Betreff
Einstellung von Verwaltungsnachwuchskräften 2017
Vorlage
PA/387/2016
Art
Beschlussvorlage - AL

Zum 01.09.2017 werden im mittleren Funktionsbereich (2. Qualifikationsebene)
11 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt. 

 

Zum 01.10.2017 werden im gehobenen Funktionsbereich (3. Qualifikationsebene)
9 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt. Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten der

2. Qualifikationsebene für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg) werden bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprochen; jedoch nicht mehr als 2 Personen unter Anrechnung auf den Bedarf.

Evtl. nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zugewiesene Soldatinnen/Soldaten rechnen auf den Bedarf an.

Das Personalreferat wird ermächtigt, unterjährig vakant werdende Ausbildungsstellen (z.B. wg. Abbruch des Ausbildungsverhältnisses oder Nichtbestehen von Prüfungen) nach Möglichkeit zeitnah nachzubesetzen. Zudem wird das Personalreferat ermächtigt, wenn trotz intensiver Bemühungen im Zuge des Auswahlverfahrens nicht genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden, auf die Besetzung von Ausbildungsplätzen zu verzichten und den Bedarf ggf. anderweitig zu decken.  

 


Hinweis:

Mit dieser Vorlage wird auch die Anfrage der Stadtratsgruppe Die Linke beantwortet.

 

 

Dem Einstellungsvorschlag der Verwaltung geht eine Personalbedarfsplanung für das Jahr 2020 voraus, die sich auf zu erwartende Renteneintritte sowie statistische Mittelwerte stützt. Die Besetzung der Ausbildungsplätze im mittleren Funktionsbereich erfolgt mit Tarifbeschäftigten oder mit Beamtinnen und Beamten in Abstimmung mit der Personalvertretung unter Berücksichtigung der Bewerbungen. Dabei soll insbesondere auch der Wunsch des POAu, die Ausbildung von Menschen mit Migrationshintergrund zu erhöhen, berücksichtigt werden.

Auf den Einstellungsbedarf in der 3. Qualifikationsebene (3. QE) werden Beamtinnen und Beamte der 2. Qualifikationsebene, die sich für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg) beworben haben und die förmlichen Voraussetzungen erfüllen, angerechnet. Es können pro Jahr höchstens 2 Beamtinnen oder Beamte zugelassen werden.

Soldatinnen und Soldaten nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), die auf Vorbehaltstellen zugewiesen werden, mindern ebenfalls den Einstellungsbedarf. Nach gegenwärtigem Stand wird für 2017 eine Zuweisung in der 3. QE erwartet.

Die Erfahrungen der letzten Auswahlverfahren zeigen, dass es auch in den Kommunen zunehmend schwieriger wird, geeignete Nachwuchskräfte zu rekrutieren. Von 32 eingeladenen Verwaltungsfachangestellten-Bewerberinnen und -Bewerbern im Jahr 2016 haben z.B. nur 26 Personen das Verfahren „bestanden“ und nur 20 Personen gelten als „uneingeschränkt“ geeignet. Angesichts der hohen Anforderungen in der Verwaltungs- und der Berufsschule wie auch in der Praxis wäre ein Absenken der Auswahlkriterien allerdings nicht sinnvoll und teilweise, z.B. im Hinblick auf das bayernweit geltende Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses, auch rechtlich nicht möglich.

Die Personalverwaltung bittet daher, für den Fall, dass nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber die Auswahlverfahren mit „uneingeschränkt geeignet“ bestehen, im Einzelfall auf die Besetzung von Ausbildungsplätzen verzichten zu dürfen. In diesen Fällen wird sich die Personalverwaltung, in Abstimmung mit der Personalvertretung um anderweitige Lösungen zur Deckung von Personalbedarfen bemühen (z.B. externe Einstellung, Angestelltenlehrgänge I und II, personalwirtschaftliche Maßnahmen). Der personalpolitische Grundsatz, Bedarf durch eigene Ausbildung abzudecken, bleibt davon unberührt. 

 

 

Die Stadt Fürth bildet nach tatsächlichem Bedarf aus. Diese Handlungsweise hat sich bewährt. Bisher konnten alle Anwärterinnen und Anwärter und alle Verwaltungsfachangestelltenauszubildenden nach erfolgreich abgelegter Prüfung und grundsätzlicher Eignung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Das Verhältnis von Verwaltungsfachangestellten zu den Auszubildenden beträgt derzeit 20:1. Die Stadt Fürth hat ferner sehr großes Interesse in allen Bevölkerungsgruppen Interessentinnen und Interessenten für Ausbildungsplätze für die Stadtverwaltung Fürth zu gewinnen. Hierzu werden Werbeveranstaltungen in Schulen und Vereinen durchgeführt. Außerdem präsentiert sich die Stadt Fürth auf Berufsmessen. Letztendlich entscheiden aber immer die Qualifikation und das Prinzip der Bestenauslese über die Vergabe eines Ausbildungsplatzes.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

1.190.500 €

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Bedarfsberechnung

Stellungnahme der Personalvertretung