1. Der Bau- und Werkausschuss/Stadtrat nimmt die Ausführungen des Baureferates zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Aufhebung der Satzung der Stadt Fürth über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 21.03.2011 (Amtsblatt Nr. 6 vom 30.03.2011 gemäß beiliegender Satzungsentwurf
Die Satzung wurde erlassen, um im Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße / Moststraße / Hallstraße / Friedrichstraße eine geordnete städtebauliche Entwicklung (Einkaufsschwerpunkt „Neue Mitte“) zu sichern.
Das Einkaufszentrum ist nun fertiggestellt, das Umfeld gestaltet. Die Vorkaufsrechtssatzung ist daher nicht mehr erforderlich.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Satzungsentwurf „Aufhebung der Satzung der Stadt Fürth über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB“