Betreff
Breitbandausbau in Fürth – Beteiligung an der Bayerischen Breitbandförderung ( Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern – Breitbandrichtlinie – BbR vom 10.07.2014)
Vorlage
StE/037/2015
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

1. Die Stadt Fürth beteiligt sich an der Bayerischen Breitbandförderung ( Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern – Breitbandrichtlinie – BbR vom 10.07.2014).

2. Die Stadt Fürth stellt die finanziellen Mittel für den städtischen Eigenanteil i.H.v. 400.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden für Ausgaben an private oder kommunale Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetzte im Sinn des § 3 Nr. 27 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei diesen Betreibern für Investitionen in Breitbandinfrastrukturen verwendet.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den für die Interkommunale Zusammenarbeit in Frage kommenden Kommunen Verhandlungen zu führen und eine vorgeschriebene schriftliche Vereinbarung der beteiligten Kommunen zur Zusammenarbeit (z.B. Einfache Arbeitsgemeinschaft, Art. 4 KommZG) abzuschließen.

4. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, für die o.a. vorläufigen Erschließungsgebiete Nr. 1 – 12, 14, 15, 18 und 21 das Auswahlverfahren durchzuführen, unter Einhaltung der zugesagten maximalen Fördersumme i.H.v. 1.000.000 €.

 


Wie in der Vorlage für den WGA am 18.05.2015 dargestellt, ist der größte Teil des Fürther Stadtgebiets mit leistungsstarken Datenleitungen gut versorgt.

Für Gebiete, in denen in den kommenden Jahren nur geringe Bandbreiten (≤ 30 Mbit/s im Download) zur Verfügung stehen, kann die Versorgungssituation mit Hilfe des Bayerischen Förderprogramms „Breitbandrichtlinie“ (Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern) verbessert werden. Daher ist nun über eine Beteiligung der Stadt Fürth am Förderprogramm zu entscheiden.

Das Wirtschaftsreferat wollte sich – unabhängig von der möglich späteren Beteiligung am Förderprogramm – einen Überblick über die Breitbandversorgung im Stadtgebiet verschaffen, da in der Vergangenheit immer wieder Beschwerden über zu langsame Übertragungsraten eingingen. Dies betrifft insbes. Unternehmen in Gewerbegebieten und städtische Randgebiete.

Die Telekommunikationsanbieter, die einen gesetzlichen Versorgungsauftrag haben, beschränken dies derzeit auf die Grundversorgung, ein bedarfsgerechter Ausbau erfolgt lediglich nach einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Einzellösungen werden gegen Kostenerstattung angeboten, dies lehnen die Kunden jedoch häufig wegen zu hoher Kosten ab.

1.Externer Berater

Die Durchführung des Förderverfahrens, die intensive Abstimmung mit den Telekommunikationsanbietern, die Prüfung von Alternativen sowie die Erarbeitung konkreter Vergabevorschläge ist durch die Stadtverwaltung bzw. die Breitbandbeauftragte weder hinsichtlich des technischen Sachverstandes noch hinsichtlich des erforderlichen Zeitaufwandes leistbar. Hier ist eine externe Begleitung erforderlich. Diese Erforderlichkeit wird i.Ü. auch durch die für die Abwicklung des Förderprogramms zuständige Regierung von Mittelfranken sowie die vom Freistaat Bayern zur Beratung und Begleitung im Förderprogramm eingerichteten Anlaufstellen (Bayer. Breitbandzentrum sowie der Breitbandmanager für die Stadt Fürth beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Nürnberg) gesehen, die lediglich unterstützend tätig sein können. Die Beratungsleistungen wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise – abh. von einer Teilnahme am Förderprogramm. Den Auftrag erhielt die Corwese GmbH.

2. Einstieg in das Förderprogramm

Seitens StE wurde zwischenzeitlich gemeinsam mit dem Dienstleister Corwese GmbH das sog. Markterkundungsverfahren durchgeführt. Hierbei wurde durch die Verwaltung ermittelt, ob Netzbetreiber in den kommenden drei Jahren in den unterversorgten Gebieten einen eigenwirtschaftlichen Ausbau planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Die ggfs. geplanten Vorhaben müssen so angelegt sein, dass die Investitionen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten anlaufen. Auf Basis dieser Rückmeldungen der Netzbetreiber wurden dann Erschließungsgebiete mit Förderbedarf ausgewertet.

Wenn der Stadtrat einer Beteiligung der Stadt Fürth am Förderprogramm zustimmt, wird als nächstes das Ergebnis der Markterkundung veröffentlicht.

Anschließend werden Interessenten zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der mit dem Aus- oder Aufbau des Netzes für Breitbanddienste im jeweiligen Gebiet zu beauftragende Netzbetreiber wird im Rahmen eines öffentlichen wettbewerblichen Verfahrens (Auswahlverfahren) ermittelt. Zu Beginn des Auswahlverfahrens müssen die für den Eigenanteil der Stadt Fürth notwendigen finanziellen Mittel für das jeweilige Haushaltsjahr eingeplant werden (s. u.)

Erst nach Auswertung der im Rahmen des Auswahlverfahrens abgegebenen Angebote ist die exakte Höhe der für den Ausbau notwendigen Mittel zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücken für die einzelnen Gebiete bekannt. Es sollen insges. nur so viele Erschließungsgebiete ausgebaut werden, wie mit Hilfe der Fördermittel möglich ist.

Die 9 Verfahrensschritte im Förderprogramm können der als Anhang 1 beigefügten Grafik entnommen werden.

 

3. Festlegung der Erschließungsgebiete mit Förderbedarf

Aus beiliegender Karte (Anhang 2) können die Erschließungsgebiete mit Förderbedarf entnommen werden. Eine erste interne Kalkulation ergab, das voraussichtlich die Gebiete Nr. 1 – 12, 14, 15, 18 und 21 (Anlage 3 - Variante 3) mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln ausgebaut werden können. Die derzeit in der Vermarktung befindlichen Gewerbegebiete Golfpark und Gewerbepark Hardhöhe-West würden mit Glasfasertechnologie ausgestattet. Bei den übrigen Gebieten werden die vorhandenen Kupfertechnologien auf bis zu 50 Mbit/s verstärkt. Für diese Gebiete sollen nun im Rahmen des Auswahlverfahrens die Netzbetreiber zur Angabe eines Angebotes aufgefordert werden.
Sollte das Ergebnis des Auswahlverfahrens die genehmigten Fördermittel überschreiten, wird die Festlegung der endgültigen Ausbaugebiete in der Reihenfolge der festgelegten Prioritäten bis zur Höchstgrenze realisiert.

4. Finanzierung und Interkommunale Zusammenarbeit

Fürth steht bei einer Ausschöpfung der Förderquote von 60 % bei einem Förderhöchstbetrag des Freistaates in Höhe von 550.000 € zuzüglich der 40 % städtischer Eigenmittel in Höhe von 366.667 € für den Ausbau ein Betrag von insgesamt 916.667 € zur Verfügung.

Das Förderprogramm sieht vor den Förderhöchstbetrag um 50 T€ aufzustocken, falls Fürth mit einer angrenzenden Kommune im geförderten Ausbau kooperiert. Hier zeigen sich theoretisch mehrere Möglichkeiten auf, die jedoch hinsichtlich des weiteren Verfahrens zeitlich koordiniert werden müssen und damit nur bei Kommunen mit annähernd gleichem Verfahrensstand möglich sind (voraussichtl. Stadt Nürnberg).

Die 50 T€ werden nur einmal gewährt und erhöhen den Förderhöchstbetrag auf 600 000€, können jedoch für eventuelle spätere Maßnahmen innerhalb des Förderprogramms aufgespart werden. Zusammen mit der 40 %-igen städtischen Kofinanzierung würde dies die für den Ausbau zur Verfügung stehenden Mittel auf insges. 1.000.000 € erhöhen.

Ungeachtet der Frage, ob die Förderhöchstsumme tatsächlich erreicht wird und sich später lokal und zeitlich eine geeignete Kooperationskommune findet, sollte der entsprechende Beschluss zur Interkommunalen Zusammenarbeit vorsorglich gefasst werden.

Da die benötigten Finanzmittel für die Breitbandversorgung noch nicht im städtischen Haushalt veranschlagt sind, sind sowohl die Gesamtausgaben in Höhe von 1,0 Mio. € als auch die zu erwartende 60%ige Förderung des Freistaates in Höhe von 600 Tsd. € im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 bereitzustellen. Nach derzeitigem Kenntnisstand sollten die benötigten Finanzmittel jeweils zur Hälfte in den Jahren 2016/2017 veranschlagt werden.

Es wird folgende Bereitstellung vorgeschlagen:

 

2016

2017

Gesamt

Ausgaben

500.000 €

500.000 €

1.000.000 €

Zuweisungen

300.000 €

300.000 €

600.000 €

Eigenanteil

200.000 €

200.000 €

400.000 €

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

400.000 €

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.85000 8500NrNr.Nr8500000     

im

 

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: siehe Vorlage; Veranschlagung von jeweils 200.000 €

in den HH-Jahren 2016 und 2017.

 


Anlage 1 Verfahrensschritte zur Breitbandförderung

Anlage 2 Fürth Erschließungsgebiete Übersicht V3

Anlage 3 StR  Kostenschätzung Fürth Kosten