Der Bauausschuss lehnt die Ablösung der Stellplatzverpflichtung ab.
Der Antragsteller des Bauvorhabens Grundigpark 2, Flur Nr. 186/4 und 190 bittet 1 Stellplatz für das Gebäude A1
(Nutzungsart: Wohnen) ablösen zu dürfen. Der erforderliche Stellplatz könne
nicht errichtet werden.
Es handelt sich bei dem Gebäude um einen Teil
der Neubauten im Grundigpark. Es ist zu befürchten, dass hier ein Präzedenzfall
geschaffen werden kann, der eine Verschärfung der Stellplatzproblematik im
Gebiet des Bebauungsplanes 315b mit sich bringen könnte. Nachdem es sich um ein
Neubaugebiet handelt, muss es Teil der Planung sein, genügend Stellplätze für
die Bewohner zur Verfügung zu stellen. Hierfür gilt die Stellplatzsatzung.
Der
Bauausschuss lehnt die Ablösung der Stellplatzverpflichtung ab
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan