Der
Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Verfahren zum Erlass von
Verordnungen über die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete an der Rednitz und
der Regnitz mit dem Ziel einzuleiten, die bestehenden Festsetzungen an die vom
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg neu berechneten Überschwemmungsgebiete
anzupassen.
Die
Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre in Deutschland haben gezeigt, dass
es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu vermeiden bzw. zu
minimieren.
Sowohl der
Bundes- als auch der Landesgesetzgeber haben dieser Gefährdungslage durch
Änderung der entsprechenden rechtlichen Vorschriften Rechnung getragen. Eine
Voraussetzung zur Vermeidung von Schäden ist, mögliche Überflutungen an
Gewässern bzw. Gewässerabschnitten zu ermitteln und einer ersten Bewertung
zuzuführen. Auf dieser Grundlage sind Hochwassergefahren abzuschätzen. Dabei
wird von einem 100-jährigen Hochwasserereignis (sog. Bemessungshochwasser – HQ
100) ausgegangen. Da es sich dabei um einen statistischen Wert handelt, kann
ein solches Ereignis in 100 Jahren sowohl gar nicht als auch mehrfach
vorkommen.
Bei den so
ermittelten Überschwemmungsgebieten handelt es sich nicht um eine behördliche,
veränderbare Planung, sondern um die Darstellung einer von Natur aus
bestehenden Hochwassergefahr.
In der Stadt
Fürth wurde mit der Ermittlung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten an
der Rednitz, Pegnitz, Regnitz, Farrnbach und Zenn
(Überschwemmungsgebietsverordnung – ÜVO -, vom 13.07.1998, geändert durch
Verordnung vom 30.07.2001) bereits erhebliche Vorarbeit geleistet.
Das Bayerische
Wassergesetz (BayWG) verpflichtet nun die Wasserwirtschaftsämter, die
Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und fortzuschreiben (Art. 46 Abs.
1 Satz 1 BayWG). Die Stadt Fürth hat diese Überschwemmungsgebiete mit
Rechtsverordnung festzusetzen (Art. 46 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 BayWG).
Das
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA) hat daraufhin für die Rednitz (Gewässer I. Ordnung) und die Regnitz (Gewässer I. Ordnung) die Überschwemmungsgebiete auf
Grundlage des HQ 100 neu berechnet.
Die
fortgeschriebenen Überschwemmungsgebiete der Rednitz und der Regnitz wurden von
der Stadt Fürth bereits mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 10.09.2008 für fünf
Jahre vorläufig gesichert. Die vorläufigen Sicherungen wurden am 07.08.2013 um
zwei Jahre verlängert.
Zur weiteren
Sicherung der fortgeschriebenen Überschwemmungsgebiete ist nun die amtliche
Festsetzung durch Rechtsverordnung vorgesehen.
Am 04.03.2015
gingen hierfür bei der Stadt Fürth die vom WWA erstellten Unterlagen für die
amtliche Festsetzung des überrechneten Überschwemmungsgebiets der Rednitz ein.
Die Unterlagen
für die amtliche Festsetzung des überrechneten Überschwemmungsgebiets der Regnitz
werden in den kommenden Wochen erwartet.
Beabsichtigtes
Vorgehen:
Aufgrund
veränderter Rechtsgrundlagen und Bestimmungen ist vorgesehen, für die
Überschwemmungsgebiete der Rednitz und Regnitz jeweils eine eigene, neue
Verordnung zu erlassen und die beiden Gewässer gleichzeitig aus der bisherigen
ÜVO (§ 1 Abs. 2 und 4 ÜVO) zu streichen.
Ausblick
auf das Vorgehen bei Überschwemmungsgebieten an anderen Gewässern in Fürth:
Für die Pegnitz (Gewässer I. Ordnung) wurde
bisher noch keine Neuberechnung durchgeführt. Nach Aussage des WWA erfolgt
diese erst nach Abschluss der Baumaßnahmen am Wöhrder See in Nürnberg. Für die Gründlach (Gewässer II. Ordnung) ist
das Überschwemmungsgebiet derzeit als Vorranggebiet gesichert, eine vorläufige
Sicherung erfolgt Ende 2015. Die Überschwemmungsgebiete des Farrnbach (Gewässer II. Ordnung) und
der Zenn (Gewässer II. Ordnung) sind
bis 22.12.2016 vorläufig gesichert, die amtlichen Festsetzungen sind erst nach
Eingang der Unterlagen vom WWA voraussichtlich Ende 2015 vorgesehen. Das
Überschwemmungsgebiet des Bucher
Landgrabens (Gewässer III. Ordnung) ist bis 07.10.2019 vorläufig gesichert,
die amtliche Festsetzung erfolgt erst nach Erstellung der Unterlagen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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Gesamtkosten |
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nein |
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ja |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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· Übersichtslageplan Überschwemmungsgebiet Rednitz