1.
Das Prüfungsergebnis zu den im Anhörungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen
der beteiligten Behörden sowie den Einwendungen der Betroffenen und der
anerkannten Naturschutzverbände wird gebilligt.
2.
Der
Umweltausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt den Erlass der Verordnung der Stadt Fürth über
das Überschwemmungsgebiet an der Rednitz im Stadtgebiet Fürth
(Überschwemmungsgebietsverordnung Rednitz – RednitzÜV) und der 3.
Verordnung der Stadt Fürth zur Änderung der „Überschwemmungsgebietsverordnung –
ÜVO -“.
3.
Um den Hochwasserschutz in den Überschwemmungsgebieten zu gewährleisten und die
Rückhalteflächen zum Schutz der bewohnten Gebiete nicht weiter zu reduzieren,
beauftragt der Umweltausschuss / der Stadtrat die Verwaltung, Bebauungen in den
Überschwemmungsgebieten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten möglichst zu
vermeiden und dort vorrangig Grünflächen auszuweisen.
Hintergrund:
Die
Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre in Deutschland haben gezeigt, dass
es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu vermeiden bzw. zu
minimieren.
Sowohl
der Bundes- als auch der Landesgesetzgeber haben dieser Gefährdungslage durch
Änderung der entsprechenden rechtlichen Vorschriften Rechnung getragen. Eine
Voraussetzung zur Vermeidung von Schäden ist, mögliche Überflutungen an
Gewässern bzw. Gewässerabschnitten zu ermitteln und einer ersten Bewertung
zuzuführen. Auf dieser Grundlage sind Hochwassergefahren abzuschätzen. Dabei
wird von einem 100-jährigen Hochwasserereignis (sog. Bemessungshochwasser – HQ
100) ausgegangen. Da es sich dabei um einen statistischen Wert handelt, kann
ein solches Ereignis in 100 Jahren sowohl gar nicht als auch mehrfach
vorkommen.
Bei
den so ermittelten Überschwemmungsgebieten handelt es sich nicht um eine
behördliche, veränderbare Planung, sondern um die Darstellung einer von Natur
aus bestehenden Hochwassergefahr.
In
der Stadt Fürth wurde mit der Ermittlung und Festsetzung von
Überschwemmungsgebieten an der Rednitz, Pegnitz, Regnitz, Farrnbach und Zenn
(Überschwemmungsgebietsverordnung – ÜVO -, vom 13.07.1998, zuletzt geändert
durch Verordnung vom 30.07.2001) bereits erhebliche Vorarbeit geleistet.
Das
Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet nun die Wasserwirtschaftsämter,
die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und fortzuschreiben (Art. 46
Abs. 1 Satz 1 BayWG). Die Stadt Fürth hat diese Überschwemmungsgebiete mit
Rechtsverordnung festzusetzen (Art. 46 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 BayWG).
Das
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA) hat daraufhin für die Rednitz (Gewässer I.
Ordnung) das Überschwemmungsgebiet auf Grundlage des HQ 100 neu berechnet.
Das
fortgeschriebene Überschwemmungsgebiet der Rednitz wurde von der Stadt Fürth
bereits mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 10.09.2008 für fünf Jahre vorläufig
gesichert. Die vorläufige Sicherung wurde am 07.08.2013 um zwei Jahre
verlängert. Zur weiteren Sicherung des fortgeschriebenen
Überschwemmungsgebietes ist nun die amtliche Festsetzung durch Rechtsverordnung
vorgesehen.
Aufgrund
veränderter Rechtsgrundlagen und Bestimmungen ist beabsichtigt, für alle neu
überrechneten Überschwemmungsgebiete jeweils eigene Verordnungen zu erlassen
(hier: RednitzÜV) und die alte Festsetzung gleichzeitig aus der bisherigen ÜVO
zu streichen.
Verordnungsverfahren:
Das
vom WWA neu ermittelte Überschwemmungsgebiet wurde stadtintern Ende Januar 2015
abgestimmt. Die Unterlagen für das Verordnungsverfahren gingen daraufhin am
04.03.2015 bei der Stadt Fürth ein. Nach Beschluss des Umweltausschusses in der
Sitzung am 23.04.2015 wurde das Anhörungsverfahren mit Schreiben vom 10.06.2015
an die Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzverbände mit
der Möglichkeit zur Stellungnahme eingeleitet. Die öffentliche Auslegung fand
vom 22.06. bis zum 21.07.2015 statt. Der Erörterungstermin wurde am 08.10.2015
durchgeführt.
Aufgrund
einer der erforderlichen Veränderungen (Bereich Schießplatz) wurde ein erneutes
Anhörungsverfahren notwendig. Den von der Änderung betroffenen Trägern
öffentlicher Belange und den anerkannten Naturschutzverbänden wurde mit
Schreiben vom 30.11.2015 die erneute Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die
erneute öffentliche Auslegung fand vom 21.12.2015 bis zum 20.01.2016 statt. Der
zweite Erörterungstermin wurde am 06.04.2016 durchgeführt.
Die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten
Naturschutzverbände sind in der beigefügten Übersicht, verbunden mit einer
Bewertung und einem Entscheidungsvorschlag der Verwaltung, zusammengefasst. Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung sind insgesamt fünf förmliche (und zwei
formlose) Einwendungen eingegangen. Die einzelnen Einwendungen sind ebenfalls
der beigefügten Übersicht, verbunden mit einer Bewertung und einem
Entscheidungsvorschlag der Verwaltung, zu entnehmen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||