Betreff
Neubau einer Psychiatrischen Klinik im Gelände des Klinkums Fürth - hier: vorzeitiger Rodungsantrag
Vorlage
OA/161/2015
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Baubeirat / der Bau- und Werkausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und stimmt der vorzeitigen Fällung der Bäume (vor Erteilung der Baugenehmigung) zu.


Die Bezirkskliniken Mittelfranken beabsichtigen, auf dem Gelände des Klinikums in Fürth eine psychiatrische Fachklinik zu errichten. Als Standort ist der Bereich der ehemaligen Kinderklinik vorgesehen, die hierzu abgebrochen werden muss. Das Baufeld liegt in der Süd-Ost-Ecke des Klinikgeländes und wird nach Westen begrenzt durch ein Modulgebäude, im Norden durch das Gebäude der Urologie, im Osten durch den geschützten Landschaftsbestandteil LBW 4 und im Süden durch eine denkmalgeschützte Mauer.

 

Zeitlicher Ablauf:

Nach derzeitigem Terminplan soll der Abbruch der ehem. Kinderklinik im Februar 2016 beginnen. Ab Dezember 2015 sollen Maßnahmen der Baufeldfreimachung, u.a. die Entfernung zahlreicher Gehölze erfolgen. Insgesamt sollen im Bereich der ehem. Kinderklinik 52 Bäume entfernt werden, von welchen 33 durch die Baumschutzverordnung geschützt sind. Zudem müssen 7 Bäume im geschützten Landschaftsbestandteil LBW 4 (im nördlichen Klinikgelände), die nicht unter den Schutz der Baumschutzverordnung fallen, entfernt werden.

 

Der Bauherr beabsichtigt, den Bauantrag für die Fachklinik Ende November bei der Stadt Fürth einzureichen. Die Abbruchanzeige wurde bereits vorgelegt, ebenso Unterlagen für die vorzeitige Rodung des Baumbestandes. Die erforderliche Erklärung zum Schutz des Baumbestandes (Schreiben vom 06.10.2014) ging am 12.10.2015 im Referat III. ein. Diese begründet die Notwendigkeit der Fällungen. Inzwischen wurde durch die Planer telefonisch nachgefragt, wann mit einer Genehmigung der Rodungen gerechnet werden könne, da diese kurzfristig für die Ausschreibung der Leistungen erforderlich sei. Ein Abwarten des Termins des Umweltausschusses am 10.12.2015 sei wegen der engen zeitlichen Vorgaben nicht möglich. In der Referentensitzung am 13.10.2015 wurde daher festgelegt, die Angelegenheit dem Ältestenrat vorzulegen. Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 26.10.2015 einstimmig beschlossen, die Angelegenheit dem Baubeitrat und anschließend dem Bau- und Werkausschuss zur Behandlung zuzuweisen.

 

Begründung für die Rodungen:

Bäume Nrn. 11, 12 und 54: Lage im Bereich der Errichtung des Berliner Verbaus,

Bäume Nrn. 13, 14: Lage in der Anfahrts- und Bewegungsfläche für das Verbaugerät sowie Lagerfläche für das Abbruchmaterial,

Bäume Nrn. 44-53 (10 Stück): Lage im Bereich der Baugrubenböschung und Kanalumlegung für die Urologie,

Bäume im südlichen Bereich (37 Stück): Lage im Abbruchfeld oder in der DIN-gerecht ausgebildeten Baugrubenböschung sowie Zufahrten von Süden her,

Bäume im Bereich des LBW 4 im nördlichen Klinikgelände (7 Bäume): Bauvorhaben erfordert die Verlegung des derzeit im Bereich der ehem. Kinderklinik befindlichen Sauerstofftanks in den Norden des Geländes. Der Eingriff in den LB ist aus der Sicht des OA verantwortbar, im Übrigen wohl auch unumgänglich.

 

Sonstiges:

Die Fällung der Bäume wurde im Rahmen einer saP im Hinblick auf Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG untersucht. Bei Einhaltung des Fällzeitpunktes zwischen Anfang Oktober und Ende Februar treten keine Verbotstatbestände ein.

 

Weiteres Vorgehen:

Die Begründungen für die Notwendigkeit von Rodungen vor Erteilung der Baugenehmigung scheinen nachvollziehbar. Deshalb hält die Verwaltung es für gerechtfertigt, in diesem speziellen Fall eine Befreiung von den Verboten nach der Baumschutzverordnung bzw. eine Genehmigung nach § 6 der Verordnung über geschützte Landschaftsbestandteile schon zum jetzigen Zeitpunkt (vor Erteilung der Baugenehmigung) zu erteilen. Auf der Grundlage der Baumschutzverordnung ist die Ersatzpflanzung von 71 Bäumen erforderlich. Der Bauherr sieht vor, 33 Bäume neu zu pflanzen. 38 Bäume, welche nicht auf dem Vorhabensgrundstück gepflanzt werden können, müssen mit 882 € pro nicht gepflanztem Baum monetär ausgeglichen werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


2 Rodungspläne