Betreff
Den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Fürth erhalten und stärken – Flüchtlinge aufnehmen und integrieren!
Vorlage
Rf. IV/011/2016
Art
Beschlussvorlage - AL

1.       Der Stadtrat nimmt die auf Fürth zukommenden Aufgabenstellungen zur Kenntnis und begreift die Herausforderungen der Integration als Querschnittsaufgabe für die gesamte Stadtverwaltung.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die in der Zusammenstellung genannten Handlungsfelder konsequent umzusetzen und in den entsprechenden Gremien regelmäßig zu berichten.

 

2.       Als Orientierung für zukünftiges Handeln dient ein gemeinsames Leitbild: Unser Ziel ist die Verbesserung der Chancengleichheit für alle Menschen, die in Fürth leben. In dieser Vorlage wird speziell auf den Aspekt der Integration von Flüchtlingen eingegangen.

 


„Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.“

Martin Luther King

 

Ausgangssituation

 

In Fürth leben gegenwärtig bis zu 2.000 Asylsuchende, davon ca. 130 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die meisten Asylsuchenden kommen derzeit aus Syrien.    


Je nach Status sind sie untergebracht  

·       in Erstaufnahmeeinrichtungen der Regierung von Mittelfranken oder der Stadt Fürth,

·       in Gemeinschaftsunterkünften der Regierung von Mittelfranken bzw. dezentralen Unterkünften der Stadt Fürth oder

·       (die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge) im Haus Welcome (Erstaufnahmeeinrichtung) oder in sozialpädagogisch betreuten Wohngruppen.

 

Bislang gelang die Unterbringung innerhalb der von der Regierung vorgegebenen Zeitfenster, was vor allem dem überdurchschnittlichen Einsatz der haupt- und ehrenamtlichen Akteure zu verdanken ist. Die Betreuung und eine erste Aufnahme der Flüchtlinge in der Fürther Stadtgesellschaft gelingt mit Hilfe des engagierten sozialpädagogischen Personals, der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der Glaubensgemeinschaften, der Vereine und Verbände, des Freiwilligenzentrums sowie der hauptamtlichen Bildungsakteure (Schulen, Kindertagesstätten, VHS, ELAN, …). Ein besonderer Dank gilt den Ehrenamtlichen in unserer Stadt, die diese anhaltende Hilfsbereitschaft zeigen.

 

Wichtig ist es, einer Spaltung zwischen „einheimischen Fürtherinnen und Fürthern“ und zugewanderten Menschen zuvorzukommen. Einerseits sind die Hilfsbereitschaft und das Mitgefühl in der Stadtgesellschaft deutlich zu spüren, andererseits haben viele Menschen in Fürth Angst vor der weltpolitischen Lage und den Konsequenzen, die die Flüchtlingszuzüge auf das eigene – auch materielle – Leben haben könnten. Unabhängig davon, ob diese Ängste berechtigt sind oder nicht, müssen wir sie ernst nehmen und entsprechend handeln.

 

Aus vergangenen Erfahrungen ist bekannt, dass wir den Belangen und Notwendigkeiten der Flüchtlinge und den Belangen der aufnehmenden Gesellschaft gleichermaßen gerecht werden müssen, um Migrantinnen und Migranten erfolgreich und ganzheitlich zu integrieren und die Gestaltung des Zusammenlebens als Chance zu begreifen. Beide, die aufnehmende Gesellschaft und die neu angekommenen Flüchtlinge, müssen den Integrationsprozess aktiv gestalten, damit dies gelingt. In diesem Sinne besteht Integration vor allem aus Annäherung, gegenseitiger Auseinandersetzung und Kommunikation sowie dem Finden von Gemeinsam-keiten und Unterschieden.

 

Integration erfolgt sehr unterschiedlich und hängt insbesondere von den politischen, sozio-ökonomischen, kulturellen und religiösen Dimensionen der Zugewanderten ab. Menschen, die hierzulande Zuflucht suchen, haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Sie müssen unsere Grundwerte und Regeln des sozialen Zusammenlebens anerkennen und gemein-schaftliche Verantwortung übernehmen.

 

Die Integrationsfähigkeit der Stadt Fürth ist nicht unbegrenzt. Gerade am Wohnungsmarkt zeigt sich, dass es schon heute nicht gelingt, den Wünschen und Erfordernissen der einheimischen Bevölkerung vollumfänglich Rechnung zu tragen. Auch die Integration in Arbeit erscheint sehr schwierig. Nach offiziellen Angaben des Instituts der Deutschen Wirtschaft, die sehr wirtschaftsfreundlich und optimistisch sind, gelingt das für 20 Prozent der Asylbewerber/     -innen in den nächsten Jahren.

 

Deshalb müssen die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung ihre Flüchtlingspolitik korrigieren und die Grenzen der Aufnahmefähigkeit der Städte in Deutschland beachten. Ohne Reduzierung der Flüchtlingszahlen, sei es durch Kontingente oder andere Lösungen, ist die Integrationsaufgabe dauerhaft nicht zu schaffen.

 

Unabhängig von der weiteren gesamtgesellschaftlichen Entwicklung in Deutschland wird sich die Stadt Fürth auch zukünftig konsequent gegen rassistische, demokratie- und menschen-feindliche Haltungen entschieden zur Wehr setzen.

 

 

Die Verwaltung legt dem Stadtrat im Folgenden eine heute aktuelle Zusammenstellung der Aufgaben und Notwendigkeiten vor, die die vor uns liegende Integrationsaufgabe – wie sie derzeit in den einzelnen Referaten der Verwaltung unserer Stadt gesehen und bereits aufgegriffen wird – erfordert.

 

Bereits jetzt setzen sich alle Ämter und Dienststellen der Stadt Fürth dafür ein, dass es in Fürth gelingt, die Unterbringung der Flüchtlinge menschenwürdig zu gestalten. Sie leisten ihren spezifischen Beitrag, um den dauerhaft in Fürth lebenden, anerkannten und geduldeten Flüchtlingen eine erfolgreiche Integration zu ermöglichen und wirken bei der Verwirklichung dieser Aufgabe auch in Zukunft gut zusammen.

Der Oberbürgermeister hat eine Umfrage in allen Referaten, im Jobcenter, in der Agentur für Arbeit, in der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mbH und im Klinikum durchgeführt und um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten.

               

Wo wird Ihr Referat/Amt/Unternehmen durch die Flüchtlingsthematik berührt und welchen Handlungsbedarf sehen Sie?                

Im Folgenden werden die Stellungnahmen in verkürzter Form zusammengefasst.       

 

 

 

Zusammenfassung der aktuellen Einschätzungen der einzelnen
Referate und Ämter der Stadt Fürth zur Flüchtlingsthematik

 

 

Handlungsfelder Direktorium:

 

Oberbürgermeister

 

Integration und Wohnungsbau

 

Ca. 2.000 Flüchtlinge in vorläufigen Fürther Unterkünften werden ab 2016 in zunehmender Zahl die Anerkennung erhalten und damit Anspruch auf eigenen Wohnraum anmelden. Hinzu kommt der Flüchtlingsfamiliennachzug.

 

Bereits jetzt sind aber über 700 Familien in Fürth wohnungssuchend gemeldet, die Oststraße als Unterkunft für Obdachlose überfüllt. Es droht Obdachlosigkeit oder Verbleib in Gemein-schaftsunterkünften mit einer für die Flüchtlingsfamilien und die Stadtgesellschaft unbe-friedigenden Situation.

 

Die Stadt Fürth genehmigt derzeit ca. 800 Wohnungen neu pro Jahr und steht damit auf Platz 5 der Genehmigungshöhe pro Tausend bestehender Wohnungen in Deutschland. Mehr ist nicht leistbar. Allein die WBG wird in den Jahren 2015 bis 2018 insgesamt 235 neue Wohnungen errichten. Insgesamt wird in dem Zeitraum voraussichtlich ein Wohnungsbau von 2.100 Wohnungen möglich sein. Dies genügt aber nicht, um allen Wünschen und Anforderungen gerecht zu werden. Mehr Wohnungen sind faktisch ausgeschlossen und Kernbereiche des Knoblauchslandes, der Stadtwald, Flusstäler, die Kleingärten und Parks stehen als Bauland nicht zur Verfügung. Deshalb unterstützt die Stadt Fürth die Forderung der Bundesrepublik, eine Aufenthalts- und Residenzpflicht auch für anerkannte Flüchtlinge im 2. Asylpaket der Bundes-regierung aufzunehmen.

 

Gleichwohl bleibt der Wohnungsbau mit entsprechender Flächenausweisung und Baugenehmigungsverfahren ein zentrales Aufgabenfeld der Kommunalpolitik und wird wegen der referatsübergreifenden Beteiligung (Umweltschutz, Flächenplanung, Daseinsvorsorge-einrichtungen) vom Direktorium koordiniert und vorangetrieben.

 

 

BMPA/Integrationsbüro

 

Angesichts der derzeitigen Entwicklung im Flüchtlingsbereich wird die Herausforderung darin bestehen, die Integration der Flüchtlinge mit Bleiberecht so zu gestalten, dass sich keine Konkurrenzsituation mit den anderen Bevölkerungsgruppen entwickelt. Dafür müssen die vorhandenen Ressourcen ausgebaut werden. Mittelbar ist das Integrationsbüro vom Thema „Asyl und Flüchtlinge“ betroffen, da der Zuzug von Flüchtlingen sich auf das gesellschaftliche Klima und das Zusammenleben der in Fürth wohnenden Menschen sowie der gesamten sozialen Infrastruktur auswirkt.

 

Das Aufgabenfeld des Integrationsbüros liegt im Bereich der kommunalen Integrationsarbeit und ist eine typische Querschnittsaufgabe. Es umfasst im Wesentlichen folgende Handlungs-felder:

 

Vernetzung

·      Vernetzte Zusammenarbeit mit Migrationsberatungsdiensten und anderen sozialen Einrichtungen und Institutionen – wie zum Beispiel über „Netzwerk Migration Fürth“ und „Vertrauensnetzwerk Schule-Beruf“

·      Zusammenarbeit mit und Förderung von ausländischen und deutschen integrativ tätigen Vereinen, Initiativen und Organisationen

·      Zuarbeit und Unterstützung des städtischen Integrationsbeirates im Rahmen der Funktion als Geschäftsstelle

·      Zusammenarbeit mit dem Integrationsbeirat sowie den integrativ tätigen Vereinen, Initiativen und Organisationen – viele von den Mitgliedern engagieren sich ehrenamtlich im Flüchtlingsbereich

 

Öffentlichkeitsarbeit

·      Öffentlichkeits- und Informationsarbeit zu den Themen Migration und Integration

·      Planung und Durchführung von interkulturellen und soziokulturellen Veranstaltungen

·      Förderung der interkulturellen und interreligiösen Verständigung, des gegenseitigen Verständnisses zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft sowie Abbau von gegenseitigen Vorurteilen

 

Erziehung und Bildung

·      Planung, Initiierung und Unterstützung von Integrationsmaßnahmen im Bildungsbereich

·      Entwicklung und Unterstützung von möglichst früh ansetzenden Integrationsmaßnahmen – vor allem für Kinder und junge Flüchtlinge

 

Freiwilligenarbeit

·      Hilfe und Unterstützung für die bei der Versorgung der Flüchtlinge tätigen Menschen

 

 

Handlungsfelder Referat I – Schule, Bildung und Sport:

 

Um die Herausforderungen der Integrationsarbeit in den nächsten Jahren erfolgreich zu gestalten, bedarf es im Referat I zusätzlichen Personals – insbesondere zur Koordinierung, Feinabstimmung und Beratung der jeweiligen Bildungsangebote nach Zielgruppen/Alters-strukturen.

 

Das Aufgabenfeld des Referats I umfasst im Bereich der Integration von Flüchtlingen im Wesentlichen folgende Handlungsfelder:

 

Schule

·      Zusätzliche Bildung von Übergangsklassen im Bereich Grund-/Mittelschule (GS/MS) und Berufsschulen (sowie auch Gymnasien und Realschulen!)

·      Weiterer Ausbau der Ganztagesschule speziell auch für Übergangsklassen (Ü-Klassen)

·      Erhöhung der Betreuungskapazitäten an den Grundschulen mit Ü-Klassen (intensive Betreuung für teils traumatisierte Kinder, Hausaufgabenunterstützung im Anschluss an den Unterricht – dazu müssten Betreuungskräfte Stunden aufstocken oder neu eingestellt werden)

·      Berücksichtigung zusätzlicher Schülerzahlen bei Neubau bzw. Generalsanierung von GS/MS in Form von Ü-Klassenräumen

·      Ausbau der Kapazitäten für „Jugendsozialarbeit an Schulen“ (JAS) an den betroffenen Standorten

·      Sicherstellung der Pflichtbeschulung (zeitnahe, jedoch spätestens ab dem 4. Monat)

·      Berufsintegrative Angebote für jugendliche Asylbewerber/-innen mit Sprachförderung und angemessenen Betreuungsschlüssel in allgemeinbildenden Schulen („Asyl-BerEb“)

 

Übergang Schule – Beruf

·      Bereitstellung von Anschlussformaten für Abgänger/-innen aus den Berufsintegrations-jahr-Klassen, die nicht beruflich integriert werden konnten

·      Passgenaue Unterstützung (z. B. ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) mit Sprach-förderung) für alle, denen die berufliche Integration gelungen ist, die aber noch Unter-stützung benötigen (abH ist ab 2016 möglich, ggf. ergänzend Sprachförderung)

·      Etablierung von Bildungsberatung (nicht nur für Flüchtlinge, aber mit einem solchen Schwerpunkt)

·      Gesicherter Aufenthalt während der Ausbildung, am besten „3+2 Regelung“, d. h. keine Abschiebung während der dreijährigen Ausbildung und den sich anschließenden ersten beiden Beschäftigungsjahren

·      Anspruch auf BaföG ab Ausbildungsaufnahme

·      Sicherung des Unterhaltes bei Wechsel von Jugendhilfe zu BaföG-Bezug

·      Anspruch auf SGB II- und SGB III-Leistungen mit Aufnahme der Ausbildung

·      Ausdehnung des Leistungsanspruches bis zum Alter von 25 Jahren

·      Zügiger Ausbau der psychosozialen Beratung mit Schwerpunkt Traumatherapie

·      Aufbau der berufsorientierten Sprachqualifizierung

·      Aufbau der ausbildungs-/berufsbegleitenden Sprachqualifizierung

·      Aufbau eines Netzwerkes an „Brückenfiguren“ (Muttersprachler der unterschiedlichen Herkunftsländer, die bei gesellschaftlicher und sozialer Integration unterstützen)

 

Außerschulischer Bildungsbereich

Volksbücherei

·      Beteiligung an der Erstvermittlung der deutschen Sprache möglichst schon für die Menschen in den Gemeinschaftsunterkünften

·      Unterstützung der Freiwilligen mit einem Medienangebot, das didaktische Grundlagen vermittelt

VHS

·      Ausbau von Integrations- und Sprachkursen

·      Bereitstellung von zusätzlichen Kapazitäten für Quali-Kurse

·      Unterstützung von Engagement- und Willkommenskultur

·      Frühzeitig Sprachvermittlung (Fachbereich Integration)

·      Erstellung niedrigschwelliger Konzepte zur Erstvermittlung der deutschen Sprache (Fachbereich Integration)

 

Sport

·      Förderung von Sportvereinen, damit diese sich stärker in der Integrationsarbeit engagieren können

·      Problem: Turnhallen und Sportflächenkapazitäten sind insbesondere im Winterhalbjahr nicht ausreichend vorhanden, um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen

·      Öffnung von Sportangeboten für Flüchtlinge      
Hinweis: Keine Sportangebote nur für Flüchtlinge – Integration!

 

 

Handlungsfelder Referat II – Finanzen, Organisation und Personal:

 

Für das Referat II ergeben sich folgende Handlungsfelder:

 

Ämter und Verwaltung

·      Vorlage aller notwendigen haushaltsrechtlichen und personalwirtschaftlichen Beschlüsse aufgrund der Anforderungen der Dienststellen zu den Haushaltsberatungen

·      Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln

·      Begutachtung durch das Organisationsamt von Personal- und Stellenwünschen der Ämter

·      Verstärkte Personalrekrutierung durch das Personalamt

 

 

Mitarbeitende

·      Berücksichtigung der Bedürfnisse der Mitarbeiter/-innen, die diese im Zusammenhang mit der Arbeit mit Flüchtlingen haben (z. B. Gesundheitsprävention)

 

 

Voraussichtliche Kosten der Integration im Haushaltsjahr 2016

In den Sonderbudgets „Asyl / Bürgerkrieg“, „Sozialamt“ und „Erzieherische Hilfen“ fallen für den Stadthaushalt 2016 geplante Kosten in Höhe von insgesamt 9.445.500 € an. Wenn man die bis zum 29.01.2016 tatsächlich getätigten Ausgaben und Einnahmen saldiert, besteht allerdings ein Defizit in Höhe von 2.560.768,88 €. Es wird aber mit einer vollständigen Kostenerstattung gerechnet. Die zusätzlichen Personalausgaben werden 1,8 Mio. € betragen, für die mit einer Kostenerstattung nicht zu rechnen ist.

 

Das Klinikum wird für Dolmetscher ca. 100.000 € ausgeben. Darüber hinaus kommen Kosten auf die Stadt zu, die generell beim Anwachsen der Einwohnerzahl entstehen, aber gegenwärtig noch nicht quantifiziert werden können. Hier sind z. B. Kostensteigerungen im Bereich Kosten der Unterkunft (KdU), bei Kindertagesstätten und bei den Übergangshäusern zu erwarten.

 

In den kommenden Jahren werden in den unterschiedlichsten Bereichen Kosten für die Integration anfallen, die gar nicht oder nur teilweise direkt refinanziert werden können. Zudem werden weitere Kosten auftreten, die derzeit noch nicht vorhersehbar sind.

 

 

Handlungsfelder Referat III – Recht, Umwelt und Ordnung:

 

Im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik übernimmt das Referat III folgende ausländer-rechtliche Zuständigkeiten:

 

·      Abwicklung des allgemeinen asylrechtlichen Verwaltungsaufwands

·      Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen

·      Verlängerung von Duldungen

·      Vorbereitende Aufgaben zur Klärung der Identität

·      Vorbereitung zur Aufenthaltsbeendigung

·      Bearbeitung von Umverteilungsanträgen

·      An- und Ummeldungen der Asylbewerber

·      Parteiverkehr mit mündlicher Beratung der Asylsuchenden

·      Rückkehrberatung

·      Durchsetzung der Aufenthaltsbeendigung

·      Integrationsberatung nach durchgeführter Asylanerkennung

 

Erledigt wird der Bereich „Asylangelegenheiten“ im Bürgeramt durch einen Gruppenkoordinator „Spezielles Ausländerrecht und Asylangelegenheiten“. Dem Mitarbeiter sind noch eine Sachbearbeiterin und seit 1.12.2015 eine überplanmäßige Verwaltungskraft zugeteilt.

 

Durch kontinuierliche Zuweisung von Asylbewerbern erhöht sich zwangsläufig das Parteiverkehrsaufkommen, dem die Ausländer- und Meldebehörde mit den aktuellen Räumlichkeiten zunehmend schwerer gerecht werden kann. Eine Hinzumietung von Flächen im Ämtergebäude Süd erscheint unabdingbar.

 

Ein weiteres Handlungsfeld für Referat III zeichnet sich mit zunehmender Dringlichkeit beim Thema „Wohnungsbau“ ab: Unter Federführung des Baureferates werden auch Ämter des Referat III, wie Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz und Rechtsamt zur Beschleunigung, ggf. Vereinfachung von Bauplanungs- und Baugenehmigungsverfahren, beitragen.

 

 

 

 

Handlungsfelder Referat IV – Soziales, Jugend und Kultur:

 

Diese Aufgabenfelder werden bereits jetzt von Referat IV abgedeckt (2015) und bestehen weiterhin (2016):

 

Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten (SzA)           

Unterkunftssuche
Suche und Management von Unterkünften für erwachsene Flüchtlinge und für Familien

·      Erstaufnahmeeinrichtungen (Turnhalle/Zelt/Leichtbauhalle):     
Management der Inbetriebnahme und des laufenden Betriebs

·      Gemeinschaftsunterkünfte:
Kontaktaufnahme, Besichtigung, Weitergabe an die Regierung, Gespräche mit Architekten, ggf. Kontakt zur Bauaufsicht; ggf. Suche Betriebsträger Kindergarten

·      Dezentrale Unterkünfte:

Kontaktaufnahme, Besichtigung, Mietvertrag, finanzielle Abwicklung    

Taschengeldauszahlung und Abrechnung der medizinischen Versorgung in Erstauf-nahmeeinrichtungen

·      Individuelle Datenaufnahme in den Unterkünften

·      Wöchentlicher Auszahlungstermin des Taschengeldes für 4 Wochen (Mittwoch) im Sozialrathaus mit großem Andrang (mehrere 100 Menschen/Tag)

·      Bezahlung und anschließende Abrechnung der medizinischen Kosten (Reg.)

Regelleistungen in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften

·      Monatliche Barauszahlung an die Leistungsberechtigten (nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz)

 

 

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (JgA)            

 

Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF)

·      Inobhutnahme

·      Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung (Betriebsmittel stellen, pädagogische Betreu-ung organisieren)

·      Räume finden für pädagogisch betreute Wohngruppen

·      Vormundschaften eingehen

·      Hilfen zur Erziehung sicherstellen

·      Abrechnung aller Kosten               

Angebote für Familien und deren Kinder

·      Viele Regeldienste werden auch von Asylbewerber/-innen, anerkannten und geduldeten Flüchtlingsfamilien sowie deren Kinder in Anspruch genommen:   
Sozialdienst/Hilfen zur Erziehung (SD), Kindertagesstätten (KiTa), Wirtschaftliche Jugendhilfe (WiHi), Erziehungsberatung (EB), Jugendarbeit (JA)

 

 

Aktivitäten der Kulturreinrichtungen

 

Ermöglichen von kultureller Teilhabe

·      Mitgliedschaften von Bewohnern der BAHIA Wohngruppe für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge im Theater Jugend Club Fürth (BAHIA steht für Begleiten, Annehmen, Heilen, Integrieren und Aktivieren Wohnen in kultureller Vielfalt)

·      Einladung von Flüchtlingen (Kinder, Familien, Erwachsene) zum kostenlosen Besuch von ausgewählten Theatervorstellungen mit anschließenden Begegnungsmöglich-keiten für Flüchtlinge und Fürtherinnen und Fürther

·      Einladung von Flüchtlingen zur kostenlosen Teilnahme an Tanz- und Bühnenprojekten

 

 

Öffentlichkeitsarbeit

·      Auseinandersetzung mit den Themen Flucht und Migration bei Brückenbauprojekten

·      Öffentliche Gespräche zwischen Flüchtlingen und Schauspielerinnen und Schau-spielern des KULT Ensemble z. B. nach den Vorstellungen von „Caligula“

 

Spendenaktionen

·      Spendensammlung bei Autogrammkarten-Aktionen und CD-Verkauf

 

 

Aufbau und Begleitung der „Flüchtlingshilfe Fürth“

·      Kooperation von Haupt- und Ehrenamtlichen begleiten und steuern

·      Aufbau und Betrieb einer Webseite

·      Spezifische Informationstreffen für Ehrenamtliche, für Hauptamtliche, für „Hutträger", für alle Aktiven der Flüchtlingshilfe Fürth („Empfang"), 

·      Weiterleitung von „Anfragen aller Art"

·      Konfliktmoderation

·      Antragstellung für hauptamtliche Koordinatorenstelle, Abrechnung der Projektmittel

·      Beantwortung von Presse- und Medienanfragen

·      Spenden- und Projektakquise

 

2015 waren sowohl Personalaufstockung als auch neue Räume zur Bewältigung der Aufgaben nötig. Gleiches gilt für 2016.

 

 

Diese Aufgabenfelder kommen 2016 im Referat IV neu hinzu (Finanzierung fehlt größtenteils):

 

Kinder und Jugendliche

·      Spracherwerb in Kitas: Einsatz von sog. „Sprachberaterinnen" sicherstellen

·      In den Kitas Bedarf anpassen (Anzahl der Plätze, Personalaufstockung, Fortbildungen, konzeptionelle Ausrichtung)

·      Aufstockung des Hippy-Programms

·      In den Jugendhäusern: passgenaue Angebote (konzeptionell)

 

Kultur

·      Kooperation des KULT Ensembles mit Flüchtlingsheimen 

·      Inhaltliche Aufarbeitung der Flüchtlings-Thematik

 

Wohnen

·      Erhöhung der Anzahl der Sozialwohnungen

·      Weiteres Haus als Obdachlosen-Unterkunft für 50 bis 100 Plätze nötig

·      Aktive Wohnraumvermittlung für alle Fürther/-innen anbieten

 

Lebensbegleitung im Wohnumfeld

·      Konkrete Integration im Stadtteil: „Scouts" fürs Leben in Deutschland:  
Unterstützung bei der Antragstellung, Beibringung von Unterlagen, Einhalten von Fristen mit Konsequenzen etc.

·      Aufsuchende Hilfeangebote

·      Aufbau eines Stadteil-Quartiersbüros, von Familienstützpunkten, von Stadtteilkoordi-natoren (abhängig von den jeweiligen Förderangeboten)


Systematischer Aufbau und Weiterentwicklung der stadtteilbezogenen Freiwilligenarbeit

 


Integration in Arbeit und Ausbildung

Jobcenter und Agentur für Arbeit erarbeiten in enger Abstimmung

·      gezielte Projekte für jugendliche Flüchtlinge

·      gezielte Projekte für junge Erwachsene

·      gezielte Projekte für Flüchtlings-Familien             

Eine Integration von Flüchtlingsarbeitnehmer/-innen in bestehende Projekte ist, soweit sprachlich möglich, anzustreben.

 

Die Handlungsfelder von Jobcenter und Agentur für Arbeit werden gesondert aufgeführt.

 

 

Handlungsfelder Referat V – Bauwesen:

 

Im Referat V sind folgende Dienststellen mit den folgenden Aufgabenfeldern im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik befasst:

 

Unterkünfte

·      Technische Bewertung, Herstellung von Hausanschlüssen, Baugenehmigungen und Brandschutzprüfungen (GwF/BaF)

·      Beurteilung der Erschließbarkeit von Grundstücken, Herstellung von Anschlüssen an das Straßennetz, ggf. Herstellung geeigneter Baugrundverhältnisse (TfA)

·      Beurteilung der kanaltechnischen Erschließbarkeit von Grundstücken, Herstellung von Anschlüssen an das Kanalnetz (StEF)

·      Planungsrechtliche Bewertung von geplanten Unterkünften (SpA)

 

 

Handlungsfelder Referat VI – Wirtschaft, Wissenschaft, Stadtentwicklung und Liegen-schaften:

 

Im Referat VI finden sich folgende Aufgabenfelder im Zusammenhang mit der Flüchtlingsintegration:

 

Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit

·      Information über und Sensibilisierung für die Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt im Fürther Bündnis für Fachkräftesicherung

·      Information über die Chancen und Möglichkeiten von Unternehmen bei der Einstellung von Flüchtlingen

·      Vernetzung zwischen allen beteiligten Akteuren innerhalb der Städteachse, um möglichst einheitlich und ressourcenschonend zielgerichtet an den sicherlich nicht einfach und kurzfristig zu lösenden Aufgaben zu arbeiten

·      Sensibilisierung für eine ausgewogene Abwägung zwischen benötigten Flächen für (sozialen) Wohnungsbau und der Entwicklung potentieller Gewerbeflächen

 

Belange des Liegenschaftsamts

·      Zielgerichtete Bevorratungspolitik zur Verbesserung des Gewerbeflächenangebots mit dem Ziel, ein zusätzliches Arbeitsplatzangebot zu schaffen durch neue Firmen-ansiedlungen und Erweiterungen im Bestand

·      Erwerb von Grundstücken für den sozialen bzw. geförderten Wohnungsbau

 

 

Handlungsfelder der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mbH (WBG):

 

Die WBG der Stadt Fürth hat in verschiedenen Sparten mit der Thematik „Integration von Flüchtlingen“ in Fürth zu tun. Im Einzelnen umfasst der Aufgaben- und Tätigkeitsbereich die folgenden aktuellen Handlungsfelder:

 

·      Bereitstellung eines Mehrfamilienhauses in der Wehlauer Straße zur Unterbringung von nicht anerkannten Flüchtlingen (seit 2012)

·      Vermietung von Wohnraum an Wohngruppen unbegleiteter jugendlicher Flüchtlinge

·      Vermietung von Wohnungen (innerhalb der Mietobergrenze) an anerkannte Flüchtlinge

·      Schaffung von adäquaten Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge

 

Die WBG und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich bewusst, dass die bisher angespannte Wohnungssituation für Geringverdiener in Fürth durch den Zuzug von Flüchtlingen weiter verschärft wird. Bei der Vermietung von Wohnraum ist insbesondere darauf zu achten, dass keine Segregation sondern eine Integration in die homogene Bewohnerstruktur der einzelnen Objekte stattfindet. Eine Gleichbehandlung der Wohnungsbewerber hat hier oberste Priorität. Da die WBG nicht allen Wohnungsbewerbern Wohnraum zur Verfügung stellen kann, ist eine spezifische Auswahl bei der Wohnungsvergabe erforderlich. Die WBG stellt sich der verantwortungsvollen Aufgabe der Integration von Flüchtlingen und versucht innerhalb der gewachsenen Bewohnerstrukturen frei werdenden Wohnraum quartiersgerecht zu belegen.

 

 

Handlungsfelder Jobcenter und Agentur für Arbeit

 

Jobcenter

 

Das Jobcenter Fürth Stadt beteiligt sich im Rahmen der Grundsicherung SGB II, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Fürth zu erhalten und zu stärken – Flüchtlinge aufzu-nehmen und beruflich zu integrieren. Für das Jahr 2016 werden zwischen 540 und 650 Asyl-berechtigte im Rechtskreis SGB II erwartet, die es zu integrieren gilt. Auf operativer Ebene resultieren die folgenden Maßnahmen zur Förderung einer dauerhaften beruflichen Integration von Asylberechtigten:

 

Schaffung notwendiger Rahmenbedingungen

·      Rechtzeitige, korrekte und zuverlässige Leistungsgewährung als Voraussetzung aller weiteren Aktivitäten

·      Einrichtung eines eigenständigen Leistungsteams, in dem ausschließlich Kunden mit Fluchthintergrund geführt werden

·      Bereitstellung von weiteren drei Mitarbeitern/-innen im Vermittlungsbereich, die sich um die berufliche Integration der Flüchtlinge kümmern

·      Angebot interkultureller Fortbildungen für die Mitarbeiter/-innen beider genannter Bereiche

·      Intensive Betreuung beim Spracherwerb (BAMF-Kurse) durch IFK

·      Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse: Anerkennungsberatung, Förderung notwendiger Anpassungsqualifizierungen, Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget

 

Konkrete Maßnahmen

·      Derzeit befinden sich ca. 120 Schüler im Berufsintegrationsjahr der beruflichen Schulen. Da diese jungen Flüchtlinge kaum Chancen haben, einen Ausbildungsplatz im „Dualen Ausbildungssystem“ zu bekommen, plant das Jobcenter Fürth Stadt Berufsausbildungsplätze in außerbetrieblichen Einrichtungen und stellt hierfür die notwendigen Mittel zur Verfügung.

·      Noch nicht für eine Ausbildung  geeignete Jugendliche bekommen  während der Dauer einer dreimonatigen Trainingsmaßnahme in einer Jugendwerkstatt die Möglichkeit, ihre nur zum Teil vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten festzustellen und/oder zu vertiefen, um im Anschluss eine Ausbildung aufnehmen zu können.

·      Während einer Maßnahme mit der Bezeichnung „Perspektiven für Flüchtlinge“ werden erwerbsfähige Flüchtlinge auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Die Maßnahme dauert drei Monate und kann mit 30 Teilnehmern belegt werden.

·      Da die Mehrheit der Asylberechtigten im Jahresverlauf mit dem Erwerb von Deutsch-kenntnissen in Integrationskursen des BAMF beschäftigt ist, wird voraussichtlich nur eine geringe Anzahl von Flüchtlingen im kommenden Jahr mit einer beruflichen Weiterbildung beginnen. Das Jobcenter plant geeignete Flüchtlinge in beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen, vorzugsweise in abschlussorientierte Maßnahmen bzw. betriebliche Umschulungen, aufzunehmen.

·      Soweit geeignete Flüchtlinge für eine Arbeitsaufnahme in Frage kommen, können  Arbeitsaufnahmen mit Eingliederungszuschüssen an Arbeitgeber finanziell gefördert werden.

·      Flüchtlinge, die für eine Arbeitsaufnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht in Frage kommen, bei denen jedoch ein geschäftspolitisches  Interesse an einer beruflichen Integration vorhanden ist, können über Arbeitsgelegenheiten auf dem zweiten Arbeits-markt einmünden. Als ergänzende Maßnahme werden vorhandene Sprachkenntnisse über die Förderung von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen vertieft.

·      Um die geplanten Maßnahmen erreichen zu können, werden den Teilnehmern Fahrkosten erstattet.

·      Für arbeitsmedizinische Gutachten bzw. für berufspsychologische Gutachten werden die notwendigen Gutachten finanziert.

·      Die Erstattungen für Bewerbungskosten und die finanzielle Förderung von Führer-scheinen runden das Angebotsportfolio speziell für den Personenkreis der Flüchtlinge des Jobcenters Fürth Stadt ab.

·      Die positive Erfahrung von Tandem in Fürth sollte über die im Sommer nächsten Jahres zu Ende gehende Projektphase evaluiert werden, um daraus einen Nutzen für Flüchtlinge abzuleiten. Gerade für Familien mit Fluchthintergrund kann der ganzheitliche Ansatz sehr nützlich sein. Entsprechende Gespräche mit allen am bisherigen Projekt Beteiligten sind zeitnah geplant.

 

Hinweis: Im Lokalen Planungsdokument 2016 wird die strategische Ausrichtung des Jobcenters Fürth Stadt mit den damit verbundenen Maßnahmen und arbeitsmarktpolitischen Instrumenten beschrieben.

 

 

Agentur für Arbeit

 

Die Agentur für Arbeit bietet folgende Maßnahmen an, um die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt zu fördern:

 

·      Sicherstellung eines Beratungs-, Vermittlungs- und Förderangebotes für Flüchtlinge

·      Einrichtung eines Kompetenzteams in der Agentur für Arbeit (Ansprechpartner/-innen für lokale Arbeitsmarktpartner und Kunden bekannt)

·      Interne Kommunikations- und Verfahrensformate festgelegt

·      Netzwerkarbeit der Führungs- und Fachkräfte – Informationsaustausch mit den lokalen Akteuren und Jobcentern in den Regionen sichergestellt

·      Qualifizierung der Mitarbeiter/-innen

·      Zusätzliches Personal wurde für die Aufgaben Berufsorientierung für Jugendliche sowie Vermittlung in Arbeit und Ausbildung eingestellt

·      Beginn erster arbeitsmarktpolitischer Fördermaßnahmen für Flüchtlinge im Oktober 2015

·      Finanzierung der Einstiegssprachkurse für Asylbewerber/-innen im Umfang von bis zu 320 Unterrichtsstunden.

·      Ausbau der Förderangebote für Erwachsene und Jugendliche (siehe Anlage: Programm der Agentur für Arbeit Fürth für das Jahr 2016)

 

 

Handlungsfelder Klinikum Fürth

 

Die medizinische Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen erfordert einerseits eine spürbare Mehrleistung in den beteiligten Bereichen, auf der anderen Seite kann der Flüchtlingszustrom, sowohl mittel- als auch langfristig, als Chance betrachtet werden, dem stetig wachsenden Fachkräftemangel in deutschen Krankenhäusern zu begegnen. So werden bspw. Asylsuchende mit medizinischem Hintergrund schon jetzt erfolgreich als Dolmetscher eingesetzt.

 

Im Zusammenhang mit der Flüchtlingsintegration benennt das Klinikum Fürth die folgenden aktuellen Handlungsfelder:

 

 

Medizinische Versorgung

·      Röntgenuntersuchung des Thorax (Vollzug des Infektionsschutzgesetzes)

·      Notfallversorgung bei akuten gesundheitlichen Beschwerden

·      Ambulante Versorgung bei geringeren gesundheitlichen Beschwerden

·      Stationäre Versorgung bei komplexeren gesundheitlichen Problemstellungen

·      Klinik für Kinder und Jugendliche (wie oben)

·      Geburtshilfe

·      Beteiligung von Klinikpersonal (ehrenamtlich oder nebenberuflich) bei der medi-zinischen Versorgung vor Ort

 

Begegnung des Fachkräftemangels

·      Bei medizinischem Hintergrund: Eingliederung von Flüchtlingen in die Arbeitsprozesse von pflegerischen oder ärztlichen Bereichen

·      Praktika (in Zusammenarbeit mit Klinikum Nürnberg)

 

Hausinterne Vernetzung

·      Benennung eines Beauftragten, der sich um die Belange von Asylsuchenden im Klinikkontext kümmern und als fester Ansprechpartner fungieren wird (darunter: Berücksichtigung spezieller medizinischer Anforderungen, Hilfestellung bei Formularen/Anträgen und Abrechnung, Hinzuziehen von Dolmetschern etc.)

 

Unternehmenskommunikation

·      Allgemeine Sensibilisierung für Flüchtlingsthematik im Klinikkontext sowohl intern als auch extern (bspw. Berichte, Interviews etc.)

 

Übergeordnete Ziele

·      Medizinische und menschliche Versorgung auf höchstem Niveau

·      Interkultureller Austausch und Zusammenarbeit, von der beide Seiten profitieren können

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Stellungnahmen der Referate, des Jobcenters, der Agentur für Arbeit, der Wohnungsbau-gesellschaft der Stadt Fürth mbH und des Klinikums