1. Der Stadtrat nimmt die auf
Fürth zukommenden Aufgabenstellungen zur Kenntnis und begreift die
Herausforderungen der Integration als Querschnittsaufgabe für die gesamte
Stadtverwaltung.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die in der Zusammenstellung
genannten Handlungsfelder konsequent umzusetzen und in den entsprechenden
Gremien regelmäßig zu berichten.
2. Als Orientierung für
zukünftiges Handeln dient ein gemeinsames Leitbild: Unser Ziel ist die
Verbesserung der Chancengleichheit für alle Menschen, die in Fürth
leben. In dieser Vorlage wird speziell auf den Aspekt der Integration von
Flüchtlingen eingegangen.
„Ungerechtigkeit an irgendeinem
Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.“
Martin Luther King
Ausgangssituation
In Fürth
leben gegenwärtig bis zu 2.000 Asylsuchende, davon ca. 130 unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge. Die meisten
Asylsuchenden kommen derzeit aus Syrien.
Je nach Status sind sie untergebracht
·
in Erstaufnahmeeinrichtungen der Regierung
von Mittelfranken oder der Stadt Fürth,
·
in Gemeinschaftsunterkünften der Regierung
von Mittelfranken bzw. dezentralen
Unterkünften der Stadt Fürth oder
·
(die unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlinge) im Haus Welcome (Erstaufnahmeeinrichtung) oder in
sozialpädagogisch betreuten Wohngruppen.
Bislang gelang die Unterbringung innerhalb
der von der Regierung vorgegebenen Zeitfenster, was vor allem dem
überdurchschnittlichen Einsatz der haupt- und ehrenamtlichen Akteure zu
verdanken ist. Die Betreuung und eine erste Aufnahme der Flüchtlinge in der
Fürther Stadtgesellschaft gelingt mit Hilfe des engagierten sozialpädagogischen
Personals, der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der
Glaubensgemeinschaften, der Vereine und Verbände, des Freiwilligenzentrums
sowie der hauptamtlichen Bildungsakteure (Schulen, Kindertagesstätten, VHS,
ELAN, …). Ein besonderer Dank gilt den Ehrenamtlichen in unserer Stadt, die
diese anhaltende Hilfsbereitschaft zeigen.
Wichtig ist es, einer Spaltung zwischen
„einheimischen Fürtherinnen und Fürthern“ und zugewanderten Menschen
zuvorzukommen. Einerseits sind die Hilfsbereitschaft und das Mitgefühl in der
Stadtgesellschaft deutlich zu spüren, andererseits haben viele Menschen in
Fürth Angst vor der weltpolitischen Lage und den Konsequenzen, die die
Flüchtlingszuzüge auf das eigene – auch materielle – Leben haben könnten.
Unabhängig davon, ob diese Ängste berechtigt sind oder nicht, müssen wir sie
ernst nehmen und entsprechend handeln.
Aus vergangenen Erfahrungen ist bekannt, dass wir
den Belangen und Notwendigkeiten der Flüchtlinge und den Belangen der
aufnehmenden Gesellschaft gleichermaßen gerecht werden müssen, um Migrantinnen
und Migranten erfolgreich und ganzheitlich zu integrieren und die Gestaltung
des Zusammenlebens als Chance zu begreifen. Beide, die aufnehmende
Gesellschaft und die neu angekommenen Flüchtlinge, müssen den
Integrationsprozess aktiv gestalten, damit dies gelingt. In diesem Sinne
besteht Integration vor allem aus Annäherung, gegenseitiger Auseinandersetzung
und Kommunikation sowie dem Finden von Gemeinsam-keiten und Unterschieden.
Integration erfolgt sehr unterschiedlich und hängt
insbesondere von den politischen, sozio-ökonomischen, kulturellen und
religiösen Dimensionen der Zugewanderten ab. Menschen, die hierzulande Zuflucht
suchen, haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Sie müssen unsere
Grundwerte und Regeln des sozialen Zusammenlebens anerkennen und
gemein-schaftliche Verantwortung übernehmen.
Die
Integrationsfähigkeit der Stadt Fürth ist nicht unbegrenzt. Gerade am Wohnungsmarkt
zeigt sich, dass es schon heute nicht gelingt, den Wünschen und Erfordernissen
der einheimischen Bevölkerung vollumfänglich Rechnung zu tragen. Auch die Integration
in Arbeit erscheint sehr schwierig. Nach offiziellen Angaben des Instituts
der Deutschen Wirtschaft, die sehr wirtschaftsfreundlich und optimistisch sind,
gelingt das für 20 Prozent der Asylbewerber/
-innen in den nächsten Jahren.
Deshalb
müssen die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung ihre Flüchtlingspolitik
korrigieren und die Grenzen der Aufnahmefähigkeit der Städte in Deutschland
beachten. Ohne Reduzierung der Flüchtlingszahlen, sei es durch Kontingente oder
andere Lösungen, ist die Integrationsaufgabe dauerhaft nicht zu
schaffen.
Unabhängig von der weiteren gesamtgesellschaftlichen
Entwicklung in Deutschland wird sich die Stadt Fürth auch zukünftig konsequent gegen
rassistische, demokratie- und menschen-feindliche Haltungen entschieden zur
Wehr setzen.
Die Verwaltung legt dem Stadtrat im Folgenden eine
heute aktuelle Zusammenstellung der Aufgaben und Notwendigkeiten vor, die die
vor uns liegende Integrationsaufgabe – wie sie derzeit in den einzelnen
Referaten der Verwaltung unserer Stadt gesehen und bereits aufgegriffen wird –
erfordert.
Bereits jetzt setzen sich alle Ämter und
Dienststellen der Stadt Fürth dafür ein, dass es in Fürth gelingt, die
Unterbringung der Flüchtlinge menschenwürdig zu gestalten. Sie leisten ihren
spezifischen Beitrag, um den dauerhaft in Fürth lebenden, anerkannten und
geduldeten Flüchtlingen eine erfolgreiche Integration zu ermöglichen und wirken
bei der Verwirklichung dieser Aufgabe auch in Zukunft gut zusammen.
Der Oberbürgermeister hat eine Umfrage in allen
Referaten, im Jobcenter, in der Agentur für Arbeit, in der
Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mbH und im Klinikum durchgeführt und um
die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten.
Wo wird
Ihr Referat/Amt/Unternehmen durch die Flüchtlingsthematik berührt und welchen
Handlungsbedarf sehen Sie?
Im Folgenden werden die Stellungnahmen in verkürzter
Form zusammengefasst.
Zusammenfassung
der aktuellen Einschätzungen der einzelnen
Referate und Ämter der Stadt Fürth zur Flüchtlingsthematik
Handlungsfelder
Direktorium:
Oberbürgermeister
Integration und Wohnungsbau
Ca. 2.000 Flüchtlinge in vorläufigen Fürther
Unterkünften werden ab 2016 in zunehmender Zahl die Anerkennung erhalten und
damit Anspruch auf eigenen Wohnraum anmelden. Hinzu kommt der Flüchtlingsfamiliennachzug.
Bereits jetzt sind aber über 700 Familien in Fürth
wohnungssuchend gemeldet, die Oststraße als Unterkunft für Obdachlose
überfüllt. Es droht Obdachlosigkeit oder Verbleib in Gemein-schaftsunterkünften
mit einer für die Flüchtlingsfamilien und die Stadtgesellschaft
unbe-friedigenden Situation.
Die Stadt Fürth genehmigt derzeit ca. 800 Wohnungen
neu pro Jahr und steht damit auf Platz 5 der Genehmigungshöhe pro Tausend
bestehender Wohnungen in Deutschland. Mehr ist nicht leistbar. Allein die WBG
wird in den Jahren 2015 bis 2018 insgesamt 235 neue Wohnungen errichten.
Insgesamt wird in dem Zeitraum voraussichtlich ein Wohnungsbau von 2.100
Wohnungen möglich sein. Dies genügt aber nicht, um allen Wünschen und
Anforderungen gerecht zu werden. Mehr Wohnungen sind faktisch ausgeschlossen
und Kernbereiche des Knoblauchslandes, der Stadtwald, Flusstäler, die
Kleingärten und Parks stehen als Bauland nicht zur Verfügung. Deshalb
unterstützt die Stadt Fürth die Forderung der Bundesrepublik, eine Aufenthalts-
und Residenzpflicht auch für anerkannte Flüchtlinge im 2. Asylpaket der
Bundes-regierung aufzunehmen.
Gleichwohl bleibt der Wohnungsbau mit entsprechender
Flächenausweisung und Baugenehmigungsverfahren ein zentrales Aufgabenfeld der
Kommunalpolitik und wird wegen der referatsübergreifenden Beteiligung
(Umweltschutz, Flächenplanung, Daseinsvorsorge-einrichtungen) vom Direktorium
koordiniert und vorangetrieben.
BMPA/Integrationsbüro
Angesichts der derzeitigen Entwicklung im Flüchtlingsbereich
wird die Herausforderung darin bestehen, die Integration der Flüchtlinge mit
Bleiberecht so zu gestalten, dass sich keine Konkurrenzsituation mit den
anderen Bevölkerungsgruppen entwickelt. Dafür müssen die vorhandenen Ressourcen
ausgebaut werden. Mittelbar ist das Integrationsbüro vom Thema „Asyl und
Flüchtlinge“ betroffen, da der Zuzug von Flüchtlingen sich auf das
gesellschaftliche Klima und das Zusammenleben der in Fürth wohnenden Menschen
sowie der gesamten sozialen Infrastruktur auswirkt.
Das Aufgabenfeld des Integrationsbüros liegt im
Bereich der kommunalen Integrationsarbeit und ist eine typische
Querschnittsaufgabe. Es umfasst im Wesentlichen folgende Handlungs-felder:
Vernetzung
· Vernetzte Zusammenarbeit mit
Migrationsberatungsdiensten und anderen sozialen Einrichtungen und
Institutionen – wie zum Beispiel über „Netzwerk Migration Fürth“ und
„Vertrauensnetzwerk Schule-Beruf“
· Zusammenarbeit mit und
Förderung von ausländischen und deutschen integrativ tätigen Vereinen,
Initiativen und Organisationen
· Zuarbeit und Unterstützung
des städtischen Integrationsbeirates im Rahmen der Funktion als Geschäftsstelle
· Zusammenarbeit mit dem
Integrationsbeirat sowie den integrativ tätigen Vereinen, Initiativen und
Organisationen – viele von den Mitgliedern engagieren sich ehrenamtlich im
Flüchtlingsbereich
Öffentlichkeitsarbeit
· Öffentlichkeits- und
Informationsarbeit zu den Themen Migration und Integration
· Planung und Durchführung von
interkulturellen und soziokulturellen Veranstaltungen
· Förderung der
interkulturellen und interreligiösen Verständigung, des gegenseitigen
Verständnisses zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft sowie Abbau von
gegenseitigen Vorurteilen
Erziehung und Bildung
· Planung, Initiierung und
Unterstützung von Integrationsmaßnahmen im Bildungsbereich
· Entwicklung und
Unterstützung von möglichst früh ansetzenden Integrationsmaßnahmen – vor allem
für Kinder und junge Flüchtlinge
Freiwilligenarbeit
· Hilfe und Unterstützung für
die bei der Versorgung der Flüchtlinge tätigen Menschen
Handlungsfelder
Referat I – Schule, Bildung und Sport:
Um die Herausforderungen der Integrationsarbeit in
den nächsten Jahren erfolgreich zu gestalten, bedarf es im Referat I
zusätzlichen Personals – insbesondere zur Koordinierung, Feinabstimmung und
Beratung der jeweiligen Bildungsangebote nach Zielgruppen/Alters-strukturen.
Das Aufgabenfeld des Referats I umfasst im Bereich
der Integration von Flüchtlingen im Wesentlichen folgende Handlungsfelder:
Schule
· Zusätzliche Bildung von
Übergangsklassen im Bereich Grund-/Mittelschule (GS/MS) und Berufsschulen
(sowie auch Gymnasien und Realschulen!)
· Weiterer Ausbau der
Ganztagesschule speziell auch für Übergangsklassen (Ü-Klassen)
· Erhöhung der
Betreuungskapazitäten an den Grundschulen mit Ü-Klassen (intensive Betreuung
für teils traumatisierte Kinder, Hausaufgabenunterstützung im Anschluss an den
Unterricht – dazu müssten Betreuungskräfte Stunden aufstocken oder neu
eingestellt werden)
· Berücksichtigung
zusätzlicher Schülerzahlen bei Neubau bzw. Generalsanierung von GS/MS in Form
von Ü-Klassenräumen
· Ausbau der Kapazitäten für
„Jugendsozialarbeit an Schulen“ (JAS) an den betroffenen Standorten
· Sicherstellung der
Pflichtbeschulung (zeitnahe, jedoch spätestens ab dem 4. Monat)
· Berufsintegrative Angebote
für jugendliche Asylbewerber/-innen mit Sprachförderung und angemessenen
Betreuungsschlüssel in allgemeinbildenden Schulen („Asyl-BerEb“)
Übergang Schule – Beruf
· Bereitstellung von
Anschlussformaten für Abgänger/-innen aus den Berufsintegrations-jahr-Klassen,
die nicht beruflich integriert werden konnten
· Passgenaue Unterstützung (z.
B. ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) mit Sprach-förderung) für alle, denen
die berufliche Integration gelungen ist, die aber noch Unter-stützung benötigen
(abH ist ab 2016 möglich, ggf. ergänzend Sprachförderung)
· Etablierung von
Bildungsberatung (nicht nur für Flüchtlinge, aber mit einem solchen
Schwerpunkt)
· Gesicherter Aufenthalt
während der Ausbildung, am besten „3+2 Regelung“, d. h. keine Abschiebung
während der dreijährigen Ausbildung und den sich anschließenden ersten beiden
Beschäftigungsjahren
· Anspruch auf BaföG ab
Ausbildungsaufnahme
· Sicherung des Unterhaltes
bei Wechsel von Jugendhilfe zu BaföG-Bezug
· Anspruch auf SGB II- und SGB
III-Leistungen mit Aufnahme der Ausbildung
· Ausdehnung des
Leistungsanspruches bis zum Alter von 25 Jahren
· Zügiger Ausbau der
psychosozialen Beratung mit Schwerpunkt Traumatherapie
· Aufbau der
berufsorientierten Sprachqualifizierung
· Aufbau der
ausbildungs-/berufsbegleitenden Sprachqualifizierung
· Aufbau eines Netzwerkes an
„Brückenfiguren“ (Muttersprachler der unterschiedlichen Herkunftsländer, die
bei gesellschaftlicher und sozialer Integration unterstützen)
Außerschulischer Bildungsbereich
Volksbücherei
· Beteiligung an der
Erstvermittlung der deutschen Sprache möglichst schon für die Menschen in den
Gemeinschaftsunterkünften
· Unterstützung der
Freiwilligen mit einem Medienangebot, das didaktische Grundlagen vermittelt
VHS
· Ausbau von Integrations- und
Sprachkursen
· Bereitstellung von
zusätzlichen Kapazitäten für Quali-Kurse
· Unterstützung von
Engagement- und Willkommenskultur
· Frühzeitig Sprachvermittlung
(Fachbereich Integration)
· Erstellung niedrigschwelliger
Konzepte zur Erstvermittlung der deutschen Sprache (Fachbereich Integration)
Sport
· Förderung von Sportvereinen,
damit diese sich stärker in der Integrationsarbeit engagieren können
· Problem: Turnhallen und
Sportflächenkapazitäten sind insbesondere im Winterhalbjahr nicht ausreichend
vorhanden, um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen
· Öffnung von Sportangeboten
für Flüchtlinge
Hinweis: Keine Sportangebote nur für Flüchtlinge – Integration!
Handlungsfelder
Referat II – Finanzen, Organisation und Personal:
Für das Referat II ergeben sich folgende
Handlungsfelder:
Ämter und Verwaltung
· Vorlage aller notwendigen
haushaltsrechtlichen und personalwirtschaftlichen Beschlüsse aufgrund der
Anforderungen der Dienststellen zu den Haushaltsberatungen
· Zurverfügungstellung von
Haushaltsmitteln
· Begutachtung durch das
Organisationsamt von Personal- und Stellenwünschen der Ämter
· Verstärkte
Personalrekrutierung durch das Personalamt
Mitarbeitende
· Berücksichtigung der
Bedürfnisse der Mitarbeiter/-innen, die diese im Zusammenhang mit der Arbeit
mit Flüchtlingen haben (z. B. Gesundheitsprävention)
Voraussichtliche Kosten der Integration
im Haushaltsjahr 2016
In den Sonderbudgets „Asyl / Bürgerkrieg“,
„Sozialamt“ und „Erzieherische Hilfen“ fallen für den Stadthaushalt 2016
geplante Kosten in Höhe von insgesamt 9.445.500 € an. Wenn man die bis zum
29.01.2016 tatsächlich getätigten Ausgaben und Einnahmen saldiert, besteht
allerdings ein Defizit in Höhe von 2.560.768,88 €. Es wird aber mit einer
vollständigen Kostenerstattung gerechnet. Die zusätzlichen Personalausgaben
werden 1,8 Mio. € betragen, für die mit einer Kostenerstattung nicht zu rechnen
ist.
Das Klinikum wird für Dolmetscher ca. 100.000 €
ausgeben. Darüber hinaus kommen Kosten auf die Stadt zu, die generell beim
Anwachsen der Einwohnerzahl entstehen, aber gegenwärtig noch nicht
quantifiziert werden können. Hier sind z. B. Kostensteigerungen im Bereich
Kosten der Unterkunft (KdU), bei Kindertagesstätten und bei den
Übergangshäusern zu erwarten.
In den kommenden Jahren werden in den
unterschiedlichsten Bereichen Kosten für die Integration anfallen, die gar
nicht oder nur teilweise direkt refinanziert werden können. Zudem werden
weitere Kosten auftreten, die derzeit noch nicht vorhersehbar sind.
Handlungsfelder
Referat III – Recht, Umwelt und Ordnung:
Im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik
übernimmt das Referat III folgende ausländer-rechtliche Zuständigkeiten:
· Abwicklung des allgemeinen
asylrechtlichen Verwaltungsaufwands
· Verlängerung von
Aufenthaltsgestattungen
· Verlängerung von Duldungen
· Vorbereitende Aufgaben zur
Klärung der Identität
· Vorbereitung zur
Aufenthaltsbeendigung
· Bearbeitung von
Umverteilungsanträgen
· An- und Ummeldungen der
Asylbewerber
· Parteiverkehr mit mündlicher
Beratung der Asylsuchenden
· Rückkehrberatung
· Durchsetzung der
Aufenthaltsbeendigung
· Integrationsberatung nach
durchgeführter Asylanerkennung
Erledigt wird der Bereich „Asylangelegenheiten“ im
Bürgeramt durch einen Gruppenkoordinator „Spezielles Ausländerrecht und
Asylangelegenheiten“. Dem Mitarbeiter sind noch eine Sachbearbeiterin und seit
1.12.2015 eine überplanmäßige Verwaltungskraft zugeteilt.
Durch kontinuierliche Zuweisung von Asylbewerbern
erhöht sich zwangsläufig das Parteiverkehrsaufkommen, dem die Ausländer- und
Meldebehörde mit den aktuellen Räumlichkeiten zunehmend schwerer gerecht werden
kann. Eine Hinzumietung von Flächen im Ämtergebäude Süd erscheint unabdingbar.
Ein weiteres Handlungsfeld für Referat III zeichnet
sich mit zunehmender Dringlichkeit beim Thema „Wohnungsbau“ ab: Unter
Federführung des Baureferates werden auch Ämter des Referat III, wie Amt für
Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz und Rechtsamt zur Beschleunigung, ggf.
Vereinfachung von Bauplanungs- und Baugenehmigungsverfahren, beitragen.
Handlungsfelder
Referat IV – Soziales, Jugend und Kultur:
Diese
Aufgabenfelder werden bereits jetzt von Referat IV abgedeckt (2015) und
bestehen weiterhin (2016):
Amt für
Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten (SzA)
Unterkunftssuche
Suche und
Management von Unterkünften für erwachsene Flüchtlinge und für Familien
·
Erstaufnahmeeinrichtungen
(Turnhalle/Zelt/Leichtbauhalle):
Management der Inbetriebnahme und des laufenden Betriebs
·
Gemeinschaftsunterkünfte:
Kontaktaufnahme, Besichtigung, Weitergabe an die Regierung, Gespräche mit
Architekten, ggf. Kontakt zur Bauaufsicht; ggf. Suche Betriebsträger
Kindergarten
·
Dezentrale
Unterkünfte:
Kontaktaufnahme,
Besichtigung, Mietvertrag, finanzielle Abwicklung
Taschengeldauszahlung und Abrechnung der
medizinischen Versorgung in Erstauf-nahmeeinrichtungen
·
Individuelle
Datenaufnahme in den Unterkünften
·
Wöchentlicher
Auszahlungstermin des Taschengeldes für 4 Wochen (Mittwoch) im Sozialrathaus
mit großem Andrang (mehrere 100 Menschen/Tag)
·
Bezahlung
und anschließende Abrechnung der medizinischen Kosten (Reg.)
Regelleistungen in
Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften
·
Monatliche
Barauszahlung an die Leistungsberechtigten (nach dem
Asylbewerber-leistungsgesetz)
Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien (JgA)
Unterbringung und Betreuung von
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF)
·
Inobhutnahme
·
Betrieb
einer Erstaufnahmeeinrichtung (Betriebsmittel stellen, pädagogische Betreu-ung
organisieren)
·
Räume
finden für pädagogisch betreute Wohngruppen
·
Vormundschaften
eingehen
·
Hilfen
zur Erziehung sicherstellen
· Abrechnung aller Kosten
Angebote für Familien und deren Kinder
·
Viele
Regeldienste werden auch von Asylbewerber/-innen, anerkannten und geduldeten
Flüchtlingsfamilien sowie deren Kinder in Anspruch genommen:
Sozialdienst/Hilfen zur Erziehung (SD), Kindertagesstätten (KiTa),
Wirtschaftliche Jugendhilfe (WiHi), Erziehungsberatung (EB), Jugendarbeit (JA)
Aktivitäten
der Kulturreinrichtungen
Ermöglichen von kultureller Teilhabe
·
Mitgliedschaften
von Bewohnern der BAHIA Wohngruppe für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge
im Theater Jugend Club Fürth (BAHIA steht für Begleiten, Annehmen, Heilen,
Integrieren und Aktivieren Wohnen in kultureller Vielfalt)
·
Einladung
von Flüchtlingen (Kinder, Familien, Erwachsene) zum kostenlosen Besuch von
ausgewählten Theatervorstellungen mit anschließenden Begegnungsmöglich-keiten
für Flüchtlinge und Fürtherinnen und Fürther
·
Einladung
von Flüchtlingen zur kostenlosen Teilnahme an Tanz- und Bühnenprojekten
Öffentlichkeitsarbeit
·
Auseinandersetzung
mit den Themen Flucht und Migration bei Brückenbauprojekten
·
Öffentliche
Gespräche zwischen Flüchtlingen und Schauspielerinnen und Schau-spielern des
KULT Ensemble z. B. nach den Vorstellungen von „Caligula“
Spendenaktionen
· Spendensammlung bei
Autogrammkarten-Aktionen und CD-Verkauf
Aufbau
und Begleitung der „Flüchtlingshilfe Fürth“
·
Kooperation
von Haupt- und Ehrenamtlichen begleiten und steuern
·
Aufbau
und Betrieb einer Webseite
·
Spezifische
Informationstreffen für Ehrenamtliche, für Hauptamtliche, für „Hutträger",
für alle Aktiven der Flüchtlingshilfe Fürth („Empfang"),
·
Weiterleitung
von „Anfragen aller Art"
·
Konfliktmoderation
·
Antragstellung
für hauptamtliche Koordinatorenstelle, Abrechnung der Projektmittel
·
Beantwortung
von Presse- und Medienanfragen
·
Spenden-
und Projektakquise
2015 waren sowohl Personalaufstockung als auch neue
Räume zur Bewältigung der Aufgaben nötig. Gleiches gilt für 2016.
Diese
Aufgabenfelder kommen 2016 im Referat IV neu hinzu (Finanzierung fehlt
größtenteils):
Kinder und Jugendliche
·
Spracherwerb
in Kitas: Einsatz von sog. „Sprachberaterinnen" sicherstellen
·
In den
Kitas Bedarf anpassen (Anzahl der Plätze, Personalaufstockung, Fortbildungen,
konzeptionelle Ausrichtung)
·
Aufstockung
des Hippy-Programms
·
In den
Jugendhäusern: passgenaue Angebote (konzeptionell)
Kultur
·
Kooperation
des KULT Ensembles mit Flüchtlingsheimen
·
Inhaltliche
Aufarbeitung der Flüchtlings-Thematik
Wohnen
·
Erhöhung
der Anzahl der Sozialwohnungen
·
Weiteres
Haus als Obdachlosen-Unterkunft für 50 bis 100 Plätze nötig
·
Aktive
Wohnraumvermittlung für alle Fürther/-innen anbieten
Lebensbegleitung im Wohnumfeld
·
Konkrete
Integration im Stadtteil: „Scouts" fürs Leben in Deutschland:
Unterstützung bei der Antragstellung, Beibringung von Unterlagen, Einhalten von
Fristen mit Konsequenzen etc.
·
Aufsuchende
Hilfeangebote
·
Aufbau
eines Stadteil-Quartiersbüros, von Familienstützpunkten, von
Stadtteilkoordi-natoren (abhängig von den jeweiligen Förderangeboten)
Systematischer Aufbau und Weiterentwicklung der stadtteilbezogenen
Freiwilligenarbeit
Integration in Arbeit und Ausbildung
Jobcenter und Agentur für Arbeit erarbeiten in enger
Abstimmung
·
gezielte
Projekte für jugendliche Flüchtlinge
·
gezielte
Projekte für junge Erwachsene
· gezielte Projekte für
Flüchtlings-Familien
Eine Integration von Flüchtlingsarbeitnehmer/-innen
in bestehende Projekte ist, soweit sprachlich möglich, anzustreben.
Die Handlungsfelder von Jobcenter und Agentur für
Arbeit werden gesondert aufgeführt.
Handlungsfelder
Referat V – Bauwesen:
Im Referat V sind folgende Dienststellen mit den
folgenden Aufgabenfeldern im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik befasst:
Unterkünfte
·
Technische
Bewertung, Herstellung von Hausanschlüssen, Baugenehmigungen und
Brandschutzprüfungen (GwF/BaF)
·
Beurteilung
der Erschließbarkeit von Grundstücken, Herstellung von Anschlüssen an das
Straßennetz, ggf. Herstellung geeigneter Baugrundverhältnisse (TfA)
·
Beurteilung
der kanaltechnischen Erschließbarkeit von Grundstücken, Herstellung von
Anschlüssen an das Kanalnetz (StEF)
·
Planungsrechtliche
Bewertung von geplanten Unterkünften (SpA)
Handlungsfelder
Referat VI – Wirtschaft, Wissenschaft, Stadtentwicklung und Liegen-schaften:
Im Referat VI finden sich folgende Aufgabenfelder im
Zusammenhang mit der Flüchtlingsintegration:
Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit
·
Information
über und Sensibilisierung für die Integration von Flüchtlingen in den
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt im Fürther Bündnis für Fachkräftesicherung
·
Information
über die Chancen und Möglichkeiten von Unternehmen bei der Einstellung von
Flüchtlingen
·
Vernetzung
zwischen allen beteiligten Akteuren innerhalb der Städteachse, um möglichst
einheitlich und ressourcenschonend zielgerichtet an den sicherlich nicht
einfach und kurzfristig zu lösenden Aufgaben zu arbeiten
·
Sensibilisierung
für eine ausgewogene Abwägung zwischen benötigten Flächen für (sozialen)
Wohnungsbau und der Entwicklung potentieller Gewerbeflächen
Belange des Liegenschaftsamts
·
Zielgerichtete
Bevorratungspolitik zur Verbesserung des Gewerbeflächenangebots mit dem Ziel,
ein zusätzliches Arbeitsplatzangebot zu schaffen durch neue Firmen-ansiedlungen
und Erweiterungen im Bestand
·
Erwerb
von Grundstücken für den sozialen bzw. geförderten Wohnungsbau
Handlungsfelder
der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mbH (WBG):
Die WBG der Stadt Fürth hat in verschiedenen Sparten
mit der Thematik „Integration von Flüchtlingen“ in Fürth zu tun. Im Einzelnen
umfasst der Aufgaben- und Tätigkeitsbereich die folgenden aktuellen
Handlungsfelder:
·
Bereitstellung
eines Mehrfamilienhauses in der Wehlauer Straße zur Unterbringung von nicht
anerkannten Flüchtlingen (seit 2012)
·
Vermietung
von Wohnraum an Wohngruppen unbegleiteter jugendlicher Flüchtlinge
·
Vermietung
von Wohnungen (innerhalb der Mietobergrenze) an anerkannte Flüchtlinge
·
Schaffung
von adäquaten Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge
Die WBG und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sind sich bewusst, dass die bisher angespannte Wohnungssituation für
Geringverdiener in Fürth durch den Zuzug von Flüchtlingen weiter verschärft
wird. Bei der Vermietung von Wohnraum ist insbesondere darauf zu achten, dass
keine Segregation sondern eine Integration in die homogene Bewohnerstruktur der
einzelnen Objekte stattfindet. Eine Gleichbehandlung der Wohnungsbewerber hat
hier oberste Priorität. Da die WBG nicht allen Wohnungsbewerbern Wohnraum zur Verfügung
stellen kann, ist eine spezifische Auswahl bei der Wohnungsvergabe
erforderlich. Die WBG stellt sich der verantwortungsvollen Aufgabe der
Integration von Flüchtlingen und versucht innerhalb der gewachsenen
Bewohnerstrukturen frei werdenden Wohnraum quartiersgerecht zu belegen.
Handlungsfelder
Jobcenter und Agentur für Arbeit
Jobcenter
Das Jobcenter Fürth Stadt beteiligt sich im Rahmen
der Grundsicherung SGB II, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Fürth zu
erhalten und zu stärken – Flüchtlinge aufzu-nehmen und beruflich zu
integrieren. Für das Jahr 2016 werden zwischen 540 und 650 Asyl-berechtigte im
Rechtskreis SGB II erwartet, die es zu integrieren gilt. Auf operativer Ebene
resultieren die folgenden Maßnahmen zur Förderung einer dauerhaften beruflichen
Integration von Asylberechtigten:
Schaffung notwendiger Rahmenbedingungen
·
Rechtzeitige,
korrekte und zuverlässige Leistungsgewährung als Voraussetzung aller weiteren
Aktivitäten
·
Einrichtung
eines eigenständigen Leistungsteams, in dem ausschließlich Kunden mit
Fluchthintergrund geführt werden
·
Bereitstellung
von weiteren drei Mitarbeitern/-innen im Vermittlungsbereich, die sich um die
berufliche Integration der Flüchtlinge kümmern
·
Angebot
interkultureller Fortbildungen für die Mitarbeiter/-innen beider genannter
Bereiche
·
Intensive
Betreuung beim Spracherwerb (BAMF-Kurse) durch IFK
·
Anerkennung
ausländischer Bildungsabschlüsse: Anerkennungsberatung, Förderung notwendiger
Anpassungsqualifizierungen, Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget
Konkrete Maßnahmen
· Derzeit befinden sich ca.
120 Schüler im Berufsintegrationsjahr der beruflichen Schulen. Da diese jungen
Flüchtlinge kaum Chancen haben, einen Ausbildungsplatz im „Dualen
Ausbildungssystem“ zu bekommen, plant das Jobcenter Fürth Stadt
Berufsausbildungsplätze in außerbetrieblichen Einrichtungen und stellt hierfür
die notwendigen Mittel zur Verfügung.
· Noch nicht für eine
Ausbildung geeignete Jugendliche
bekommen während der Dauer einer
dreimonatigen Trainingsmaßnahme in einer Jugendwerkstatt die Möglichkeit, ihre
nur zum Teil vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten festzustellen und/oder zu
vertiefen, um im Anschluss eine Ausbildung aufnehmen zu können.
· Während einer Maßnahme mit
der Bezeichnung „Perspektiven für Flüchtlinge“ werden erwerbsfähige Flüchtlinge
auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Die Maßnahme dauert drei Monate und kann mit
30 Teilnehmern belegt werden.
· Da die Mehrheit der
Asylberechtigten im Jahresverlauf mit dem Erwerb von Deutsch-kenntnissen in
Integrationskursen des BAMF beschäftigt ist, wird voraussichtlich nur eine
geringe Anzahl von Flüchtlingen im kommenden Jahr mit einer beruflichen
Weiterbildung beginnen. Das Jobcenter plant geeignete Flüchtlinge in
beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen, vorzugsweise in abschlussorientierte
Maßnahmen bzw. betriebliche Umschulungen, aufzunehmen.
· Soweit geeignete Flüchtlinge
für eine Arbeitsaufnahme in Frage kommen, können Arbeitsaufnahmen mit Eingliederungszuschüssen
an Arbeitgeber finanziell gefördert werden.
· Flüchtlinge, die für eine
Arbeitsaufnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht in Frage kommen, bei denen
jedoch ein geschäftspolitisches
Interesse an einer beruflichen Integration vorhanden ist, können über
Arbeitsgelegenheiten auf dem zweiten Arbeits-markt einmünden. Als ergänzende
Maßnahme werden vorhandene Sprachkenntnisse über die Förderung von
Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen vertieft.
· Um die geplanten Maßnahmen
erreichen zu können, werden den Teilnehmern Fahrkosten erstattet.
· Für arbeitsmedizinische
Gutachten bzw. für berufspsychologische Gutachten werden die notwendigen
Gutachten finanziert.
· Die Erstattungen für
Bewerbungskosten und die finanzielle Förderung von Führer-scheinen runden das
Angebotsportfolio speziell für den Personenkreis der Flüchtlinge des Jobcenters
Fürth Stadt ab.
· Die positive Erfahrung von
Tandem in Fürth sollte über die im Sommer nächsten Jahres zu Ende gehende
Projektphase evaluiert werden, um daraus einen Nutzen für Flüchtlinge
abzuleiten. Gerade für Familien mit Fluchthintergrund kann der ganzheitliche
Ansatz sehr nützlich sein. Entsprechende Gespräche mit allen am bisherigen
Projekt Beteiligten sind zeitnah geplant.
Hinweis: Im Lokalen Planungsdokument 2016 wird die
strategische Ausrichtung des Jobcenters Fürth Stadt mit den damit verbundenen
Maßnahmen und arbeitsmarktpolitischen Instrumenten beschrieben.
Agentur
für Arbeit
Die Agentur für Arbeit bietet folgende Maßnahmen an,
um die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt zu fördern:
· Sicherstellung eines
Beratungs-, Vermittlungs- und Förderangebotes für Flüchtlinge
· Einrichtung eines
Kompetenzteams in der Agentur für Arbeit (Ansprechpartner/-innen für lokale
Arbeitsmarktpartner und Kunden bekannt)
· Interne Kommunikations- und
Verfahrensformate festgelegt
· Netzwerkarbeit der Führungs-
und Fachkräfte – Informationsaustausch mit den lokalen Akteuren und Jobcentern
in den Regionen sichergestellt
· Qualifizierung der
Mitarbeiter/-innen
· Zusätzliches Personal wurde
für die Aufgaben Berufsorientierung für Jugendliche sowie Vermittlung in Arbeit
und Ausbildung eingestellt
· Beginn erster
arbeitsmarktpolitischer Fördermaßnahmen für Flüchtlinge im Oktober 2015
· Finanzierung der
Einstiegssprachkurse für Asylbewerber/-innen im Umfang von bis zu 320 Unterrichtsstunden.
· Ausbau der Förderangebote
für Erwachsene und Jugendliche (siehe Anlage: Programm der Agentur für Arbeit
Fürth für das Jahr 2016)
Handlungsfelder
Klinikum Fürth
Die medizinische Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen
erfordert einerseits eine spürbare Mehrleistung in den beteiligten Bereichen,
auf der anderen Seite kann der Flüchtlingszustrom, sowohl mittel- als auch
langfristig, als Chance betrachtet werden, dem stetig wachsenden
Fachkräftemangel in deutschen Krankenhäusern zu begegnen. So werden bspw.
Asylsuchende mit medizinischem Hintergrund schon jetzt erfolgreich als
Dolmetscher eingesetzt.
Im Zusammenhang mit der Flüchtlingsintegration
benennt das Klinikum Fürth die folgenden aktuellen Handlungsfelder:
Medizinische Versorgung
· Röntgenuntersuchung des
Thorax (Vollzug des Infektionsschutzgesetzes)
· Notfallversorgung bei akuten
gesundheitlichen Beschwerden
· Ambulante Versorgung bei
geringeren gesundheitlichen Beschwerden
· Stationäre Versorgung bei komplexeren
gesundheitlichen Problemstellungen
· Klinik für Kinder und
Jugendliche (wie oben)
· Geburtshilfe
· Beteiligung von
Klinikpersonal (ehrenamtlich oder nebenberuflich) bei der medi-zinischen
Versorgung vor Ort
Begegnung des Fachkräftemangels
· Bei medizinischem
Hintergrund: Eingliederung von Flüchtlingen in die Arbeitsprozesse von
pflegerischen oder ärztlichen Bereichen
· Praktika (in Zusammenarbeit
mit Klinikum Nürnberg)
Hausinterne Vernetzung
· Benennung eines
Beauftragten, der sich um die Belange von Asylsuchenden im Klinikkontext
kümmern und als fester Ansprechpartner fungieren wird (darunter:
Berücksichtigung spezieller medizinischer Anforderungen, Hilfestellung bei
Formularen/Anträgen und Abrechnung, Hinzuziehen von Dolmetschern etc.)
Unternehmenskommunikation
· Allgemeine Sensibilisierung
für Flüchtlingsthematik im Klinikkontext sowohl intern als auch extern (bspw.
Berichte, Interviews etc.)
Übergeordnete Ziele
· Medizinische und menschliche
Versorgung auf höchstem Niveau
· Interkultureller Austausch
und Zusammenarbeit, von der beide Seiten profitieren können
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Stellungnahmen der Referate, des Jobcenters, der Agentur für Arbeit, der Wohnungsbau-gesellschaft der Stadt Fürth mbH und des Klinikums