Betreff
Breitbandausbau in Fürth - Beteiligung an der Bayerischen Breitbandförderung (Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern - Breitbandrichtlinie - BbR vom 10.07.2014)
Vorlage
AWS/054/2018
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

1. Die Stadt Fürth beteiligt sich erneut an der Bayerischen Breitbandförderung (Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern – Breitbandrichtlinie – BbR vom 10.07.2014)

 

2. Die Stadt Fürth stellt die finanziellen Mittel für den städtischen Eigenanteil zur Verfügung. Diese sind bereits im Vermögenshaushalt veranschlagt. Die Mittel werden für Ausgaben an private oder kommunale Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetzte im Sinn des § 3 Nr. 27 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei diesen Betreibern für Investitionen in Breitbandinfrastrukturen verwendet.

 

3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, für die vorläufigen Erschließungsgebiete das Auswahlverfahren durchzuführen.


Gemäß Stadtratsbeschluss vom 24.06.2015 beteiligt sich die Stadt Fürth an der Bayerischen Breitbandförderung. In Kürze erfolgt die Fertigstellung und Freischaltung. Dann ist der größte Teil des Fürther Stadtgebietes mit leistungsstarken Datenleitungen gut versorgt.

Trotz des starken eigenwirtschaftlichen Ausbauengagements der Netzbetreiber und des umfangreichen geförderten Ausbau gingen in der Vergangenheit im Wirtschaftsreferat Beschwerden über zu langsame Übertragungsraten ein. Man entschied sich für die Durchführung eines weiteren Markterkundungsverfahrens, um sich – unabhängig von der möglicherweise späteren erneuten Beteiligung am Förderprogramm – einen Überblick über die Breitbandversorgung im Stadtgebiet zu verschaffen.

Im Ergebnis wurden Gebiete aufgezeigt, in denen nur geringe Bandbreiten (≤ 30 Mbit/s im Download) zur Verfügung stehen. Die Versorgungsituation soll mit Hilfe des Bayerischen Förderprogramms „Breitbandrichtlinie“ (Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern) verbessert werden. Die bayerischen Fördergelder in Fürth sind mit ca. 210.000 € noch nicht vollständig ausgeschöpft. Zudem besteht die Aussicht auf eine zusätzliche Förderung den sog. Höfe Bonus. Voraussetzung hierfür ist ein mind. 80 prozentiger Ausbau mit der Glasfasertechnologie im jeweiligen Erschließungsgebiet. Hinzu kommen die bereits bewilligten städtischen Haushaltsmittel in Höhe von 400.000 €, von denen noch ca. 140.000 € im Vermögenshaushalt zur Verfügung stehen. Um weitere Bereiche im Stadtgebiet vom Bayerischen Breitbandförderprogramm profitieren zu lassen, ist folglich über eine Beteiligung der Stadt Fürth in einem zweiten Verfahren zu entscheiden. 

 

1. Externer Berater

Das Wirtschaftsreferat wird weiterhin vom Beratungsbüro Corwese GmbH unterstützt.

 

2. Festlegung der Erschließungsgebiete mit Förderbedarf

Im ersten Verfahren verfolgte man das Ziel, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger, sowie kleine und mittelständische Unternehmen von der Förderung profitieren zu lassen. Bei den gemäß zweiter Markterkundung unterversorgten Bereichen (Anlage 1) handelt es sich weitestgehend um Randbereiche, welche nur mit hohem Erschließungsaufwand erreicht werden können.

Da die zur Verfügung stehenden Mittel endlich sind, soll nunmehr in den Bereichen nachgebessert werden, die mit relativ geringem Aufwand erreicht werden können und aus denen in der Vergangenheit noch Beschwerden zu verzeichnen waren.

Die betroffenen Gebiete können aus beiliegender Karte (Anlage 2 und 3) entnommen werden.

Eine erste Kalkulation (Anlage 4 – Variante 3) ergab, dass die zur Verfügung stehenden Fördermitteln ausreichen, um die gewerblichen Bereiche mit der Glasfasertechnologie (Los 2) ausbauen zu können. Im Wohnbereich werden die vorhandenen Kupfertechnologien (Los 1)  auf bis zu 50 Mbits/s verstärkt. Im Rahmen des Auswahlverfahrens sollen nun die Netzbetreiber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.

 

3. Finanzierung

Unter Einhaltung der maximalen Fördersumme von 1.000.000 € kann durch die noch nicht vollständig abgerufenen Fördergelder und den noch zur Verfügung stehenden und bereits bewilligten eigenen Haushaltsmitteln die Finanzierung der Maßnahme gedeckt werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

ca. 102.153 €

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 02.7910.9870.0000

Budget-Nr. 85000

im

 

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 Ergebnis zweite Markterkundung

Anlage 2 Erschließungsgebiet Wehlauer Straße

Anlage 3 Erschließungsgebiet Burgfarrnbach

Anlage 4 Kostenschätzung Fürth