Bankbürgschaft von 15.000 € kann mit jährlichen Kosten bis zu 700 € verbunden sein). Eine obligatorische Baumkaution bringt nach Überzeugung der Verwaltung keinerlei Nutzen, sondern belastet nur unnötig insbes. Bauherrn/Grundstückseigentümer und auch die Verwaltung.

 

Im Falle Grundig-Park hätte eine Baumkaution zudem keine Auswirkungen gezeigt, da das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz eine solche nicht für Bäume gefordert hätte, die dem Bauvorhaben nicht im Wege stehen. Denkbar wäre dies nur für einige wenige südlich befindliche Bäume gewesen, die sehr nahe an den jeweiligen Baukörpern lagen. Illegale, nicht vorhersehbare Fällungen sind mit einer Baumkaution nicht zu verhindern“.

 

Diese Überlegungen sind aus Sicht der Verwaltung nach wie vor gültig. Von einer – wie dies beantragt wurde – obligatorischen Baumkaution wir daher noch immer abgeraten. Insbes. die Vorhaltekosten für eine Kaution, als auch die zu erwartenden Schwierigkeiten bei der Beweisführung für fällig gestellte Kautionen, sprechen h.E. gegen derartige Überlegungen.

 

Auch muss erneut darauf hingewiesen werden, dass illegale Fällungen nicht mit den Mitteln einer Baumkaution vereitelt werden können. Die im Bereich des Grundig-Park ohne Befreiung entfernten Bäume waren (überwiegend) durch die Bauvorhaben nicht unmittelbar betroffen, so dass für diese Bäume wohl auch keine Baumkaution hätte gefordert werden können. Eine andere Verfahrensweise, z.B. die generelle Forderung einer Kaution für sämtliche auf einem Vorhabensgrundstück vorhandenen Bäume, ggf. auch noch für Bäume auf benachbarten Grundstücken, ist nicht verhältnismäßig und mithin rechtlich angreifbar.

 

Grundsätzlich denkbar (und im Einzelfall bereits auch praktiziert) ist dagegen die Forderung einer Baumkaution in besonderen Einzelfällen. Es wird daher empfohlen, den Antrag abzulehnen.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: