Betreff
Stadelner Hauptstraße in Mannhof und zwischen Mannhof und Stadeln: Zielkonzept Gehwege und Radwege, Markierung, Änderung Querschnitt in Mannhof Süd
Vorlage
SpA/341/2015
Aktenzeichen
SpA-Vpl-Hg-132-ZK, 115-K325, 115-K323
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.

 

Der Bau- und Werkausschuss beschließt das Zielkonzept für die Stadelner Hauptstraße in Mannhof und zwischen Mannhof und Stadeln (Annastraße – Karl-Hauptmannl-Straße).

 

Als erster Schritt soll die Mittelmarkierung der Fahrbahn von Anwesen 104 bis 172 entfernt werden, um danach einen Schutzstreifen für den Radverkehr in Richtung Norden einrichten zu können.

 

Der Bau- und Werkausschuss beschließt die Umgestaltung des Straßenquerschnitts in Mannhof Süd, wie unter Sachverhalt beschrieben und im beigefügten Plan dargestellt. Hierzu ist zeitnah die Bürgerinformation durchzuführen und deren Ergebnis im BWA vorzustellen.

 

Soweit wie möglich, sollen Synergien mit dem StEF-Kanalbauprojekt „Pumpwerk und Druckleitung Vach“ herbeigeführt und genutzt werden.


Am 25. März 2015 hat der Stadtrat das „Arbeits- und Mittelverwendungsprogramm 2009 – 2020, Stand 2015“ als Bestandteil für das Radverkehrskonzept Fürth beschlossen. Das Programm beinhaltet unter anderem die Planungsabsicht „RegnitzRadweg in Fürth, Abschnitte von Annastraße bis Fischerberg“ (P132). Damit soll eine Überplanung der Radverkehrsführung in diesem Abschnitt der überregionalen Radroute geleistet werden, um sie auf längere Sicht grundlegend zu verbessern. So sind hier die Wegebreiten über größere Abschnitte zu gering.

 

Ein großer Schritt in diese Richtung wird 2016 mit dem Ausbau des westlichen Gehwegs von Anwesen 123/125 bis 171 zu einem Zweirichtungs-Geh- und Radweg mit qualifizierter Breite gemacht (siehe Projektgenehmigung am 17.12.2014 im Stadtrat, TOP 9, TfA/128/2014).

 

Sowohl in Stadeln wie auch in Mannhof entstehen neue Wohnbauflächen, so dass die beiden Ortsteile aufeinander zu wachsen, wenn auch nicht zusammen (vgl. Flächennutzungsplan (Mannhof Südost) und aktuelle Bauvorhaben wie z. B. ehem. FÜW oder B-Plan 394/6. Ä. Straßäcker Weg). Dies erhöht innerhalb als auch zwischen den Ortsteilen den Bedarf für angemessen Verkehrswege für alle Verkehrsteilnehmer. Die auf der Ostseite bestehenden Anwesen 104 bis 118 verfügen derzeit über keinen Gehweg. Daraus ergibt sich insgesamt auch für den Fußgängerverkehr auf der Ostseite der Hauptstraße Bedarf an einem Weg zwischen Mannhof Süd und Ortsmitte Stadeln (Kirchweihplatz, Einkaufsmöglichkeiten etc.).

 

Das hier vorgestellte Konzept soll die Ziele für die weitere Planung der Stadelner Hauptstraße zwischen Annastraße und Karl-Hauptmannl-Straße, festlegen. Aufgrund des Umfanges handelt es sich um ein längerfristiges Konzept, das am sinnvollsten in mehreren Abschnitten und schrittweise insbesondere bei sich bietenden günstigen Gelegenheiten umzusetzen sein wird.

 

Zielkonzept

 

Auf der Westseite soll kurz- bis mittelfristig ein vollwertiger Zwei-Richtung-Geh-und-Radweg entstehen. Er soll mindestens in Fahrtrichtung Norden, also linksseitig, nicht benutzungspflichtig sein.

 

Auf der Ostseite ist längerfristig mindestens ein Gehweg erforderlich, zwischen Stadeln und Mannhof ggf. in Teilabschnitten sogar ein Geh-und-Radweg oder anderweitige Fuß- und Rad-Verbindungen, wie zum Beispiele jene über den verkehrsberuhigten Bereich im Bebauungsgebiet Straßäcker Weg. Dieser Weg soll unter Erhaltung der ortsbildprägenden Baumreihe geplant werden und daher voraussichtlich östlich davon liegen.

 

Auf der Fahrbahn mit künftig 7,00 m Breite soll mittelfristig ein nordwärts führender Schutzstreifen 1,50 m breiter Schutzstreifen für jenen Radverkehr vorgesehen, der aus dem Ortskern Stadeln kommt und nicht auf den aus dieser Richtung gesehen linksseitig verlaufenden und in dieser Fahrtrichtung nicht benutzungspflichtigen Zwei-Richtungs-Radweg wechseln möchte.

 

 

1. Umsetzungsschritt: Entfernung der Mittelmarkierung von Anwesen 104 bis 172

 

Erster Umsetzungsschritt soll die Entfernung der Mittelmarkierung auf einer Länge von 1.070 Metern zwischen Mannhof (südlicher Beginn des Linksabbiegestreifens in Richtung Vach, Anwesen 172) und Stadeln (nördlicher Beginn der Sperrfläche nördlich der Einmündung der Karl-Hauptmannl-Straße, Anwesen 104) sein. Die Mittelmarkierung soll bereits im Herbst 2015 entfernt werden, da die derzeit noch vorhandene Markierung durch den zurückliegenden Kanalbau zwischen Stadeln und Mannhof unvollständig ist und ansonsten eine Gesamterneuerung anstehen würde. Diese Aufwendungen sollen im Hinblick auf den Zielzustand eingespart und durch StEF an „Radfahren in Fürth“ abgelöst werden. Hierdurch wird das Budget „Radfahren in Fürth“ im Saldo nur noch mit den Mehrkosten der Demarkierung gegenüber der Markierungserneuerung in Höhe von ca. 1.150 € belastet.

 

Die Entfernung der Mittelmarkierung auf der Fahrbahn ist eine Vorleistung für den später zu markierenden Schutzstreifen. In einem etwa zweijährigen Zwischenzustand noch ohne Schutzstreifen sollen in einem Verkehrsversuch nach § 45 (1) Satz 6 StVO die Auswirkungen auf die gefahrenen Geschwindigkeiten untersucht werden, da das Fehlen einer Mittel­markierung als geschwindigkeitsdämpfend gilt und daher helfen könnte, dass sich die 2010 von 70 auf 50 km/h abgesenkte zulässige Höchstgeschwindigkeit in einem stärkeren Maße als bisher eingehalten wird.

 

Die Schutzstreifen sollen erst anschließend markiert werden, wenn z. B. auf Höhe der Annastraße eine Überleitstelle auf den in Richtung Eltersdorf führenden, außerorts benutzungs­pflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg geschaffen worden ist. Die geplante Überleitstelle, die auch für Fußgänger ein sichereres Queren erleichtern soll, kann aber erst sinnvollerweise nach Abschluss der Bauarbeiten durch StEF errichtet werden.

 

 

Querschnittsänderung in Mannhof-Süd im Zuge der Kanalbaumaßnahme 2016

 

Ausgehend vom o. g. Zielkonzept wurde der von der StEF-Kanalbaumaßnahme 2016 betroffene Teil der Stadelner Hauptstraße in Mannhof-Süd überplant. Dort fallen für die Dauer der Bauzeit beidseitig die Fahrbahnbegrenzungselemente weg (Westseite Hochbordstein, bereits 2015 für eine infra-Leitungsbaumaßnahme entfernt; Ostseite Betonrandbalken im Bereich der Baugrube für den Mischwasserkanal).

 

Nachdem die Seitenräume auf beiden Seiten bisher zu geringe Breiten aufweisen, die Fahrbahn mit einer Breite von 8,40 m aber überdimensioniert ist, soll die Kanal­bau­maßnahme für eine regelkonforme und angemessene Flächenneuaufteilung wie im Zielkonzept beschrieben genutzt werden. Details können dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

 

Die geplante Flächenneuaufteilung kommt ohne Grunderwerb aus, wenn – wie im Bestand –keine ausgewiesenen öffentlichen Parkstände entlang der Fahrbahn angeordnet werden. Das bisher entlang der Anwesen 179, 181 und 183 praktizierte Parken längs oder quer „hinter“ dem Gehweg wird künftig wegen der damit verbundenen Einschränkung des zu verbreiternden Geh- und Radwegs nicht mehr möglich sein.

 

Sollten Längsparkstände gewünscht sein, könnten diese entlang der vor­genannten Anwesen zwischen dem weiterhin mit 3,25 Meter Breite durchgeführten Geh- und Radweg und der Fahrbahn nur mit Grunderwerb, einer noch zu prüfenden Höhenanpassung der Zufahrten und ggf. Rodung einer Hecke eingerichtet werden. Wegen der damit verbundenen Mehrkosten und der planerischen Unsicherheit durch den Grunderwerb wird vorgeschlagen, diese Lösung nur auf ausdrücklichen Wunsch der Anlieger bei deren gleichzeitig gegebenen Bereitschaft zu Flächenabgabe und Höhenangleichung zu verfolgen.

 

Wegen der engen Zeitschiene des Kanalbauprojektes (Fertigstellung der Unterlagen für die Ausschreibung im Oktober 2015) ist ein kurzfristiger Beschluss der Vorplanung erforderlich, um im nächsten Schritt die Bürgerinformation durchführen und hiernach die finale Vorplanung beschließen zu können. Da für die Ausschreibung nur die Mengen, aber noch nicht die exakte Lage der Elemente (Bordsteine, befestigte Flächen etc.) benötigt werden, erscheint ein paralleles Vorgehen noch möglich. Die endgültige Planung für den nach dem Kanalbau zu hinterlassenden Zustand muss spätestens im Januar 2016 fertiggestellt werden.

 

 

Ergebnisse der Instruktionsverfahren, Abwägungsvorschläge:

 

Zu den oben genannten Maßnahmen wurden Instruktionsverfahren durchgeführt. Hierzu sind bisher die folgenden Stellungnahmen eingegangen (Auswahl); die Abwägungsvorschläge des Stadtplanungsamtes hierzu sind hinter „SpA:“ in kursiver Schrift angegeben:

 

  • Amt für Brand und Katastrophenschutz ABK: Ohne Einwände.
  • Amt für Wirtschaft AWi: Ohne Einwände.
  • Grünflächenamt GrfA: Baumscheibe bei Anwesen 185 nicht verkleinern. Ortsbildprägende Baumreihe zwischen Mannhof und Stadeln erhalten.
    • SpA: Da der Baum im Zuge der Erneuerung der dort eingefallenen Stützmauer ohnehin entfernt wird, soll die Verkleinerung hingenommen werden, um den Geh- und Radweg auch dort auf 3,25 m ausbauen zu können. Die Erhaltung der Baumreihe zwischen Mannhof und Stadeln ist Teil des Zielkonzeptes; der auf der Ostseite projektierte Gehweg soll dort daher östlich hinter den Bäumen liegen.
  • Straßenverkehrsamt SvA: keine Bedenken
  • Pfleger der Fuß- und Radwege PdFRW, Herr Stadtrat Harald Riedel:
    • Demarkierung Mittellinie: volle Unterstützung
    • Querschnitt Mannhof Süd: Ausdrückliche Begrüßung des neuen Regelquerschnitts. Verdeutlichung Vorfahrtsituation Grundstückszufahrten. Eventuelle Reduzierung der Breite des Gehweges Ost zugunsten des Schutzstreifens. Finanzierung aus Gehwegprogramm wird abgelehnt.
      • SpA: Die Anregung zu den Grundstückszufahrten wird noch geprüft. Eine geringere Breite des Gehwegs zugunsten des Schutzstreifens wird abgelehnt, da es sich in beiden Fällen um sachgerechte Regelmaße handelt. Auf der Ostseite ist der vorhandene Gehweg über größere Abschnitte schadhaft.
  • AG Fahrradstadt Fürth AGFF (via ADFC Fürth):
    • allgemein: eine fahrbahnseitige Radverkehrsführung auf der rechten Seite wird – mindestens Richtung Norden – gefordert (sinngemäße Aussage in mehreren Verfahren und Schriftstücken; in diesem Verfahren keine Stellungnahme)
      • SpA: Der geplante Schutzstreifen Richtung Norden erfüllt dies.
    • Querschnitt Mannhof Süd: Begrüßung des neuen Regelquerschnitts, insbesondere der Schutzstreifen, Verdeutlichung Vorfahrtsituation Grundstückszufahrten
      • SpA: Die Anregung zu den Grundstückszufahrten wird noch geprüft.
  • Stadtentwässerung Fürth StEF: Bereitschaft für Ablöse Mittelmarkierung
  • Polizeiinspektion Fürth PI: Mittelmarkierung dringend erforderlich; der Fahrradschutzstreifen wird kritisch gesehen
      • SpA: Die Einschätzung der PI wird nicht geteilt. Der Verzicht auf eine Leitlinie in Fahrbahnmitte auf einer zweistreifigen Straße innerorts ist nach dem geltenden Regelwerk grundsätzlich zulässig (vgl. Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS‑1), 1993, Nr. 3.2.2.2 i. V. m. III zu Zeichen 340 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)). Eine Erhöhung der Verkehrsgefahren bei Verzicht auf die Mittellinie ist nicht zu befürchten. Es ist sogar eine vorsichtigere und langsamere Fahrweise zu erwarten, wenn die „Orientierung“ gebende Mittellinie fehlt. Bei den gegebenen Verkehrsmengen (im Querschnitt: ca. 10.000 Kfz/Tag, max. ca. 900 Kfz/h, ca. 7% Schwerverkehr) sind Schutzstreifen hier eine regelgerechte Lösung, vgl. Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010). Der Schutzstreifen ist hier mit 1,50 m Regelbreite und die Kernfahrbahn mit 5,50 m vorgesehen. Dadurch ist eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch Kraftfahrzeuge nur noch im Begegnungsfall Schwerfahrzeug – Schwerfahrzeug nötig. Begegnungen von Pkw unter einander und mit Schwerfahrzeugen sind ohne Schutzstreifen-Mitbenutzung möglich. Als Alternative besteht für die Radler zudem der zum Ausbau geplante westliche Geh- und Radweg.

 


Finanzierung:

 

(1)    Für das Zielkonzept selbst fallen keine unmittelbaren Kosten an.

(2)    Die Entfernung der Mittelmarkierung zwischen Stadelner Hauptstraße 104 und 172 kostet laut TfA ca. 5.000,- Euro. Zur Finanzierung kann StEF ca. 3.850,- Euro Ablöse beitragen, da sie die Mittelmarkierung nach Abschluss des Projektes „Stauraumkanal mit Pumpwerk und Druckleitung in Stadeln“ ansonsten erneuern müsste. Der verbleibende Saldo in Höhe von ca. 1.150,- Euro soll aus „Radfahren in Fürth“ finanziert werden.

(3)    Zur Querschnittsänderung in Mannhof Süd im Rahmen des Kanalbaus besteht noch keine Finanzierung. Diese ist bis zum Beschluss der Vorplanung noch zu erarbeiten und dann zum Beschluss vorzulegen. Grundsätzlich soll die Stadtentwässerung in Höhe der ohnehin entstehenden Kosten für die Wiederherstellung des bisherigen Zustands beteiligt werden. Für die über diesen Betrag hinausgehenden Mehrkosten wird derzeit noch eine (Mit-)Finanzierung bspw. aus bei anderen Projekten eingesparten Mittel aus „Radfahren in Fürth“ geprüft.

.

 

Finanzielle Auswirkungen (Entfernung Mittelmarkierung)

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

ca. 1.150,- €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt (Radfahren in Fürth, Vermögenshaushalt)

 

 

nein

X

ja

Hst. 5900.9500.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

 


Plan Nr. 084_DL_VP_LAGE-OB-ZZ-VF-FA-0500_AUSS_b.