Für BWA am 17.09.2015:
Der
Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.
Der
Bau – und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Verwaltung zu ermächtigen,
die Kreuzungsvereinbarungen auf der Basis der bisherigen Verhandlungen mit der
DB unter dem Vorbehalt abzuschließen, dass die Stahlplatten der
Stützensicherung noch Öffnungen erhalten, welche einvernehmlich zwischen der
Bahn und der Stadt Fürth fest zu legen sind und erforderliche Zuwendungsanträge
bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen.
Für StR am 23.09.2015:
Die
Verwaltung wird ermächtigt, die Kreuzungsvereinbarungen auf der Basis der
bisherigen Verhandlungen mit der DB unter dem Vorbehalt abzuschließen, dass die
Stahlplatten der Stützensicherung noch Öffnungen erhalten, welche
einvernehmlich zwischen der Bahn und der Stadt Fürth fest zu legen sind und
erforderliche Zuwendungsanträge bei der Regierung von Mittelfranken
einzureichen.
.
Im Rahmen der Bauarbeiten am Fürther Bogen wurde die Bahnüberführung an der Schwabacher Straße seitens der Bahn verbreitert, was zur Folge hatte, dass nach der Verbreiterung der EÜ der Bestandsschutz des alten Bauwerkes aufgehoben wurde.
Durch den Verlust des Bestandschutzes wurde seitens des EBA die Auflage eines Anprallschutzes vor den Stützen erhoben, um sowohl den Bahnverkehr als auch den Fahrzeugverkehr zu schützen.
Seitens der DB Projektbau wurden zwischen Juli 2012 und Oktober 2013 mehrere Varianten der Stützensicherung vorgelegt, die jedoch leider seitens der Stadt Fürth keine Zustimmung finden konnten, da sie eine nicht akzeptable Einengung des Verkehrsraumes zur Folge gehabt hätte.
Mit der Planvorlage vom Oktober 2013 konnten erstmal die Forderungen der Stadt hinsichtlich des Verkehrsraumes im Wesentlichen eingehalten werden, so dass der DB Projektbau bei der Besprechung am 12.12.2013 die Zustimmung der Stadt zu dem vorgesehenen Anprallschutz erteilt werden konnte.
Bei dieser Lösung
werden nur die ersten Stützen des Bauwerkes gesichert und die Einengung der
Verkehrsfläche beträgt nur wenige hinnehmbare Zentimeter ( ca. 10,0 cm ).
Seitens des
Baureferates wurde bei vor genannter Besprechung noch angeregt, in die
Stahlplatten der Stützensicherung Öffnungen zu integrieren, um den
„Wandcharakter“ aufzulockern. Dieser Vorschlag wurde leider in den vorliegenden
Vorentwürfen noch nicht berücksichtigt.
Da der Anprallschutz
sowohl eine Schutzfunktion für den Bahnverkehr als auch für den Verkehr der
Schwabacher Straße darstellt, ergibt sich hinsichtlich der Kosten eine 50 %-ige
Beteiligung der Stadt Fürth. Für den städtischen Anteil können jedoch
Zuwendungen bei der Regierung beantragt werden. Der Fördersatz wird mit ca. 50
% erwartet.
Der vor genannte
Kostenanteil der Stadt Fürth beträgt nach Berechnungen der Bahn und der
vorliegenden Eisenbahnkreuzungsvereinbarung insgesamt ca. 450.000,00 €. Diese
Summe unterteilt sich in ca. 280.000,00 € Baukosten und ca. 170.000,00 €
Ablösekosten.
Die in der
vorliegenden Eisenbahnkreuzungsvereinbarung enthaltene Verbreiterung des
Brückenbauwerkes ist für die Stadt Fürth kostenneutral und wird ausschließlich
von der Bahn getragen.
Ergänzend sei
bemerkt, dass seitens der Stadt Fürth die Bahn um die Benennung des
Ausführungszeitraumes gebeten wurde. Dieser Bitte wurde von der Bahn jedoch
leider noch nicht nachgekommen.
Zusammenfassung:
Seitens des
Baureferates wird vorgeschlagen die Verwaltung zu ermächtigen auf Basis der
bisherigen Verhandlungen mit der Bahn, sowie unter dem Vorbehalt, dass die
Stahlplatten der Stützensicherung noch Öffnungen erhalten, welche
einvernehmlich zwischen der Bahn und der Stadt Fürth fest zu legen sind, die
vorliegende Kreuzungsvereinbarung mit der Bahn abzuschließen.
Des Weiteren wird
die Verwaltung beauftragt die erforderlichen Zuwendungsanträge an die Regierung
von Mittelfranken zu stellen.
Zur Erfüllung der
Verpflichtung aus der vorliegenden Eisenbahnkreuzungsvereinbarung stehen Mittel
bei der Haushaltsstelle 6650.9800.0000 zur Verfügung.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
450.000,00
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
6650.9800.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Kreuzungsvereinbarung
Anlage 1, 2, 3.1, 3.2, 3.3, 4.1 - 10