Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 75 Kindergartenplätzen in der Flößaustraße 64 durch die Freie Christengemeinde Fürth genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind
Der Baukostenzuschuss beträgt gem.
Nr. 4.2.1 der Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet 66 2/3 v. H. der
ermittelten zuweisungsfähigen Kosten.
Durch die Anpassung der
Kostenberechnung vom 20.07.0215 der Freien Christengemeinde haben sich
Korrekturen bei den einzelnen Posten ergeben, die in der Vorlage rot markiert
wurden.
Die Freie Christengemeinde Fürth plant in der Flößaustraße
64 den Neubau ihres Gemeindezentrums
kombiniert mit der Errichtung eines 3-gruppigen Kindergartens. Die Kosten der
Gesamtmaßnahme betragen nach Kostenschätzung vom 20.07.2015
rd. 2,78 Mio. €. Die Baukosten für den Kindergarten betragen rd. 1,48 Mio. €.
Betriebsträger der Einrichtung wird ebenfalls die Freie Christengemeinde sein.
Die Einrichtung ist bedarfsgerecht.
Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil noch Kindergartenplätze fehlen.
Der Stadtrat hat daher in seiner
Sitzung am 30.04.2014 beschlossen, neue Kindergärten zu planen und den Gremien
entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten.
Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 FAG
und der „Richtlinie über die Zuweisung des Freistaates Bayern zu kommunalen
Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FA-ZR)“ zuweisungsfähig.
Ermittlung der
zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2. FA-ZR)
Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt in
Anlehnung an die jeweils gültigen Richtlinien über die Zuweisung des
Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich
(FA-ZR) mit der Maßgabe, dass bei Neubauten die Förderung nach Kostenpauschalen
erfolgt. Der Berechnung der
Kostenpauschale für den Neubau des Kindergartens liegt der gültige
Kostenrichtwert in Höhe von 3.883 € sowie der förderfähigen Fläche von 377 m2
zugrunde. Somit ergeben sich max. zuweisungsfähige Kosten in Höhe von
1.463.891 €. Der Kostenanteil des Kindergartens
mit 1.479.562,02 € liegt über dem förderfähigen Betrag von
1.463.891 €.
Ermittlung des
städtischen Baukostenzuschusses bzw. der staatlichen Förderung
Die Stadt beteiligt sich gem. der Nr. 4.2.1 der Richtlinie
der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen
im Stadtgebiet bei Neu- und Erweiterungsbauten mit einem Fördersatz von 66 2/3
v. H. an den ermittelten zuweisungsfähigen Kosten. Hieraus ergibt sich ein
Baukostenzuschuss von 975.829,74 € (gerundet 975.800
€).
Die
Refinanzierung des Baukostenzuschusses erfolgt derzeit mit einem Fördersatz von
45%. Es ergibt sich daraus eine staatliche Förderung von 439.123,38 € (gerundet 439.100 €).
Finanzierung
der Gesamtmaßnahme
A |
Gesamtkosten |
2.780.412,97
€ |
B |
Nicht förderfähige Kosten |
1.316.521,90 € |
C |
Förderfähige Kosten |
1.463.891,00 € |
D |
Gesamtförderung (66,66 %
von C) |
975.829,74 € |
E |
45 % von D staatlicher Anteil |
439.123,38 € |
F |
55 % von D städtischer Anteil |
536.706,36 € |
G |
Anteil Freie
Christengemeinde (= B + 33,33 % von C) |
1.804.436,70 € |
Finanzierung
im Haushalt
Für die geplante Maßnahme sind im Haushalt
bzw. in der derzeit gültigen Mittelfristigen Investitionsplanung keine
Haushaltsmittel bereitgestellt. Für die Umsetzung der Maßnahme sind daher
Ausgaben (brutto) in Höhe von 975.800 €, sowie Einnahmen in Höhe von 439.100 € neu zu
veranschlagen bzw. bereitzustellen. Die
Veranschlagung hat dabei nach dem Bauzeitenplan zu erfolgen.
Anzumerken
ist, dass von einer städtischen 1-2 jährigen Vorfinanzierungsdauer ausgegangen
werden muss.
Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit wird erst im Nachgang der
Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten am 30.09.2015 hierüber in
Kenntnis gesetzt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Kostenberechnung
1 Flächenberechnung
3 Pläne