In Fortschreibung des Stadtratsbeschlusses vom 25.03.2015 werden die erforderlichen Haushaltsmittel in aktualisierter Höhe für den geplanten Waldkindergarten am Rande des Stadtwaldes genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.02.2016 unter
TOP 5 o.g. Beschluss gefasst.
Der Waldkindergarten Moggerla findet, nachdem der ursprüngliche
Standort im Stadtwald nicht genehmigungsfähig war, am Rande des
Stadtwaldes/Ende Sperberstraße seinen neuen Platz.
Das Gesamtvorhaben ist auch bau-/naturschutzrechtlich
genehmigungsfähig, erfordert aber Veränderungen, die zu einer Kostenmehrung führen
und damit auch die bereits mit Stadtrat vom 25.03.2015 beschlossene Förderung
berühren. Im Einzelnen erfordert der Standort insbesondere ein neues
Zwischenpodest zwischen den Bauwägen und neben den erstmaligen
Erschließungskosten zusätzliche Untergrundarbeiten. Hinzu kommen Kosten durch
neue Auflagen in der Baugenehmigung. Im Ergebnis ist am neuen Standort eine
Investition i.H.v. rd. 167.000 € notwendig (davon förderfähig sind rd. 141.000
€).
Auf der Grundlage der nunmehr vollständig vorliegenden Kostenschätzung
wurde eine neue Berechnung vorgenommen. Aufgrund der Sondersituation (Ausfall
des 1. Standorts im Wald, nicht dem Träger zurechenbare Mehrkosten, trotz
Mehrkosten kostengünstige neue Kindergartenplätze im Vergleich zu normalen
Kindergärten) wurde nunmehr neben dem 2/3 Baukostenzuschuss ein weiterer
Sonderzuschuss in Höhe von 50% des Unterschiedsbetrages zwischen dem in der
Stadtrats-Vorlage vom 25.03.2015 festgelegten Eigenanteil des Trägers (rd.
33.000 €) und dem jetzt ermittelten Eigenanteil (rd. 72.000 €) eingerechnet.
Somit würde sich ein Eigenanteil in Höhe von rd. 53.000 € ergeben (s.
nachfolgende Berechnung). Der Verein Moggerla e.V. ist bereit und fähig, den
erhöhten Eigenanteil zu leisten.
Gegenüber dem
Stadtratsbeschluss vom 25.03.2015 ergeben sich somit folgende Änderungen:
Ermittlung Baukostenzuschuss gem. Richtlinie
Stadt Fürth
|
StR-Vorlage
25.03.2015 ALT |
Kosten 02.02.2016 NEU |
Kosten inkl.
Sonderzuschuss NEU |
Förderfähige Kosten |
100.623,00 |
140.989,16 |
140.989,16 |
2/3 Baukostenzuschuss gerundet |
67.082,00 |
94.000,00 |
94.000,00 |
Erhöhungsbetrag ggü. der Förderrichtlinie der Stadt Fürth *) |
0,00 |
0,00 |
19.700,00 |
= Baukostenzuschuss |
67.082,00 |
94.000,00 |
113.700,00 |
Eigenanteil Träger |
33.541,00 |
72.878,20 |
53.178,20 |
*) 50 % des Unterschiedsbetrags zwischen
Eigenanteil Stadtratssitzung vom
25.03.2015 und dem ermittelten Eigenanteil aufgrund des neuen
Baukostenzuschuss Finanzierung der
Maßnahme: |
|||
|
ALT |
NEU |
NEU mit freiwilliger Leistung |
Staatliche Förderung |
30.000,00 |
47.000,00 |
56.850,00 |
Städtische Förderung |
37.082,00 |
47.000,00 |
56.850,00 |
Eigenanteil Träger |
33.541,00 |
72.878,20 |
53.178,20 |
Gesamtkosten |
100.623,00 |
166.878,20 |
166.878,20 |
Gegenüber dem
Stadtratsbeschluss vom 25.03.2015 ergibt sich eine Kostensteigerung beim
städtischen Zuschuss i.H.v. 19.768,00 €.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
2 Pläne
Kostenberechnungen