Die Verwaltung wird
beauftragt, Projektplanungen für einen Neubau des
Heinrich-Schliemann-Gymnasiums (HSG) auf dem Areal „Wolfsgrubermühle“ unter
Berücksichtigung des Raumprogrammes vom 16.03.2015 zu beginnen und die hierzu
notwendigen Schritte (u.a. Grundstückserwerb / schulaufsichtliche Genehmigungen
/ Fördermittelabklärung) einzuleiten.
Der Grundstückserwerb soll dabei unter der Voraussetzung der Bebaubarkeit für
eine Schule und zu vertretbaren Bedingungen erfolgen.
Seit vielen Jahren beklagt das Heinrich-Schliemann-Gymnasium einen zunehmenden Raumbedarf, der mit den bisherigen Möglichkeiten im Bestand der Schule so nicht mehr abgebildet werden kann.
Letztmals dokumentiert sich dieser gestiegene Raumbedarf im Raumprogramm vom 16.03.2015, das auch durch die Regierung von Mittelfranken bereits überarbeitet, ergänzt und insoweit abgestimmt wurde (vgl. Anlage 1).
Insgesamt ergibt sich danach ein
zusätzlicher Raumbedarf von ca. 3.000 m2 Bruttogeschoss-
fläche. Die Möglichkeit zur Abbildung des gesamten Raumbedarfs ist
voraussichtlich entweder durch einen Umbau der Feuerwache für eine schulische
Nutzung (in Verbindung mit einem Ergänzungsbau und Umbau der Bestandsgebäude
HSG) oder auch durch einen Neubau auf dem Areal der „Wolfsgrubermühle“ zu
erreichen.
Beide Möglichkeiten wurden
intensiv mit der Schulfamilie (Schulleitung, Lehrerkollegium, Eltern und
Schüler) diskutiert und beraten.
Hinsichtlich der
Alternativmöglichkeit Schulhausneubau (im Bereich des benachbarten sogenannten
Wolfsgruberareals) fand eine Informationsfahrt im November 2016 zum
Willibald-Gluck-Gymnasium nach Neumarkt in der Oberpfalz statt, an der auch
Mitglieder des Stadtrates bzw. Teile der Schulleitung und des Lehrerkollegiums
des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums teilnahmen.
Das beiliegende Votum der
Schulfamilie (vgl. Anlage 2) bildet damit den vorläufigen Abschluss einer
intensiven Diskussion mehrerer Standortalternativen seit über einem Jahr.
Aus Sicht der Stadtverwaltung wird
die Neubaulösung eindeutig favorisiert und vorgeschlagen. Die wichtigsten
Argumente für eine Neubauvariante liegen dabei auf der Hand:
-
Möglichkeit der
Planung und Realisierung einer „Schule aus einem Guss“ (statt einer Verteilung
auf mehrere Schulgebäude mit entsprechenden Laufwegen)
-
Optimale
Berücksichtigung der Anforderungen und Bedürfnisse einer modernen und
zeitgemäßen Schule (z.B. Ganztagesschule, Differenzierungsräume, Mensa,
Aufenthaltsräume, G8 / G9…) bereits in der Planung
-
Schaffung eines
„barrierefreien“ Schulgebäudes, das „Raum für Inklusion“ von Grund auf
ermöglicht
-
keine Beschränkungen
hinsichtlich vorhandener Bestandsgegebenheiten, Raumstrukturen bzw.
Denkmalschutzvorgaben
-
höheres Maß an
Planungs- und Kostensicherheit hinsichtlich der Umsetzung bzw. Realisierung
-
geringere Entfernung
zur Sportstätte (Dreifach-Turnhalle / Außensportgelände)
-
keine Baustellensituation
über mehrere Jahre und Bauabschnitte mitten im laufenden Schulbetrieb
Aus Sicht des Referates für
Schule, Bildung und Sport ermöglicht ein Neubau hier in entsprechender Nähe zum
Bestandsgebäude die herausragende Chance, einen schüler-
orientierten Lebens-, Handlungs- und Erfahrungsraum mit attraktivem
Außengelände zu schaffen, in dem nahezu optimale Bedingungen für schulisches
Lernen und Arbeiten realisiert werden können.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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