Betreff
Vorstellung der möglichen Auswirkungen/Handlungsszenarien des "Tarifprojekts Nürnberg" für die Stadt Fürth und ihren Verkehrsbetrieb
Vorlage
Rf. II/093/2015
Art
Beschlussvorlage - AL

Von den Ausführungen des externen Gutachters wird Kenntnis genommen.

 


Seit 01.01.2015 greift im Fürther Stadtverkehr die 2. Stufe der Tarifreform. Sie leistet einen außerordentlich wichtigen Beitrag zur Abmilderung des seit jeher hohen Defizits der infra fürth verkehr gmbh. Im Jahr 2014 (Rechnungslegung noch nicht festgestellt) beläuft sich nach den aktuellen infra-Prognosen das operative Verkehrsdefizit, d.h. bereinigt um aperiodische Sonder­effekte auf etwas mehr als -10 Mio. €. Und die infra geht davon aus, dass – langfristig – insbe­sondere infolge verstärkter Reinvestitionen im U-Bahnbereich der Verkehrsverlust steigen wird.

Für den stadtübergreifenden Verkehr (Preisstufe A) kommt es aus der 2. Stufe der Tarifreform bis dato allerdings zu keinem positiven Ergebnisimpuls für die infra, da die Stadt Nürnberg ihre Beschlüsse zur 2. Stufe ausgesetzt hat. Für die infra fürth verkehr gmbh bedeutet dies seit 2015 Einnahmenverluste von – grob geschätzt – etwa 550 Tsd. € jährlich.

Ausgehend von der in Nürnberg ausgesetzten 2. Stufe und damit thematisierten Alternativkon­zepten wurde in Nürnberg das „Tarifprojekt Nürnberg“ gestartet und hierin auch ein externer Berater (Probst & Consorten, Marketing-Beratung, Dresden) eingebunden. Auf der Basis der betreffenden Projektergebnisse/-vorschläge hat der Nürnberger Stadtrat am 22.04.2015 Be­schlüsse zur Weiterentwicklung des Nürnberger Stadttarifs gefasst; der entsprechende Nürn­berger StR-Beschluss ist als Anlage beigefügt.

Die Nürnberger Beschlussfassung hätte, so sie in den VGN-Gremien Zustimmung findet, natür­lich Auswirkungen auf den (stadtübergreifenden und ggf. auch innerstädtischen) ÖPNV mit/zu Fürth, allein schon die Anpassungen in der Preisstufe A betreffend. Außerdem thematisiert der Nürnberger Beschluss (vgl. dort die Ziff. 3) die Herausnahme von Fürth aus der Preisstufe A, im Umkehrschluss also eine eigene Preisstufe für Fahrten zwischen Nürnberg und Fürth (sofern keine Kurzstrecke). Und dies sind nur Teilaspekte des Gesamtpakets der Nürnberger Beschlüs­se, zu dem neben Erhöhungen der Parkgebühren z.B. auch günstige Tarife für Partnerabos und Jahresabos mit bestimmten Ausschlusszeiten gehören.

Als Reaktion auf die Nürnberger Beschlüsse wurde in Fürth eine Arbeitsgruppe errichtet. Ihr ge­hören neben der Verwaltung (SpA, Rf. II/Btm) und der infra fürth verkehr gmbh auch Vertreter der Stadt Nürnberg (Direktorium und Finanzreferat) sowie der VAG und des VGN an. Ebenso ist Probst & Consorten integriert, um eine enge Verzahnung mit den Erkenntnissen, Szenariotech­niken und Modellierungen zu erreichen, die bereits für Nürnberg (und damit in vielem auch für Fürth) von Bedeutung waren/sind.

Am 19.06.2015 soll die Arbeitsgruppe im Rahmen eines neuerlichen Workshops zusammen mit dem externen Berater erste Grundlagen/Eckdaten in Bezug auf die möglichen Auswirkungen/ Handlungsszenarien des „Tarifprojekts Nürnberg“ für die Stadt Fürth und ihren Verkehrsbetrieb entwickeln. Es ist geplant, dass – aufbauend hierauf – der externe Berater bereits in der StR-Sitzung am 24.06.2015 die Auswirkungen (grob kalkuliert) und Handlungsszenarien vorstellt, damit die Gremien möglichst frühzeitig in den Entscheidungsprozess eingebunden werden.

Für eine (Teil)Umsetzung der Nürnberger Beschlüsse bereits zum 01.01.2016 bedürfte es – mit Blick auf die Regularien in den VGN-Gremien sowie die technische Machbarkeit – Entscheidun­gen, bezogen auf den Fürther StR, spätestens in der Sitzung am 23.09.2015.

Das „Tarifprojekt Nürnberg“ ist als zusätzliche Maßnahme zu sehen, d.h. unabhängig von den (jährlichen) Beschlüssen zur allgemeinen Tariffortschreibung. Für die allgemeine Fortschrei­bung zum 01.01.2016 wird in den FA/StR am 24.06.2015 eine separate Beschlussvorlage ein­gebracht.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

 

 

nein

 

ja

 

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


StR-Beschluss der Stadt Nürnberg vom 22.04.2015 zur ÖPNV-Tarifreform