Betreff
HSG - Entscheidung für einen Neubau anhand des Wettbewerbsergebnisses
Vorlage
GWF/0334/2019
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Bau- und Werksausschuss begutachtet und empfiehlt, der Stadtrat beschließt die Weiterführung des Projekts „Neubau Heinrich-Schliemann-Gymnasium“ auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses


Ausgangssituation

Der Gebäudezustand und die räumliche Situation am Bestand des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums machen umfangreiche bauliche Maßnahmen notwendig. Die der Schule zur Verfügung stehenden Flächen decken den erforderlichen Raumbedarf der Schule bei weitem nicht mehr ab, so dass schon jetzt auf angemietete Räume in der nahen Umgebung zurückgegriffen werden muss. Ein den heutigen Standards entsprechender Unterrichtsbetrieb ist nicht mehr gegeben.

 

Schon unter Berücksichtigung des Raumprogramms vom 16.03.2015 ergab sich ein zusätzlicher Raumbedarf von ca. 3000m² Bruttogeschossfläche.

 

Die Abbildung des gesamten Raumbedarfs wurde zu diesem Zeitpunkt sowohl für einen Umbau der Feuerwache in eine schulische Nutzung (in Verbindung mit einem Ergänzungsbau und Umbau des Bestandsgebäudes HSG) als auch durch einen Neubau auf dem Areal der Wolfsgrubermühle angedacht und überprüft.

 

1) Überprüfung der weiteren Nutzung der Altbauten

Hierbei wurden Varianten der Nutzbarkeit des Altbaubestands unter Einbeziehung der Alten Feuerwache und Teilabriss und Neubau untersucht, mit dem Ergebnis, dass der erforderliche Raumbedarf dennoch nicht vollständig abgebildet werden kann. Auch sind die zur Verfügung stehenden Flächen zum Teil denkmalgeschützt, Raumhöhen nicht ausreichend, Schallschutz problematisch, Fluchtwege nicht für Schulgebäude ausgelegt, Pausenhofflächen und Parkplätze nicht ausreichend vorhanden, etc.

 

2) Überprüfung von Grundstücken für einen Neubau

Neben dem Wolfsgruberareal wurden verschiedene Standorte auf der Hardhöhe und am Finkenschlag untersucht.

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 21.12.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, den Grundstückserwerb der Wolfsgrubermühle durchzuführen und nach erfolgtem Erwerb einen Architektenwettbewerb für den Neubau des Gymnasiums auszuloben um eine Vorplanung als Entscheidungsgrundlage zu erhalten.

 

Weitere Änderungen am Raumprogramm

Nach Mitteilung der Dienststelle des Ministerialbeauftragten Anfang des Jahres 2019 für die Gymnasien in Mittelfranken muss in den nächsten Jahren mit einer höheren Steigerung der Schülerzahlen im Bereich der drei Gymnasien in Fürth gerechnet werden als bisher angenommen. Hieraus ergab sich für das HSG eine Modifizierung des Raumprogramms mit einer Erhöhung von einer 3,5-fachen auf eine 4,5-fache Zügigkeit. Mit dem Stadtratsbeschluss vom 20.03.2019 wurde die Verwaltung beauftragt auf Grundlage des Raumprogramms vom 28.02.2019 (4,5-zügig) die Planungen weiter zu führen.

Zusätzlich wurde im Schuljahr 2018/19 das G9 wiedereingeführt, was ebenfalls zu einer Erhöhung des Raumbedarfs führt.

 

Gegenüberstellung Bestand HSG – Raumprogramm 2016 – Raumprogramm 2019

Eine Weiterführung der Untersuchung am Bestand sieht die GWF angesichts der aufgeführten Werte als nicht sinnvoll realisierbar an.

 

Wettbewerbsergebnis

Der Wettbewerb wurde nach Überprüfung durch ein externes Büro auf Umsetzbarkeit der 4,5-Zügigkeit auf dem Wolfsgruberareal unter Beachtung des Raumprogramms vom 28.02.2019 im Mai 2019 als

2-phasiger und offener Wettbewerb von der Stadt Fürth ausgelobt.

In der Preisgerichtssitzung im Oktober 2019 wurden folgende vier Preisträger und eine Anerkennung unter der Berücksichtigung der von der Stadt Fürth vorgegebenen Bewertungskriterien durch die Jury ausgewählt.

 

Für die Beurteilung wurden die folgenden Bewertungskriterien

·         Städtebau, Freiraum und Erschließung

·         Funktionserfüllung und Umsetzung der pädagogischen Anforderungen

·         Gestaltung und Materialität

·         Konstruktion

·         Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit

Im Vorfeld festgelegt und herangezogen.

 

Die Jury setzte sich aus 13 Preisrichter/innen, deren Stellvertreter/innen, Berater/innen und Vertreter/innen der Vorprüfung zusammen. In der Jury vertreten waren ein Schülervertreter, ein Vertreter der Regierung von MF, die Schulleitung, je ein Vertreter/innen aus den drei Stadtratsfraktionen, Vertreter/innen der Verwaltung, externe Architekten und eine Landschaftsarchitektin. 

 

1. Preis (Beschluss war einstimmig, 13:0)

                Architektur:                       ama_architekturbüro, Burghausen

                Landschaftsarchitektur: lohrer.hochrein architekten und stadtplaner gmbh

 

2. Preis (11:2)

                Architektur:                       Mensing Timofticiuc Architekten, Berlin

                Landschaftsarchitektur: Kuula Landschaftsarchitekten, Berlin

 

3. Preis (11:2)

                Architektur:                       Dürschinger Architekten, Fürth

                Landschaftsarchitektur:Landschaftsokölogie + Planung Christoph Gräßle, Fürth

 

4. Preis (13:0)

                Architektur:                       ALN Architekturbüro Leinhäupl + Neuber GmbH, Landshut

                Landschaftsarchitektur: ALN Architekturbüro Leinhäupl + Neuber GmbH, Landshut

 

Anerkennung (13:0)

                Architektur:                       MHA Marcel Heller Architektur, Frankfurt

                                                               Francisco Moratal Ortolá, Valencia

                Landschaftsarchitektur: GDLA gornik denkel Landschaftsarchitektur partg mbb, Heidelberg

 

Die Jury empfiehlt der Stadt Fürth demnach den einstimmig beschlossenen 1. Preis als Grundlage der weiteren Bearbeitung zu nehmen.

 

 

Weiteres Vorgehen

Bei Realisierung des Neubaus ist nun für die Vergabe der Leistungen Objektplanung Gebäude und Freianlagen an das Wettbewerbsverfahren anschließend ein Verhandlungsverfahren (VgV-Verfahren) unter allen geeigneten Preisträgern durchzuführen.

 

Ob für das Projekt vorhandene Rahmenbedingungen der Stadt Fürth geändert bzw. Befreiungen beantragt werden müssen ist nach Entscheidung für den Neubau von den zuständigen Fachämtern zu prüfen.

 

Eine Kostenschätzung zu den Entwürfen des Wettbewerbs liegt noch nicht vor. Diese wird im Zuge der weiteren Planung durch den beauftragten Architekten erarbeitet. Die durch die GWF erstellte Budgetermittlung ergibt eine Kostenannahme in Höhe von ca. 55 Mio. € brutto.

Für den Neubau des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums wird ein Antrag auf Zuweisung von Fördermitteln nach FAG gestellt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

x

ja

Hst. 2310.9400.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: In der momentan gültigen MIP 2018-2022 sind Gesamtkosten i.H.v. 30.300.000 € veranschlagt. In der MIP 2019-2023 sind voraussichtlich Gesamtkosten i.H.v. 54.050.000€ angemeldet. Der Fehlbetrag wird bei den nächsten HH-Anmeldungen berücksichtigt.

 


4 Entwürfe Preisträger

1 Entwurf Anerkennung