Betreff
Errichtung eines 2-gruppigen Kindergartens in der Albrecht-Dürer-Straße 3 durch das Evang. Siedlungswerk Bayern
Vorlage
JgA/228/2015
Art
Beschlussvorlage - SB

Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 49 Kindergartenplätzen in der Albrecht-Dürer-Straße 3 durch das Evang. Siedlungswerk Bayern genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.

 

Der Baukostenzuschuss beträgt gem. Nr. 4.2.1 der Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet 66 2/3 v.H. der von der Regierung von Mittelfranken ermittelten zuweisungsfähigen Kosten.


Das Evang. Siedlungswerk Bayern plant in der Albrecht-Dürer-Straße 3 die Errichtung eines 2-gruppigen Kindergartens. Die Kosten der Gesamtmaßnahme betragen nach Kostenschätzung vom 29.09.2015 rd. 1.000.000 €.

Betriebsträger der Einrichtung wird die Diakonie Neuendettelsau sein, die damit ihre Krippe Finkenpark (liegt gegenüber auf der anderen Straßenseite) mit einem Kindergarten ergänzen.

 

Die  Einrichtung ist bedarfsgerecht.

Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil noch Kindergartenplätze fehlen.

Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 25.03.2015 beschlossen, neue Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten.

 

Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 FAG und der „Richtlinie über die Zuweisung des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FA-ZR)“ zuweisungsfähig.

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten

 

Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt in Anlehnung an die jeweils gültigen Richtlinien über die Zuweisung des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FA-ZR) mit der Maßgabe, dass bei Neubauten die Förderung nach Kostenpauschalen erfolgt. Der Berechnung der Kostenpauschale für den Neubau des Kindergartens liegt der gültige Kostenrichtwert in Höhe von 3.883 € sowie der förderfähigen Fläche für einen zweigruppigen Kindergarten  von 267 m2  zu Grunde. Somit ergeben sich max. zuweisungsfähige Kosten in Höhe von 1.036.761 €. 

 

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses bzw. der staatlichen Förderung

 

Die Stadt beteiligt sich gem. der Nr. 4.2.1 der Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Fürth bei Neu- und Erweiterungsbauten mit einem Fördersatz von 66 2/3 v. H. an den ermittelten zuweisungsfähigen Kosten. Hieraus ergibt sich ein Baukostenzuschuss in Höhe von 691.000 € (gerundet). Die Refinanzierung des Baukostenzuschusses erfolgt derzeit mit einem Fördersatz von 45% des städtischen Baukostenzuschusses. Bei einem Baukostenzuschuss von 691.000 € sind dies rd. 311.000 €. Für den städtischen Anteil verbleiben dann noch 380.000 €

 

 

Finanzierung der Gesamtmaßnahme

 

A

Förderfähige Kosten/Gesamtkosten

1.036.671,00 €

B

Gesamtförderung (66,66 % von A)

691.000,00 €

C

          45 % von B staatlicher Anteil 

311.000,00 €

D

          55 % von B städtischer Anteil

380.000,00 €

E

Anteil Evang. Siedlungswerk

(33,33 % von A)

309.000,00 €

 

 

Für die geplante Maßnahme sind im Haushalt bzw. in der derzeit geltenden mittelfristigen Investitionsplanung keine Haushaltsmittel bereitgestellt. Für die Umsetzung der Maßnahme sind daher Ausgaben in Höhe von 691.000 € sowie Einnahmen in Höhe von 311.000 € neu zu veranschlagen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 Kostenberechnung

3 Pläne