Betreff
Festsetzungen der Überschwemmungsgebiete an der Rednitz und der Regnitz im Stadtgebiet Fürth
Vorlage
OA/134/2015
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Verfahren zum Erlass von Verordnungen über die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete an der Rednitz und der Regnitz mit dem Ziel einzuleiten, die bestehenden Festsetzungen an die vom Wasserwirtschaftsamt Nürnberg neu berechneten Überschwemmungsgebiete anzupassen.

 


Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre in Deutschland haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu vermeiden bzw. zu minimieren.

 

Sowohl der Bundes- als auch der Landesgesetzgeber haben dieser Gefährdungslage durch Änderung der entsprechenden rechtlichen Vorschriften Rechnung getragen. Eine Voraussetzung zur Vermeidung von Schäden ist, mögliche Überflutungen an Gewässern bzw. Gewässerabschnitten zu ermitteln und einer ersten Bewertung zuzuführen. Auf dieser Grundlage sind Hochwassergefahren abzuschätzen. Dabei wird von einem 100-jährigen Hochwasserereignis (sog. Bemessungshochwasser – HQ 100) ausgegangen. Da es sich dabei um einen statistischen Wert handelt, kann ein solches Ereignis in 100 Jahren sowohl gar nicht als auch mehrfach vorkommen.

 

Bei den so ermittelten Überschwemmungsgebieten handelt es sich nicht um eine behördliche, veränderbare Planung, sondern um die Darstellung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr.

 

In der Stadt Fürth wurde mit der Ermittlung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten an der Rednitz, Pegnitz, Regnitz, Farrnbach und Zenn (Überschwemmungsgebietsverordnung – ÜVO -, vom 13.07.1998, geändert durch Verordnung vom 30.07.2001) bereits erhebliche Vorarbeit geleistet.

 

Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet nun die Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und fortzuschreiben (Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG). Die Stadt Fürth hat diese Überschwemmungsgebiete mit Rechtsverordnung festzusetzen (Art. 46 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 BayWG).

 

Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA) hat daraufhin für die Rednitz (Gewässer I. Ordnung) und die Regnitz (Gewässer I. Ordnung) die Überschwemmungsgebiete auf Grundlage des HQ 100 neu berechnet.

 

Die fortgeschriebenen Überschwemmungsgebiete der Rednitz und der Regnitz wurden von der Stadt Fürth bereits mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 10.09.2008 für fünf Jahre vorläufig gesichert. Die vorläufigen Sicherungen wurden am 07.08.2013 um zwei Jahre verlängert.

 

Zur weiteren Sicherung der fortgeschriebenen Überschwemmungsgebiete ist nun die amtliche Festsetzung durch Rechtsverordnung vorgesehen.

 

Am 04.03.2015 gingen hierfür bei der Stadt Fürth die vom WWA erstellten Unterlagen für die amtliche Festsetzung des überrechneten Überschwemmungsgebiets der Rednitz ein.

 

Die Unterlagen für die amtliche Festsetzung des überrechneten Überschwemmungsgebiets der Regnitz werden in den kommenden Wochen erwartet.

 

Beabsichtigtes Vorgehen:

Aufgrund veränderter Rechtsgrundlagen und Bestimmungen ist vorgesehen, für die Überschwemmungsgebiete der Rednitz und Regnitz jeweils eine eigene, neue Verordnung zu erlassen und die beiden Gewässer gleichzeitig aus der bisherigen ÜVO (§ 1 Abs. 2 und 4 ÜVO) zu streichen.

 

Ausblick auf das Vorgehen bei Überschwemmungsgebieten an anderen Gewässern in Fürth:

Für die Pegnitz (Gewässer I. Ordnung) wurde bisher noch keine Neuberechnung durchgeführt. Nach Aussage des WWA erfolgt diese erst nach Abschluss der Baumaßnahmen am Wöhrder See in Nürnberg. Für die Gründlach (Gewässer II. Ordnung) ist das Überschwemmungsgebiet derzeit als Vorranggebiet gesichert, eine vorläufige Sicherung erfolgt Ende 2015. Die Überschwemmungsgebiete des Farrnbach (Gewässer II. Ordnung) und der Zenn (Gewässer II. Ordnung) sind bis 22.12.2016 vorläufig gesichert, die amtlichen Festsetzungen sind erst nach Eingang der Unterlagen vom WWA voraussichtlich Ende 2015 vorgesehen. Das Überschwemmungsgebiet des Bucher Landgrabens (Gewässer III. Ordnung) ist bis 07.10.2019 vorläufig gesichert, die amtliche Festsetzung erfolgt erst nach Erstellung der Unterlagen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


·         Übersichtslageplan Überschwemmungsgebiet Rednitz