Betreff
1848er Gedächtnisstiftung: Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2015
Vorlage
Käm/299/2015
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat der Stadt Fürth beschließt die Haushaltssatzung der 1848er Gedächtnisstiftung Fürth für das Jahr 2015. Der Finanzplanung wird zugestimmt.


Gemäß den Regelungen der Stiftungssatzung ist die Haushaltssatzung für die vom Stadtrat der Stadt Fürth verwaltete 1848er Gedächtnisstiftung nach der Vorberatung im Stiftungsrat durch den Stadtrat zu beschließen. Die Vorberatung erfolgte am 29.05.2015, der Stiftungsrat empfiehlt die Beschlussfassung.

 

Der der Haushaltssatzung zugrunde liegende Wirtschaftsplan weist Erträge in Höhe von 811.000 € und Aufwendungen in Höhe von 810.700 € auf. Somit errechnet sich ein positives Jahresergebnis von 300 €.

Maßgebliche Größen bei den Erträgen sind die Pachtzahlungen des städtischen Sondervermögens „Städtisches Altenpflegeheim“ (480.000 €) sowie die Mietzahlungen für die stiftungseigenen Seniorenwohnungen (113.000 €). Die Aufwendungen enthalten mehrere umfangreiche Positionen: Abschreibungen (260.000 €), Wirtschaftsbedarf (179.100 €; hierin enthalten: Dienstleistungen, Betriebskosten u.ä.), Zinsen (133.000 €) sowie Bauunterhalt/Instandhaltung (180.000 €).

Veränderungen zum Vorjahr sind  im Bereich der Pacht zu erkennen: Hier steigt der Betrag im vereinbarten Umfang um 50.000 € an. Dem gegenüber stehen vor allem höhere Abschreibungen (Wertfestsetzung nach Aktivierung aller Umbaumaßnahmen).

 

Im Vermögensplan sind für das Jahr 2015 zunächst keine weiteren Investitionen vorgesehen, die Weiterbearbeitung von erforderlichen Brandschutzmaßnahmen wird 2015 zunächst über den Bauunterhalt abgewickelt.

 

Insgesamt  übersteigt der Geldmittelüberschuss aus den Erträgen und Aufwendungen (Cash Flow) die anfallenden Darlehenstilgungen und es bleibt ein Betrag von voraussichtlich 39.300 € zur Mehrung des Stiftungskapitals.

 

Die mittelfristige Finanzplanung geht davon aus, dass nach der Stabilisierung der aktuellen Lage in den kommenden Jahren erneut hoher Investitionsbedarf zu tragen sein wird. Es wird über die Zukunft der noch nicht sanierten Blöcke A und C zu entscheiden sein. Nach derzeitigem Stand kann die Stiftung zur Finanzierung nur wenige Eigenmittel einbringen, so dass im Falle einer umfassenden Sanierung eine deutliche Erhöhung der Darlehensaufnahmen notwendig sein wird.

Für die Weiterentwicklung und Umsetzung des Brandschutzkonzepts sind zunächst für das Jahr 2016 100.000 € in der mittelfristigen Finanzplanung im investiven Bereich vorgesehen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1: Haushaltssatzung 2015 (Stiftung)

2: Wirtschaftsplan 2015 (Stiftung)