Zum 01.09.2016 werden im mittleren Funktionsbereich (2. Qualifikationsebene) 12 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt. Eine Wiederaufnahme der Ausbildung im Beamtenverhältnis, ergänzend zur Ausbildung von Verwaltungsfachangestellten, wird angestrebt.
Zum 01.10.2016 werden im gehobenen Funktionsbereich (3.
Qualifikationsebene) 7
Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt. Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten
der 2. Qualifikationsebene für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg)
werden bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprochen; jedoch nicht mehr als 2
Personen unter Anrechnung auf den Bedarf.
Evtl. nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zugewiesene Soldatinnen/Soldaten
rechnen auf den Bedarf an.
Das Personalreferat wird ermächtigt, unterjährig vakant werdende
Ausbildungsstellen (z.B. wg. Abbruch des Ausbildungsverhältnisses oder
Nichtbestehen von Prüfungen) nach Möglichkeit zeitnah nachzubesetzen. Zudem
wird das Personalreferat ermächtigt, wenn trotz intensiver Bemühungen im Zuge
des Auswahlverfahrens nicht genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber
gefunden werden, auf die Besetzung von Ausbildungsplätzen zu verzichten.
Gegenwärtig befinden sich 31 Verwaltungsnachwuchskräfte (23 w/ 8 m) in einer Verwaltungsausbildung bei der Stadt Fürth.
Dem Einstellungsvorschlag der Verwaltung geht eine
Personalbedarfsplanung für das Jahr 2019 voraus, die sich auf zu erwartende
Renteneintritte sowie statistische Mittelwerte stützt. Die Ausbildung von
Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene (2. QE) wurde mit
POAu-Beschluss vom 17.03.2010 ausgesetzt. Grund war die Bündelung der
rückläufigen Ausbildungszahlen zu Gunsten der
Verwaltungsfachangestelltenausbildung und zur Sicherung des
Berufsschulstandortes Fürth. Der steigende Bedarf rechtfertigt eine
Wiederaufnahme der Ausbildung im Beamtenverhältnis. Die Besetzung der
Ausbildungsplätze mit Tarifbeschäftigten oder mit Beamtinnen und Beamten
erfolgt in Abstimmung mit der Personalvertretung unter Berücksichtigung der
Bewerbungen. Dabei soll insbesondere auch der Wunsch des POAu, die Ausbildung
von Menschen mit Migrationshintergrund zu erhöhen, berücksichtigt werden.
Auf den Einstellungsbedarf in der 3. Qualifikationsebene (3. QE) werden
Beamtinnen und Beamte der 2. Qualifikationsebene, die sich für die Ausbildungsqualifizierung
(vormals Aufstieg) beworben haben und die förmlichen Voraussetzungen erfüllen,
angerechnet. Es können pro Jahr höchstens 2 Beamtinnen oder Beamte zugelassen
werden.
Soldatinnen und Soldaten nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), die auf
Vorbehaltstellen zugewiesen werden, mindern ebenfalls den Einstellungsbedarf.
Nach gegenwärtigem Stand wird für 2016 eine Zuweisung in der 3. QE erwartet.
Die Erfahrungen der letzten Auswahlverfahren zeigen, dass es auch in den
Kommunen zunehmend schwieriger wird, geeignete Nachwuchskräfte zu rekrutieren.
Von 36 eingeladenen Verwaltungsfachangestellten-Bewerberinnen und -Bewerbern im
Jahr 2015 haben z.B. nur 25 Personen das Verfahren „bestanden“ und nur 16
Personen gelten als „uneingeschränkt“ geeignet. Durch Absagen ist gegenwärtig
ein Ausbildungsplatz wieder „frei“, dem nur noch wenige Kandidatinnen und
Kandidaten gegenüberstehen. Angesichts der hohen Anforderungen in der
Verwaltungs- und der Berufsschule wie auch in der Praxis wäre ein Absenken der
Auswahlkriterien allerdings nicht sinnvoll und teilweise, z.B. im Hinblick auf
das bayernweit geltende Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses, auch
rechtlich nicht möglich.
Die Personalverwaltung bittet daher, für den Fall, dass nicht genügend
Bewerberinnen und Bewerber die Auswahlverfahren mit „uneingeschränkt geeignet“
bestehen, im Einzelfall auf die Besetzung von Ausbildungsplätzen verzichten zu
dürfen. In diesen Fällen wird sich die Personalverwaltung, in Abstimmung mit
der Personalvertretung um anderweitige Lösungen zur Deckung von
Personalbedarfen bemühen (z.B. externe Einstellung, Angestelltenlehrgänge I und
II, personalwirtschaftliche Maßnahmen). Der personalpolitische Grundsatz,
Bedarf durch eigene Ausbildung abzudecken, bleibt davon unberührt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
1.040.000
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
X |
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Bedarfsberechnung