1. Die Stadt Fürth beteiligt sich an der Bayerischen Breitbandförderung ( Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern – Breitbandrichtlinie – BbR vom 10.07.2014).
2. Die Stadt Fürth stellt die finanziellen Mittel für den städtischen Eigenanteil i.H.v. 400.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden für Ausgaben an private oder kommunale Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetzte im Sinn des § 3 Nr. 27 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei diesen Betreibern für Investitionen in Breitbandinfrastrukturen verwendet.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den für die Interkommunale Zusammenarbeit in Frage kommenden Kommunen Verhandlungen zu führen und eine vorgeschriebene schriftliche Vereinbarung der beteiligten Kommunen zur Zusammenarbeit (z.B. Einfache Arbeitsgemeinschaft, Art. 4 KommZG) abzuschließen.
4. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, für die o.a. vorläufigen Erschließungsgebiete Nr. 1 – 12, 14, 15, 18 und 21 das Auswahlverfahren durchzuführen, unter Einhaltung der zugesagten maximalen Fördersumme i.H.v. 1.000.000 €.
Wie in der Vorlage
für den WGA am 18.05.2015 dargestellt, ist der größte Teil des Fürther
Stadtgebiets mit leistungsstarken Datenleitungen gut versorgt.
Für Gebiete, in denen in den kommenden Jahren nur geringe Bandbreiten (≤
30 Mbit/s im Download) zur Verfügung stehen, kann die Versorgungssituation mit
Hilfe des Bayerischen Förderprogramms „Breitbandrichtlinie“ (Richtlinie zur
Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern)
verbessert werden. Daher ist nun über eine Beteiligung der Stadt Fürth am
Förderprogramm zu entscheiden.
Das Wirtschaftsreferat wollte sich – unabhängig von der möglich späteren
Beteiligung am Förderprogramm – einen Überblick über die Breitbandversorgung im
Stadtgebiet verschaffen, da in der Vergangenheit immer wieder Beschwerden über
zu langsame Übertragungsraten eingingen. Dies betrifft insbes. Unternehmen in
Gewerbegebieten und städtische Randgebiete.
Die Telekommunikationsanbieter, die einen gesetzlichen Versorgungsauftrag
haben, beschränken dies derzeit auf die Grundversorgung, ein bedarfsgerechter
Ausbau erfolgt lediglich nach einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Einzellösungen werden gegen Kostenerstattung angeboten, dies lehnen die Kunden
jedoch häufig wegen zu hoher Kosten ab.
1.Externer Berater
Die Durchführung des Förderverfahrens, die intensive Abstimmung mit den
Telekommunikationsanbietern, die Prüfung von Alternativen sowie die Erarbeitung
konkreter Vergabevorschläge ist durch die Stadtverwaltung bzw. die
Breitbandbeauftragte weder hinsichtlich des technischen Sachverstandes noch
hinsichtlich des erforderlichen Zeitaufwandes leistbar. Hier ist eine externe
Begleitung erforderlich. Diese Erforderlichkeit wird i.Ü. auch durch die für
die Abwicklung des Förderprogramms zuständige Regierung von Mittelfranken sowie
die vom Freistaat Bayern zur Beratung und Begleitung im Förderprogramm
eingerichteten Anlaufstellen (Bayer. Breitbandzentrum sowie der
Breitbandmanager für die Stadt Fürth beim Amt für Digitalisierung, Breitband
und Vermessung in Nürnberg) gesehen, die lediglich unterstützend tätig sein
können. Die Beratungsleistungen wurden öffentlich ausgeschrieben. Die
Beauftragung erfolgt stufenweise – abh. von einer Teilnahme am Förderprogramm.
Den Auftrag erhielt die Corwese GmbH.
2. Einstieg in das Förderprogramm
Seitens StE wurde zwischenzeitlich gemeinsam mit dem Dienstleister
Corwese GmbH das sog. Markterkundungsverfahren durchgeführt. Hierbei wurde
durch die Verwaltung ermittelt, ob Netzbetreiber in den kommenden drei Jahren
in den unterversorgten Gebieten einen eigenwirtschaftlichen Ausbau planen und
zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Die ggfs. geplanten
Vorhaben müssen so angelegt sein, dass die Investitionen innerhalb eines
Zeitraums von 12 Monaten anlaufen. Auf Basis dieser Rückmeldungen der
Netzbetreiber wurden dann Erschließungsgebiete mit Förderbedarf ausgewertet.
Wenn der Stadtrat einer Beteiligung der Stadt Fürth am Förderprogramm zustimmt,
wird als nächstes das Ergebnis der Markterkundung veröffentlicht.
Anschließend
werden Interessenten zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der mit dem Aus- oder Aufbau
des Netzes für Breitbanddienste im jeweiligen Gebiet zu beauftragende
Netzbetreiber wird im Rahmen eines öffentlichen wettbewerblichen Verfahrens
(Auswahlverfahren) ermittelt. Zu Beginn des Auswahlverfahrens müssen die für
den Eigenanteil der Stadt Fürth notwendigen finanziellen Mittel für das
jeweilige Haushaltsjahr eingeplant werden (s. u.)
Erst nach
Auswertung der im Rahmen des Auswahlverfahrens abgegebenen Angebote ist die
exakte Höhe der für den Ausbau notwendigen Mittel zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücken
für die einzelnen Gebiete bekannt. Es sollen insges. nur so viele
Erschließungsgebiete ausgebaut werden, wie mit Hilfe der Fördermittel möglich
ist.
Die 9
Verfahrensschritte im Förderprogramm können der als Anhang 1 beigefügten Grafik
entnommen werden.
3. Festlegung der Erschließungsgebiete mit
Förderbedarf
Aus beiliegender Karte (Anhang 2) können die Erschließungsgebiete mit
Förderbedarf entnommen werden. Eine erste interne Kalkulation ergab, das
voraussichtlich die Gebiete Nr. 1 – 12, 14, 15, 18 und 21 (Anlage 3 - Variante
3) mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln ausgebaut werden können. Die
derzeit in der Vermarktung befindlichen Gewerbegebiete Golfpark und Gewerbepark
Hardhöhe-West würden mit Glasfasertechnologie ausgestattet. Bei den übrigen
Gebieten werden die vorhandenen Kupfertechnologien auf bis zu 50 Mbit/s
verstärkt. Für diese Gebiete sollen nun im Rahmen des Auswahlverfahrens die
Netzbetreiber zur Angabe eines Angebotes aufgefordert werden.
Sollte das Ergebnis des Auswahlverfahrens die genehmigten Fördermittel
überschreiten, wird die Festlegung der endgültigen Ausbaugebiete in der
Reihenfolge der festgelegten Prioritäten bis zur Höchstgrenze realisiert.
4. Finanzierung und Interkommunale
Zusammenarbeit
Fürth steht bei einer Ausschöpfung der Förderquote von 60 % bei einem
Förderhöchstbetrag des Freistaates in Höhe von 550.000 € zuzüglich der 40 %
städtischer Eigenmittel in Höhe von 366.667 € für den Ausbau ein Betrag von
insgesamt 916.667 € zur Verfügung.
Das Förderprogramm sieht vor den Förderhöchstbetrag um 50 T€ aufzustocken,
falls Fürth mit einer angrenzenden Kommune im geförderten Ausbau kooperiert.
Hier zeigen sich theoretisch mehrere Möglichkeiten auf, die jedoch hinsichtlich
des weiteren Verfahrens zeitlich koordiniert werden müssen und damit nur bei
Kommunen mit annähernd gleichem Verfahrensstand möglich sind (voraussichtl.
Stadt Nürnberg).
Die 50 T€ werden nur einmal gewährt und erhöhen den Förderhöchstbetrag
auf 600 000€, können jedoch für eventuelle spätere Maßnahmen innerhalb des
Förderprogramms aufgespart werden. Zusammen mit der 40 %-igen städtischen
Kofinanzierung würde dies die für den Ausbau zur Verfügung stehenden Mittel auf
insges. 1.000.000 € erhöhen.
Ungeachtet der Frage, ob die Förderhöchstsumme tatsächlich erreicht wird
und sich später lokal und zeitlich eine geeignete Kooperationskommune findet,
sollte der entsprechende Beschluss zur Interkommunalen Zusammenarbeit
vorsorglich gefasst werden.
Da die benötigten Finanzmittel für die Breitbandversorgung noch nicht im
städtischen Haushalt veranschlagt sind, sind sowohl die Gesamtausgaben in Höhe
von 1,0 Mio. € als auch die zu erwartende 60%ige Förderung des Freistaates in
Höhe von 600 Tsd. € im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 bereitzustellen. Nach
derzeitigem Kenntnisstand sollten die benötigten Finanzmittel jeweils zur
Hälfte in den Jahren 2016/2017 veranschlagt werden.
Es wird folgende
Bereitstellung vorgeschlagen:
2016 |
2017 |
Gesamt |
|
Ausgaben |
500.000 € |
500.000 € |
1.000.000 € |
Zuweisungen |
300.000 € |
300.000 € |
600.000 € |
Eigenanteil |
200.000 € |
200.000 € |
400.000 € |
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
400.000
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr.85000 8500NrNr.Nr8500000 |
im |
|
Vwhh |
x |
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: siehe Vorlage; Veranschlagung von jeweils 200.000 € in
den HH-Jahren 2016 und 2017. |
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Anlage 1 Verfahrensschritte zur Breitbandförderung
Anlage 2 Fürth Erschließungsgebiete Übersicht V3
Anlage 3 StR Kostenschätzung Fürth Kosten