Betreff
Geh- und Radweg an der Staatsstraße 2242 Stadelner Hauptstraße im Abschnitt zwischen Baukm 0+050 und Baukm 0+755; Projektgenehmigung gem. Ziffer 2.5 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Baumaßnahmen
Vorlage
TfA/128/2014
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Für BA am 10.12.2014:

Die Vorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung der Projektgenehmigung zum Ausbau des Geh- und Radweges an der St 2242 „Stadelner Hauptstraße“ (Bau-km 0 + 050 bis 0 + 755).

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden auf ca. 620.000 € geschätzt. Für die Erneuerung der Beleuchtung fallen Kosten in Höhe von ca. 77.000 € an.

 

Für StR am 17.12.2014:

Die Vorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

Der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung zum Ausbau des Geh- und Radweges an der St 2242 „Stadelner Hauptstraße“ (Bau-km 0 + 050 bis 0 + 755).

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden auf ca. 620.000 € geschätzt. Für die Erneuerung der Beleuchtung fallen Kosten in Höhe von ca. 77.000 € an.


Der entlang der Staatsstraße „Stadelner Hauptstraße“ befindliche Gehweg „Radfahren frei“ ist Teil der Radwegeverbindung Fürth – Erlangen. Die Befestigung in Asphaltbauweise weist größ-tenteils Breiten weit unterhalb von 2 m auf, was aufgrund des hohen Radverkehrsanteils zu Be-hinderungen und Gefährdungen führen kann.

 

Die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in diesem Bereich steht seit mehr als 15 Jahren auf der städtischen Agenda. Erst durch die vom Stadtentwässerungsbetrieb Fürth durchgeführten und noch durchzuführenden Kanalbaumaßnahmen besteht die Möglichkeit der Einleitung von Oberflächenwasser in die öffentliche Kanalisation und somit zur Umsetzung der Maßnahme.

 

Die Entwässerungssituation kann aufgrund der schwierigen Höhenlage (keine Längsneigung in der Staatsstraße und tiefer liegende Grundstückszufahrten) nur durch eine Kombination aus Li-nienentwässerung (Schwerlastrinnen, Schlitzrinnen o. ä.) und Entwässerungsmulde mit Stra-ßeneinläufen gelöst werden.

 

Wegen der hohen Frequenz (Fußgänger/Radfahrer) wurde bei den vorliegenden Planungen die aufgrund der Örtlichkeit maximal mögliche Breite berücksichtigt. Sie beträgt ca. 3 m bis ca. 3,80 m mit einer Engstelle von ca. 2,80 m.

 

Die Anfrage bei der Regierung von Mittelfranken zur grundsätzlichen Förderfähigkeit nach dem BayGVFG (Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) wurde positiv beantwortet. „Der Fördersatz im BayGVFG liegt derzeit um 50 – 60 %. Soweit es die baulichen Gegebenhei-ten zulassen sind die Abmessungen gem. RASt 06 vorzusehen.“

 

Die vorliegenden Verkehrszahlen würden eine Wegbreite von >= 4,00 m erfordern. Die notwen-digen Entwässerungseinrichtungen, die örtlichen Höhenverhältnisse und der angrenzende Ge-ländeverlauf lassen jedoch nur die bereits beschriebene Wegbreite von ca. 3 m bis ca. 3,80 m zu.

 

Im Rahmen des durchgeführten Instruktionsverfahrens wurde die vorliegende Planung zur Er-richtung des Geh- und Radweges von Behindertenrat, Polizei, Straßenverkehrsamt und Ver-kehrsplanungsamt positiv beurteilt.

 

In der Stellungnahme der AGFF ( Aktionsgemeinschaft Fahrradstadt Fürth )wurde eine Benutzungspflicht des Geh- und Radweges in beiden Richtungen kritisch, bzw. ablehnend gesehen, insbesondere, da die Radfahrer in stadtauswärtiger Richtung links der Straße und somit auf der „falschen Seite“ fahren. Der AGFF wurde hierzu mitgeteilt, dass im Rahmen der Beschreibung zur Instruktion nicht auf die beabsichtigte Beschilderung eingegangen wurde. Es ist vorgesehen, den Geh- und Radweg in Nord-Süd-Richtung mit dem Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) auszuweisen, so dass in dieser Richtung Benutzungspflicht besteht. In Süd-Nord-Richtung soll er das Zusatzzeichen 267 (Radfahren frei) erhalten. Hierdurch besteht keine Benutzungspflicht und die Radfahrer können in stadtauswärtiger Richtung – wie von der AGFF gefordert – weiterhin das Rechtsfahrgebot wahrnehmen. Für ängstliche oder unsichere Radfahrer besteht damit dennoch die Möglichkeit den von der Fahrbahn abgesetzten Geh- und Radweg zu nutzen, wie es derzeit unter äußerst beengten Bedingungen bereits geschieht.

 

Die spätere Ergänzung eines Schutzstreifens in stadtauswärtiger Richtung ist nach wie vor möglich und kann im Rahmen künftiger Planungen unter Berücksichtigung der Netzwirkung untersucht und ggf. berücksichtigt werden. 

 

Die Fortführung der Entwurfs- und Ausführungsplanung erfolgt in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, da auf der Westseite ein Landschaftsschutzgebiet an den Geh- und Radweg angrenzt.

 

Im Anschluss an die Projektgenehmigung ist die Planungsfortschreibung, sowie die Erstellung und Einreichung des Zuwendungsantrages bei der Regierung von Mittelfranken vorgesehen. Vorbehaltlich der Bewilligung bis Anfang/Mitte IV. Quartal 2015 könnte im Anschluss daran das Ausschreibungsverfahren eingeleitet werden. Der Baubeginn ist derzeit im Frühjahr 2016 vorge-sehen. Abhängig ist dieser von den im Anschluss an die Baumaßnahmen der Stadtentwässe-rung Fürth durchzuführenden Arbeiten der infra fürth gmbh (Auswechslung der Gashochdruck-leitung).


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

620.000 € +  

  77.000 €

 

nein

 

Ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Die Baukosten wurden für den HH 2015 beantragt.

                                                    Die Beleuchtungskosten werden f. den HH 2016 beantragt

 


Anlage 1 – 3 Lagepläne; Anlage 4 Regelquerschnitt