Betreff
Grillplatz Siebenbogenbrücke
Vorlage
OA/267/2017
Aktenzeichen
III/OA/U
Art
Beschlussvorlage - AB
Referenzvorlage

Der Umweltausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Grillplatz weiterhin durch den kommunalen Ordnungsdienst zu überwachen.


In der Sitzung des Stadtrates vom 25.01.2017 wurde einstimmig beschlossen, dass der Grillplatz durch den kommunalen Ordnungsdienst überwacht und an verschiedenen Wochenenden Lärmmessungen durchgeführt werden sollen. Im Herbst 2017 soll erneut berichtet werden.

 

Diese vorgenannten Maßnahmen haben folgendes Ergebnis gezeigt:

 

1. Überwachung durch den kommunalen Ordnungsdienst:

Im Verlauf der diesjährigen Grillsaison wurde der Grillplatz ab Mitte Mai zunächst von Mitarbeitern/-innen des Straßenverkehrsamtes in einem etwa dreiwöchigen Turnus in den Abendstunden kontrolliert. An Wochenenden erfolgten keine Kontrollen.

Feststellungen hinsichtlich Lärm und ausuferndem persönlichen Verhalten waren nicht zu verzeichnen. Die Dienstkräfte haben Personen offen und präventiv angesprochen, da das Gebiet von verschiedenen Personengruppen zur Naherholung genutzt wird, deren Interessenlagen z.T. gegensätzlich sind. Die Personen wurden vorsorglich auf die Probleme aufmerksam gemacht, die entstehen könnten und gebeten, auch im Interesse der Anwohner die Regelungen der Grünanlagensatzung sowie die Grundregeln des menschlichen Zusammenlebens einzuhalten.

Seit Dienstaufnahme des kommunalen Ordnungsdienstes im September wurden vier Kontrollen zu unterschiedlichen Tageszeiten durchgeführt, in einem Fall mit der Feststellung von Vandalismus, aber ohne Täterermittlung.

Künftig wird der Grillplatz vorwiegend am Wochenende im Dienstplan fixiert.

 

2. Lärmmessungen:

Im Jahr 2017 wurden vom Mai bis Juli an insgesamt vier Wochenenden Lärmmessungen durchgeführt. Dabei wurde immer das „Gesamtgeräusch“ gemessen. Während der gesamten Messzeit lief eine Audio-Aufzeichnung mit, so dass die Ursachen besonderer Schallereignisse (z. B. Eisenbahn-, Pkw-Verkehr, Hupen, Stimmen, Musik) bestimmt werden konnten. Nach Auswertung der Daten muss die Geräuscheinwirkung durch die nahegelegene Bahnstrecke Fürth – Würzburg bzw. Bamberg als pegelbestimmend am Messort betrachtet werden. Die Audioaufnahmen lassen insbesondere zur Nachtzeit sehr viele Güterzüge erkennen. Ebenso waren Pkw-Geräusche und teilweise Maschinengeräusche - wohl für Gleisarbeiten - zu hören. Auch vorbeiziehende Passanten waren zu erkennen. Eine lückenlose Zuordnung der Geräusche konnte nicht erfolgen. Es wurde daher versucht, die deutlich unterscheidbaren Zug- und Pkw-Geräusche herauszufiltern („Nebengeräusche“) und zu eliminieren.

Bei Berücksichtigung aller Geräusche (einschließlich Zug- und Pkw-Verkehr) zeigen sich Gesamt-Stundenmittelungspegel über die Messzeit von 20.00 bis 03.00 Uhr schwerpunktmäßig zwischen 48 und 55 dB(A). Nach der Eliminierung der von Zug- und Pkw-Verkehr verursachten Geräusche sinken die Stundenmittelungspegel in der Zeit von 20.00 bis 03:00 Uhr auf Werte zwischen 38 und 54 dB(A). Zu berücksichtigen ist hier jedoch, dass diese Pegel noch immer nicht frei von „Fremdgeräuschen“ (also von Geräuschen, die nicht von Benutzern des Grillplatzes verursacht wurden) sind.

Die Messergebnisse lassen erkennen, dass es in der Ruhezeit (20.00 bis 22.00 Uhr) zu keinen Überschreitungen des geltenden Immissionsrichtwertes von 55 dB(A) kommt.

Das arithmetische Mittel der vom Verkehrslärm bereinigten Lärmpegel in der Nachtzeit zeigt, dass auch hier der Immissionsrichtwert eingehalten wird, obwohl es in einzelnen Nächten stundenweise auch zu einer Überschreitung der zulässigen 45 dB(A) kommen kann.

Da diese Pegel immer noch einen hohen Anteil von Fremdgeräuschen enthalten (z.B. vorbeigehende Passanten, die nicht vom Grillplatz kommen, städt. Hintergrundlärm), erscheint aus h.S. die Nachtruhe am nächstliegenden Immissionsort auf Grund der Nutzungen des Grillplatzes allenfalls in wenigen Nächten nicht gewährleistet. In der großen Mehrheit der Nächte liegen die bereinigten Stundenmittelungspegel ab 22.00 Uhr deutlich unter 45 dB(A). Der Gesamtlärmpegel (einschließlich Bahn- und Kfz-Verkehr) beträgt in dieser Zeit ca. 54 dB(A). Insbesondere der Güterzugverkehr ist in den Nachtstunden am Immissionsort pegelbestimmend.

 

Die gemessenen Spitzenpegel liegen teilweise über dem zulässigen Spitzenpegelwert, können jedoch nicht eindeutig dem Lärm im Rahmen der Nutzung der Grillplätze zugeordnet werden und bleiben daher außer Betracht.

 

Zusammenfassung:

Im Jahr 2017 konnten Feststellungen in Bezug auf Ordnungsstörungen nicht getroffen werden.

Durch Lärmmessungen konnte überdies festgestellt werden, dass in der Nachtzeit der Immissionsrichtwert zumeist sicher eingehalten wird, ebenso wurden Überschreitungen des Immissionsrichtwertes zur Ruhezeit nicht festgestellt.

 

Beschwerden über den Grillplatz sind hier im laufenden Jahr nicht eingegangen. Die Polizeiinspektion Fürth bestätigt auch aus ihrer Sicht ein ruhiges Jahr. Möglicherweise haben die Sensibilisierung der Öffentlichkeit mittels Presseberichterstattung oder auch der zu Beginn der Grillsaison in der Stadtzeitung veröffentlichte Appell für mehr Rücksichtnahme bei der Nutzung des Grillplatzes und die Aufstellung neuer Schilder sowie größerer Müllbehälter zu einer gewissen Verbesserung der Gesamtsituation beigetragen. Gleichwohl wird der Grillplatz auch im kommenden Jahr durch den kommunalen Ordnungsdienst regelmäßig, insbesondere bei schönem Wetter an Wochenenden und in den Abendstunden, bestreift werden.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: