Betreff
Bau eines 3-gruppigen Kindergartens in der Flößaustraße 64 durch die Freie Christengemeinde Fürth
Vorlage
JgA/216/2015/1
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 75 Kindergartenplätzen in der Flößaustraße 64 durch die Freie Christengemeinde Fürth genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind

 

Der Baukostenzuschuss beträgt gem. Nr. 4.2.1 der Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet 66 2/3 v. H. der

ermittelten zuweisungsfähigen Kosten.


Durch die Anpassung der Kostenberechnung vom 20.07.0215 der Freien Christengemeinde haben sich Korrekturen bei den einzelnen Posten ergeben, die in der Vorlage rot markiert wurden.

 

Die Freie Christengemeinde Fürth plant in der Flößaustraße 64 den Neubau  ihres Gemeindezentrums kombiniert mit der Errichtung eines 3-gruppigen Kindergartens. Die Kosten der Gesamtmaßnahme betragen nach Kostenschätzung vom 20.07.2015 rd. 2,78 Mio. €. Die Baukosten für den Kindergarten betragen rd. 1,48 Mio. €.

Betriebsträger der Einrichtung wird ebenfalls die Freie Christengemeinde sein.

 

Die  Einrichtung ist bedarfsgerecht.

Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil noch Kindergartenplätze fehlen.

Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 30.04.2014 beschlossen,  neue Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten.

 

Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 FAG und der „Richtlinie über die Zuweisung des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FA-ZR)“ zuweisungsfähig.

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2. FA-ZR)

 

Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt in Anlehnung an die jeweils gültigen Richtlinien über die Zuweisung des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FA-ZR) mit der Maßgabe, dass bei Neubauten die Förderung nach Kostenpauschalen erfolgt.  Der Berechnung der Kostenpauschale für den Neubau des Kindergartens liegt der gültige Kostenrichtwert in Höhe von 3.883 € sowie der förderfähigen Fläche von 377 m2 zugrunde. Somit ergeben sich max. zuweisungsfähige Kosten in Höhe von 1.463.891 €. Der Kostenanteil des Kindergartens  mit 1.479.562,02 € liegt über dem förderfähigen Betrag von 1.463.891 €.

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses bzw. der staatlichen Förderung

 

Die Stadt beteiligt sich gem. der Nr. 4.2.1 der Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet bei Neu- und Erweiterungsbauten mit einem Fördersatz von 66 2/3 v. H. an den ermittelten zuweisungsfähigen Kosten. Hieraus ergibt sich ein Baukostenzuschuss von 975.829,74 € (gerundet 975.800 €).

Die Refinanzierung des Baukostenzuschusses erfolgt derzeit mit einem Fördersatz von 45%. Es ergibt sich daraus eine staatliche Förderung von 439.123,38 € (gerundet 439.100 €).

 

 

Finanzierung der Gesamtmaßnahme

 

A

Gesamtkosten

2.780.412,97 €

B

Nicht förderfähige  Kosten

1.316.521,90

C

Förderfähige Kosten

1.463.891,00

D

Gesamtförderung (66,66 % von C)

975.829,74

E

          45 % von D staatlicher Anteil 

439.123,38

F

          55 % von D städtischer Anteil

536.706,36

G

Anteil Freie Christengemeinde

(= B + 33,33 % von C)

1.804.436,70

 

Finanzierung im Haushalt

 

Für die geplante Maßnahme sind im Haushalt bzw. in der derzeit gültigen Mittelfristigen Investitionsplanung keine Haushaltsmittel bereitgestellt. Für die Umsetzung der Maßnahme sind daher Ausgaben (brutto) in Höhe von 975.800 €, sowie Einnahmen in Höhe von 439.100 € neu zu veranschlagen bzw. bereitzustellen. Die Veranschlagung hat dabei nach dem Bauzeitenplan zu erfolgen.

Anzumerken ist, dass von einer städtischen 1-2 jährigen Vorfinanzierungsdauer ausgegangen werden muss.

 

 

Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit wird erst im Nachgang der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten am 30.09.2015 hierüber in Kenntnis gesetzt.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 Kostenberechnung

1 Flächenberechnung

3 Pläne