Der Stadtrat nimmt von der Vorlage Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine Überwachung des Grillplatzes durch den einzurichtenden kommunalen Ordnungsdienst zu veranlassen. Parallel dazu sollen während der Sommermonate an verschiedenen Wochenenden Lärmmessungen durchgeführt werden. Im Herbst 2017 soll dem Stadtrat erneut berichtet werden.
Zur Bürgerversammlung Süd vom 10.11.2016 hat Frau Elfriede Wick, Badstraße 35, Fürth, folgenden Antrag gestellt:
Ich beantrage im Namen
der Grillplatzanwohner (Bereich Badstraße, Mondstraße, Hirschenstraße,
Uferpromenade, Theresienstraße), dass die Stadtverwaltung und der Stadtrat
Fürth die negativen Auswirkungen, die die missbräuchliche Nutzung des
Grillplatzes an der Siebenbogenbrücke durch Lautstärke und Verschmutzungen mit
sich bringt, endlich abschafft. Dazu muss die Grünanlagensatzung der Stadt
Fürth in allen Punkten konsequent durchgesetzt werden. Die Anwohner legen
diesem Antrag eine Liste mit Lösungsvorschlägen bei, die bei der Diskussion
über geeignete Maßnahmen hilfreich sein können.
Der Antrag wurde gegen 3 Gegenstimmen angenommen (bei 30 Ja-Stimmen).
Der Grillplatz an der Siebenbogenbrücke ist seit Jahren Gegenstand von Beschwerden. Geklagt wird, wie in dem vorliegenden Antrag von Frau Wick, über die Lärmentwicklung und Abfallablagerungen.
Auf Grund dieser Beschwerden hat die Verwaltung in den Sommermonaten der vergangenen Jahre an mehreren Wochenenden durchgehende Lärmmessungen durchgeführt. Diese wurden auf der Grundlage der in Bayern eingeführten „Hinweise des Länderausschusses Immissionsschutz – Freizeitlärmrichtlinie“ ausgewertet, welche ausdrücklich auch auf Grillplätze als öffentliche Sonderflächen Anwendung finden.
An den nächstgelegenen Immissionsorten, welche sich bauplanungsrechtlich in einem Mischgebiet befinden, sind folgende Immissionsrichtwerte (IRW) einzuhalten:
Tagzeit – außerhalb der Ruhezeit: (08:00 – 20:00 Uhr): 60 dB(A)
Ruhezeit (06:00 – 08:00 und 20:00 – 22:00 Uhr,
Sonntags zusätzlich von 13:00 bis 15:00 Uhr): 55 dB(A)
Nachtzeit (22:00 – 06:00 Uhr): 45 dB(A)
Nicht dem Grillplatz zurechenbare Geräusche (wie z.B. durch den Eisenbahnverkehr) sind bei der Bewertung als sog. Vorbelastung herauszurechnen.
Danach ergibt sich folgende Situation:
Während der Tagzeit, einschließlich der Ruhezeiten, wurden durch die Nutzer des Grillplatzes mit Pegeln zwischen 45 und 55 dB(A) die zulässigen IRW eingehalten. In der lautesten Nachtstunde ergaben sich Pegel von 36 – 44 dB(A), womit der IRW von 45 dB(A) ebenfalls sicher eingehalten wurde.
Betrachtet wurde auch das sogen. Spitzenpegelkriterium. Zulässig ist in der Tagzeit eine kurzzeitige Überschreitung des IRW um bis zu 30 dB(A), in der Nachtzeit um bis zu 20 dB(A). Festgestellt wurde in der Tagzeit eine Überschreitung des IRW um 23 dB(A), in der Nachtzeit um bis zu 12 dB(A). Somit wurden die Spitzenpegel sowohl in der Tag-, als auch in der Nachtzeit eingehalten.
Allein unter dem Eindruck der durchgeführten Lärmmessungen ergibt sich somit ein Bild, welches städtischen Handlungsbedarf nicht zwingend erfordert. Gleichwohl darf an dieser Stelle eingeräumt werden, dass die Nutzung des Grillplatzes durch die angrenzenden Anwohner durchaus wahrgenommen werden und dadurch auch – subjektiv – ein gewisses Störpotential entwickeln kann.
Zusätzlich zu den Lärmmessungen wurden der Grillplatz und die angrenzenden Bereiche während der Sommermonate auch gezielt durch städtisches Personal überwacht. Dabei hat sich gezeigt, dass abgesehen von einer größeren Ansammlung sich laut und aggressiv verhaltender Jugendlichen im Bereich des Badstegs Anfang August 2015, der Bereich um den Grillplatz als unauffällig betrachtet werden kann, einzelne Lärmspitzen durch badende und vom Badsteg in die Rednitz springende Kinder und Jugendliche ausgenommen. Es kann festgehalten werden, dass es in diesem Bereich zwar immer mal wieder laut war (nach dem subjektiven Eindruck der Dienstkräfte, nicht dem Ergebnis der parallelen Messungen), dass aber von einer massiven, andauernden und beeinträchtigenden Lärmbelästigung nicht die Rede sein kann.
Im August 2016 hat unter der Leitung des Oberbürgermeisters zur Situation im Bereich des Grillplatzes ein Gespräch mit mehreren Anwohnern, darunter auch die Antragstellerin, stattgefunden. Weitere Teilnehmer waren ein Vertreter der Polizeiinspektion Fürth, der Referent für Recht, Umwelt und Ordnung und der Leiter des Amts für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz. Angesprochen und als nicht praktikabel verworfen wurden u.a. die von den Anwohnern in die Diskussion eingebrachten Vorschläge wie z.B. eine Verlagerung des Grillplatzes, dessen Einzäunung oder auch die Räumung des Grillplatzes durch die Polizei im Fall von Anwohnerbeschwerden.
Die Stadt hat vielmehr zum Ausdruck gebracht, dass man am Grillplatz in seiner derzeitigen Form festhalten wolle, jedoch handeln werde, sofern die Erkenntnisse der Anwohner, der Polizei oder auch von Lärmmessungen dies erfordern würden. Es wurde in Aussicht gestellt, dass der neu einzurichtende kommunale Ordnungsdienst der Stadt Fürth neben anderen Brennpunkten auch den Grillplatz in sein Überwachungsprogramm aufnehmen werde. Dadurch können weitere Erkenntnisse zur Situation vor Ort gewonnen und bei Bedarf auch geeignete und erforderliche Maßnahmen ergriffen werden.
Es wird vorgeschlagen, zunächst die Überwachung des Grillplatzes durch den einzurichtenden kommunalen Ordnungsdienst abzuwarten. Begleitend sollen auch weitere Lärmmessungen durchgeführt werden. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse soll dem Stadtrat im Herbst 2017 erneut über die Situation berichtet werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
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im |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Protokollauszug Bürgerversammlung Süd
Anlage zum Antrag – Wick Grillplatz