Betreff
Generalsanierung des 2-gruppigen evang. Kindergartens in der Frühlingstraße 17 durch die Kirchengemeinde St. Michael
Vorlage
JgA/210/2015
Art
Beschlussvorlage - SB

Zum Erhalt der Einrichtung und Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die anstehende Generalsanierung des evang. Kindergartens in der Frühlingstraße 17 genehmigt.

 


Das Evang.-Luth. Kirchengemeindeamt Fürth beantragt mit Schreiben vom 18.03.2015 die Genehmigung und (Mit-)Finanzierung der bereits für 2015 vorgesehenen Generalsanierung.

 

Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i.V.m. der Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ (siehe Stadtratsbeschluss vom 25.03.2015) förderfähig. Es entspricht auch der Reihenfolge der anstehenden Generalsanierungen, die dem Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten (AJJ) am 05.10.2011 vorgelegt wurde.

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)

 

Die zuweisungsfähigen Kosten werden nach Nr. 5.2 FA-ZR (Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich) ermittelt.

 

 

 

 

 

 

Die Ermittlung des staatlichen Förderbetrages für die Generalsanierung „Kindergarten Frühlingstraße 18“ berechnet sich danach wie folgt:

 

Kostengruppe

Kostenschätzung vom 24.11.2014

Zuweisungsfähige

Kosten1)

3 - Baukonstruktion

441.072,09 €

441.072,09 €

4 -Technische Anlagen

71.015,00 €

71.015,00 €

5 - Außenanlagen

35.460,00 €

35.460,00 €2)

6 - Ausstattung

27.000,00 €

0,00 €3)

7 - Baunebenkosten

85.225,00 €

85.225,00 €4)

Gesamtkosten

659.772,09 €

632.772,09 

 

1) vorbehaltlich der Bescheiderstellung seitens der Regierung von Mittelfranken

2) jedoch nur soweit zur Nutzung des Gebäudes oder der Anlage unbedingt erforderlich

3) Ausstattung ist nicht förderfähig

4) maximal 16% aus der Kostengruppe 3,4,5

 

Nach der vorgelegten Kostenschätzung betragen die Gesamtkosten 659.772,09 €, davon sind 632.772,09 € förderfähig. Hieraus ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss von 506.217,67 € (gerundet 506.200 €), dieser wird zu 45% durch den Freistaat Bayern refinanziert.

 

Finanzierung der Gesamtmaßnahme

 

A

Gesamtkosten

659.772,09 €

B

Nicht förderfähige  Kosten

27.000,00 €

C

Förderfähige Kosten

632.772,09 €

D

Gesamtförderung (80 % von C)

506.200,00 €

E

          45 % von D staatlicher Anteil 

227.800,00 €

F

          55 % von D städtischer Anteil

278.400,00 €

G

Anteil Evang.-Luth. Kirche

(= B + 20 % von C)

153.572,09 €

 

 

 

Finanzierung im Haushalt 2015

 

Für Generalsanierungen in Kindertageseinrichtungen ist im Haushalt 2015 ein Pauschalansatz in Höhe von 900.000 € veranschlagt. Für die Generalsanierung des Kindergartens „Frühlingstraße 17“ sind 506.200 € bereitzustellen. Demnach stehen  für weitere Projekte noch 393.800 € zur Verfügung.

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Kostenschätzung und Plan