Betreff
Kreuzungsvereinbarung EÜ Schwabacher Str.
Vorlage
TfA/152/2015
Art
Beschlussvorlage - SB

Für BWA am 17.09.2015:

Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.

 

Der Bau – und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Verwaltung zu ermächtigen, die Kreuzungsvereinbarungen auf der Basis der bisherigen Verhandlungen mit der DB unter dem Vorbehalt abzuschließen, dass die Stahlplatten der Stützensicherung noch Öffnungen erhalten, welche einvernehmlich zwischen der Bahn und der Stadt Fürth fest zu legen sind und erforderliche Zuwendungsanträge bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen.

 

 

Für StR am 23.09.2015:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Kreuzungsvereinbarungen auf der Basis der bisherigen Verhandlungen mit der DB unter dem Vorbehalt abzuschließen, dass die Stahlplatten der Stützensicherung noch Öffnungen erhalten, welche einvernehmlich zwischen der Bahn und der Stadt Fürth fest zu legen sind und erforderliche Zuwendungsanträge bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen.

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Im Rahmen der Bauarbeiten am Fürther Bogen wurde die Bahnüberführung an der Schwabacher Straße seitens der Bahn verbreitert, was zur Folge hatte, dass nach der Verbreiterung der EÜ der Bestandsschutz des alten Bauwerkes aufgehoben wurde.

Durch den Verlust des Bestandschutzes wurde seitens des EBA die Auflage eines Anprallschutzes vor den Stützen erhoben, um sowohl den Bahnverkehr als auch den Fahrzeugverkehr zu schützen.

 

Seitens der DB Projektbau wurden zwischen Juli 2012 und Oktober 2013 mehrere Varianten der Stützensicherung vorgelegt, die jedoch leider seitens der Stadt Fürth keine Zustimmung finden konnten, da sie eine nicht akzeptable Einengung des Verkehrsraumes zur Folge gehabt hätte.

 

Mit der Planvorlage vom Oktober 2013 konnten erstmal die Forderungen der Stadt hinsichtlich des Verkehrsraumes im Wesentlichen eingehalten werden, so dass der DB Projektbau bei der Besprechung  am 12.12.2013 die Zustimmung der Stadt zu dem vorgesehenen Anprallschutz erteilt werden konnte.

 

Bei dieser Lösung werden nur die ersten Stützen des Bauwerkes gesichert und die Einengung der Verkehrsfläche beträgt nur wenige hinnehmbare Zentimeter ( ca. 10,0 cm ).

Seitens des Baureferates wurde bei vor genannter Besprechung noch angeregt, in die Stahlplatten der Stützensicherung Öffnungen zu integrieren, um den „Wandcharakter“ aufzulockern. Dieser Vorschlag wurde leider in den vorliegenden Vorentwürfen noch nicht berücksichtigt.

 

Da der Anprallschutz sowohl eine Schutzfunktion für den Bahnverkehr als auch für den Verkehr der Schwabacher Straße darstellt, ergibt sich hinsichtlich der Kosten eine 50 %-ige Beteiligung der Stadt Fürth. Für den städtischen Anteil können jedoch Zuwendungen bei der Regierung beantragt werden. Der Fördersatz wird mit ca. 50 % erwartet.

 

Der vor genannte Kostenanteil der Stadt Fürth beträgt nach Berechnungen der Bahn und der vorliegenden Eisenbahnkreuzungsvereinbarung insgesamt ca. 450.000,00 €. Diese Summe unterteilt sich in ca. 280.000,00 € Baukosten und ca. 170.000,00 € Ablösekosten.

Die in der vorliegenden Eisenbahnkreuzungsvereinbarung enthaltene Verbreiterung des Brückenbauwerkes ist für die Stadt Fürth kostenneutral und wird ausschließlich von der Bahn getragen.

 

Ergänzend sei bemerkt, dass seitens der Stadt Fürth die Bahn um die Benennung des Ausführungszeitraumes gebeten wurde. Dieser Bitte wurde von der Bahn jedoch leider noch nicht nachgekommen.

 

Zusammenfassung:

Seitens des Baureferates wird vorgeschlagen die Verwaltung zu ermächtigen auf Basis der bisherigen Verhandlungen mit der Bahn, sowie unter dem Vorbehalt, dass die Stahlplatten der Stützensicherung noch Öffnungen erhalten, welche einvernehmlich zwischen der Bahn und der Stadt Fürth fest zu legen sind, die vorliegende Kreuzungsvereinbarung mit der Bahn abzuschließen.

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt die erforderlichen Zuwendungsanträge an die Regierung von Mittelfranken zu stellen.

Zur Erfüllung der Verpflichtung aus der vorliegenden Eisenbahnkreuzungsvereinbarung stehen Mittel bei der Haushaltsstelle 6650.9800.0000 zur Verfügung.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

450.000,00 €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 6650.9800.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Kreuzungsvereinbarung

Anlage 1, 2, 3.1, 3.2, 3.3, 4.1 - 10