Zum 01.09.2017 werden im mittleren Funktionsbereich (2.
Qualifikationsebene)
11 Verwaltungsnachwuchskräfte
eingestellt.
Zum 01.10.2017 werden im gehobenen Funktionsbereich (3.
Qualifikationsebene)
9 Verwaltungsnachwuchskräfte
eingestellt. Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten der
2. Qualifikationsebene für die Ausbildungsqualifizierung
(vormals Aufstieg) werden bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprochen; jedoch
nicht mehr als 2 Personen unter Anrechnung auf den Bedarf.
Evtl. nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zugewiesene Soldatinnen/Soldaten
rechnen auf den Bedarf an.
Das Personalreferat wird ermächtigt, unterjährig vakant werdende
Ausbildungsstellen (z.B. wg. Abbruch des Ausbildungsverhältnisses oder
Nichtbestehen von Prüfungen) nach Möglichkeit zeitnah nachzubesetzen. Zudem
wird das Personalreferat ermächtigt, wenn trotz intensiver Bemühungen im Zuge
des Auswahlverfahrens nicht genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber
gefunden werden, auf die Besetzung von Ausbildungsplätzen zu verzichten und den
Bedarf ggf. anderweitig zu decken.
Hinweis:
Mit dieser Vorlage wird auch die Anfrage der Stadtratsgruppe Die Linke beantwortet.
Dem Einstellungsvorschlag der Verwaltung geht eine
Personalbedarfsplanung für das Jahr 2020 voraus, die sich auf zu erwartende
Renteneintritte sowie statistische Mittelwerte stützt. Die Besetzung der
Ausbildungsplätze im mittleren Funktionsbereich erfolgt mit Tarifbeschäftigten
oder mit Beamtinnen und Beamten in Abstimmung mit der Personalvertretung unter
Berücksichtigung der Bewerbungen. Dabei soll insbesondere auch der Wunsch des
POAu, die Ausbildung von Menschen mit Migrationshintergrund zu erhöhen, berücksichtigt
werden.
Auf den Einstellungsbedarf in der 3. Qualifikationsebene (3. QE) werden
Beamtinnen und Beamte der 2. Qualifikationsebene, die sich für die
Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg) beworben haben und die förmlichen
Voraussetzungen erfüllen, angerechnet. Es können pro Jahr höchstens 2
Beamtinnen oder Beamte zugelassen werden.
Soldatinnen und Soldaten nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), die auf
Vorbehaltstellen zugewiesen werden, mindern ebenfalls den Einstellungsbedarf.
Nach gegenwärtigem Stand wird für 2017 eine Zuweisung in der 3. QE erwartet.
Die Erfahrungen der letzten Auswahlverfahren zeigen, dass es auch in den
Kommunen zunehmend schwieriger wird, geeignete Nachwuchskräfte zu rekrutieren.
Von 32 eingeladenen Verwaltungsfachangestellten-Bewerberinnen und -Bewerbern im
Jahr 2016 haben z.B. nur 26 Personen das Verfahren „bestanden“ und nur 20
Personen gelten als „uneingeschränkt“ geeignet. Angesichts der hohen
Anforderungen in der Verwaltungs- und der Berufsschule wie auch in der Praxis
wäre ein Absenken der Auswahlkriterien allerdings nicht sinnvoll und teilweise,
z.B. im Hinblick auf das bayernweit geltende Auswahlverfahren des
Landespersonalausschusses, auch rechtlich nicht möglich.
Die Personalverwaltung bittet daher, für den Fall, dass nicht genügend
Bewerberinnen und Bewerber die Auswahlverfahren mit „uneingeschränkt geeignet“
bestehen, im Einzelfall auf die Besetzung von Ausbildungsplätzen verzichten zu
dürfen. In diesen Fällen wird sich die Personalverwaltung, in Abstimmung mit
der Personalvertretung um anderweitige Lösungen zur Deckung von
Personalbedarfen bemühen (z.B. externe Einstellung, Angestelltenlehrgänge I und
II, personalwirtschaftliche Maßnahmen). Der personalpolitische Grundsatz,
Bedarf durch eigene Ausbildung abzudecken, bleibt davon unberührt.
Die Stadt Fürth bildet nach tatsächlichem Bedarf aus. Diese Handlungsweise hat sich bewährt. Bisher konnten alle Anwärterinnen und Anwärter und alle Verwaltungsfachangestelltenauszubildenden nach erfolgreich abgelegter Prüfung und grundsätzlicher Eignung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Das Verhältnis von Verwaltungsfachangestellten zu den Auszubildenden beträgt derzeit 20:1. Die Stadt Fürth hat ferner sehr großes Interesse in allen Bevölkerungsgruppen Interessentinnen und Interessenten für Ausbildungsplätze für die Stadtverwaltung Fürth zu gewinnen. Hierzu werden Werbeveranstaltungen in Schulen und Vereinen durchgeführt. Außerdem präsentiert sich die Stadt Fürth auf Berufsmessen. Letztendlich entscheiden aber immer die Qualifikation und das Prinzip der Bestenauslese über die Vergabe eines Ausbildungsplatzes.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
1.190.500
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
x |
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Bedarfsberechnung
Stellungnahme der Personalvertretung