Betreff
Einstellung von Verwaltungsnachwuchskräften 2016
Vorlage
PA/314/2015
Art
Personalvorlage

Zum 01.09.2016 werden im mittleren Funktionsbereich (2. Qualifikationsebene) 12 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt. Eine Wiederaufnahme der Ausbildung im Beamtenverhältnis, ergänzend zur Ausbildung von Verwaltungsfachangestellten, wird angestrebt.

 

Zum 01.10.2016 werden im gehobenen Funktionsbereich (3. Qualifikationsebene) 7 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt. Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg) werden bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprochen; jedoch nicht mehr als 2 Personen unter Anrechnung auf den Bedarf.

Evtl. nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zugewiesene Soldatinnen/Soldaten rechnen auf den Bedarf an.

Das Personalreferat wird ermächtigt, unterjährig vakant werdende Ausbildungsstellen (z.B. wg. Abbruch des Ausbildungsverhältnisses oder Nichtbestehen von Prüfungen) nach Möglichkeit zeitnah nachzubesetzen. Zudem wird das Personalreferat ermächtigt, wenn trotz intensiver Bemühungen im Zuge des Auswahlverfahrens nicht genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden, auf die Besetzung von Ausbildungsplätzen zu verzichten.  


Gegenwärtig befinden sich 31 Verwaltungsnachwuchskräfte (23 w/ 8 m) in einer Verwaltungsausbildung bei der Stadt Fürth.

 

Dem Einstellungsvorschlag der Verwaltung geht eine Personalbedarfsplanung für das Jahr 2019 voraus, die sich auf zu erwartende Renteneintritte sowie statistische Mittelwerte stützt. Die Ausbildung von Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene (2. QE) wurde mit POAu-Beschluss vom 17.03.2010 ausgesetzt. Grund war die Bündelung der rückläufigen Ausbildungszahlen zu Gunsten der Verwaltungsfachangestelltenausbildung und zur Sicherung des Berufsschulstandortes Fürth. Der steigende Bedarf rechtfertigt eine Wiederaufnahme der Ausbildung im Beamtenverhältnis. Die Besetzung der Ausbildungsplätze mit Tarifbeschäftigten oder mit Beamtinnen und Beamten erfolgt in Abstimmung mit der Personalvertretung unter Berücksichtigung der Bewerbungen. Dabei soll insbesondere auch der Wunsch des POAu, die Ausbildung von Menschen mit Migrationshintergrund zu erhöhen, berücksichtigt werden.

Auf den Einstellungsbedarf in der 3. Qualifikationsebene (3. QE) werden Beamtinnen und Beamte der 2. Qualifikationsebene, die sich für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg) beworben haben und die förmlichen Voraussetzungen erfüllen, angerechnet. Es können pro Jahr höchstens 2 Beamtinnen oder Beamte zugelassen werden.

Soldatinnen und Soldaten nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), die auf Vorbehaltstellen zugewiesen werden, mindern ebenfalls den Einstellungsbedarf. Nach gegenwärtigem Stand wird für 2016 eine Zuweisung in der 3. QE erwartet.

Die Erfahrungen der letzten Auswahlverfahren zeigen, dass es auch in den Kommunen zunehmend schwieriger wird, geeignete Nachwuchskräfte zu rekrutieren. Von 36 eingeladenen Verwaltungsfachangestellten-Bewerberinnen und -Bewerbern im Jahr 2015 haben z.B. nur 25 Personen das Verfahren „bestanden“ und nur 16 Personen gelten als „uneingeschränkt“ geeignet. Durch Absagen ist gegenwärtig ein Ausbildungsplatz wieder „frei“, dem nur noch wenige Kandidatinnen und Kandidaten gegenüberstehen. Angesichts der hohen Anforderungen in der Verwaltungs- und der Berufsschule wie auch in der Praxis wäre ein Absenken der Auswahlkriterien allerdings nicht sinnvoll und teilweise, z.B. im Hinblick auf das bayernweit geltende Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses, auch rechtlich nicht möglich.

Die Personalverwaltung bittet daher, für den Fall, dass nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber die Auswahlverfahren mit „uneingeschränkt geeignet“ bestehen, im Einzelfall auf die Besetzung von Ausbildungsplätzen verzichten zu dürfen. In diesen Fällen wird sich die Personalverwaltung, in Abstimmung mit der Personalvertretung um anderweitige Lösungen zur Deckung von Personalbedarfen bemühen (z.B. externe Einstellung, Angestelltenlehrgänge I und II, personalwirtschaftliche Maßnahmen). Der personalpolitische Grundsatz, Bedarf durch eigene Ausbildung abzudecken, bleibt davon unberührt.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

1.040.000 €

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Bedarfsberechnung