Von den Ausführungen des externen Gutachters wird Kenntnis
genommen.
Seit 01.01.2015 greift im Fürther Stadtverkehr die 2. Stufe der Tarifreform. Sie leistet einen außerordentlich wichtigen Beitrag zur Abmilderung des seit jeher hohen Defizits der infra fürth verkehr gmbh. Im Jahr 2014 (Rechnungslegung noch nicht festgestellt) beläuft sich nach den aktuellen infra-Prognosen das operative Verkehrsdefizit, d.h. bereinigt um aperiodische Sondereffekte auf etwas mehr als -10 Mio. €. Und die infra geht davon aus, dass – langfristig – insbesondere infolge verstärkter Reinvestitionen im U-Bahnbereich der Verkehrsverlust steigen wird.
Für den
stadtübergreifenden Verkehr (Preisstufe A) kommt es aus der 2. Stufe der
Tarifreform bis dato allerdings zu keinem positiven Ergebnisimpuls für die
infra, da die Stadt Nürnberg ihre Beschlüsse zur 2. Stufe ausgesetzt hat.
Für die infra fürth verkehr gmbh bedeutet dies seit 2015 Einnahmenverluste von
– grob geschätzt – etwa 550 Tsd. € jährlich.
Ausgehend
von der in Nürnberg ausgesetzten 2. Stufe und damit thematisierten
Alternativkonzepten wurde in Nürnberg das „Tarifprojekt Nürnberg“ gestartet
und hierin auch ein externer Berater (Probst & Consorten,
Marketing-Beratung, Dresden) eingebunden. Auf der Basis der betreffenden
Projektergebnisse/-vorschläge hat der Nürnberger Stadtrat am 22.04.2015 Beschlüsse
zur Weiterentwicklung des Nürnberger Stadttarifs gefasst; der entsprechende
Nürnberger StR-Beschluss ist als Anlage beigefügt.
Die
Nürnberger Beschlussfassung hätte, so sie in den VGN-Gremien Zustimmung findet,
natürlich Auswirkungen auf den (stadtübergreifenden und ggf. auch
innerstädtischen) ÖPNV mit/zu Fürth, allein schon die Anpassungen in der
Preisstufe A betreffend. Außerdem thematisiert der Nürnberger Beschluss (vgl.
dort die Ziff. 3) die Herausnahme von Fürth aus der Preisstufe A, im
Umkehrschluss also eine eigene Preisstufe für Fahrten zwischen Nürnberg und
Fürth (sofern keine Kurzstrecke). Und dies sind nur Teilaspekte des
Gesamtpakets der Nürnberger Beschlüsse, zu dem neben Erhöhungen der
Parkgebühren z.B. auch günstige Tarife für Partnerabos und Jahresabos mit
bestimmten Ausschlusszeiten gehören.
Als Reaktion
auf die Nürnberger Beschlüsse wurde in Fürth eine Arbeitsgruppe errichtet. Ihr
gehören neben der Verwaltung (SpA, Rf. II/Btm) und der infra fürth
verkehr gmbh auch Vertreter der Stadt Nürnberg (Direktorium und Finanzreferat)
sowie der VAG und des VGN an. Ebenso ist Probst & Consorten integriert, um
eine enge Verzahnung mit den Erkenntnissen, Szenariotechniken und
Modellierungen zu erreichen, die bereits für Nürnberg (und damit in vielem auch
für Fürth) von Bedeutung waren/sind.
Am
19.06.2015 soll die Arbeitsgruppe im Rahmen eines neuerlichen Workshops
zusammen mit dem externen Berater erste Grundlagen/Eckdaten in Bezug auf die
möglichen Auswirkungen/ Handlungsszenarien des „Tarifprojekts Nürnberg“ für die
Stadt Fürth und ihren Verkehrsbetrieb entwickeln. Es ist geplant, dass –
aufbauend hierauf – der externe Berater bereits in der StR-Sitzung am
24.06.2015 die Auswirkungen (grob kalkuliert) und Handlungsszenarien vorstellt,
damit die Gremien möglichst frühzeitig in den Entscheidungsprozess eingebunden
werden.
Für eine
(Teil)Umsetzung der Nürnberger Beschlüsse bereits zum 01.01.2016 bedürfte es –
mit Blick auf die Regularien in den VGN-Gremien sowie die technische
Machbarkeit – Entscheidungen, bezogen auf den Fürther StR, spätestens in der
Sitzung am 23.09.2015.
Das
„Tarifprojekt Nürnberg“ ist als zusätzliche Maßnahme zu sehen, d.h. unabhängig
von den (jährlichen) Beschlüssen zur allgemeinen Tariffortschreibung. Für die
allgemeine Fortschreibung zum 01.01.2016 wird in den FA/StR am 24.06.2015 eine
separate Beschlussvorlage eingebracht.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
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nein |
|
ja |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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StR-Beschluss der Stadt Nürnberg vom 22.04.2015 zur ÖPNV-Tarifreform