Betreff
Waldkindergarten Moggerla - Inbetriebnahme von Kiga-Bauwägen für eine 1-gruppige Kindergartengruppe am Rande des Stadtwaldes/Ende Sperberstraße
Vorlage
JgA/249/2016
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

In Fortschreibung des Stadtratsbeschlusses vom 25.03.2015 werden die erforderlichen Haushaltsmittel in aktualisierter Höhe für den geplanten Waldkindergarten am Rande des Stadtwaldes genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.


Der Waldkindergarten Moggerla findet, nachdem der ursprüngliche Standort im Stadtwald nicht genehmigungsfähig war, am Rande des Stadtwaldes/Ende Sperberstraße seinen neuen Platz.

 

Das Gesamtvorhaben ist auch bau-/naturschutzrechtlich genehmigungsfähig, erfordert aber Veränderungen, die zu einer Kostenmehrung führen und damit auch die bereits mit Stadtrat vom 25.03.2015 beschlossene Förderung berühren. Im Einzelnen erfordert der Standort insbesondere ein neues Zwischenpodest zwischen den Bauwägen und neben den erstmaligen Erschließungskosten zusätzliche Untergrundarbeiten. Hinzu kommen Kosten durch neue Auflagen in der Baugenehmigung. Im Ergebnis ist am neuen Standort eine Investition i.H.v. rd. 167.000 € notwendig (davon förderfähig sind rd. 141.000 €).

 

Auf der Grundlage der nunmehr vollständig vorliegenden Kostenschätzung wurde eine neue Berechnung vorgenommen. Aufgrund der Sondersituation (Ausfall des 1. Standorts im Wald, nicht dem Träger zurechenbare Mehrkosten, trotz Mehrkosten kostengünstige neue Kindergartenplätze im Vergleich zu normalen Kindergärten) wurde nunmehr neben dem 2/3 Baukostenzuschuss ein weiterer Sonderzuschuss in Höhe von 50% des Unterschiedsbetrages zwischen dem in der Stadtrats-Vorlage vom 25.03.2015 festgelegten Eigenanteil des Trägers (rd. 33.000 €) und dem jetzt ermittelten Eigenanteil (rd. 72.000 €) eingerechnet. Somit würde sich ein Eigenanteil in Höhe von rd. 53.000 € ergeben (s. nachfolgende Berechnung). Der Verein Moggerla e.V. ist bereit und fähig, den erhöhten Eigenanteil zu leisten.

 

Gegenüber dem Stadtratsbeschluss vom 25.03.2015 ergeben sich somit folgende Änderungen:

 

Ermittlung Baukostenzuschuss gem. Richtlinie Stadt Fürth

 

 

 

StR-Vorlage 25.03.2015

ALT

Kosten

02.02.2016

NEU

 

Kosten inkl. Sonderzuschuss

NEU

Förderfähige

Kosten

100.623,00

140.989,16

140.989,16

2/3 Baukostenzuschuss

gerundet

67.082,00

94.000,00

94.000,00

Erhöhungsbetrag ggü. der Förderrichtlinie der Stadt Fürth *)

0,00

0,00

19.700,00

= Baukostenzuschuss

67.082,00

94.000,00

113.700,00

Eigenanteil Träger

33.541,00

72.878,20

53.178,20

 

*) 50 % des Unterschiedsbetrags zwischen Eigenanteil Stadtratssitzung vom  

    25.03.2015 und dem ermittelten Eigenanteil aufgrund des neuen Baukostenzuschuss

 

 

Finanzierung der Maßnahme:

 

 

 

  ALT

 

            NEU

 

         NEU

 

mit

freiwilliger

 Leistung

 

Staatliche Förderung

30.000,00

47.000,00

56.850,00

Städtische Förderung

37.082,00

47.000,00

56.850,00

Eigenanteil Träger

33.541,00

72.878,20

53.178,20

Gesamtkosten

100.623,00

166.878,20

166.878,20

 

Gegenüber dem Stadtratsbeschluss vom 25.03.2015 ergibt sich eine Kostensteigerung beim städtischen Zuschuss i.H.v. 19.768,00 €.


 

 

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


2 Pläne

Kostenberechnungen