- Der Bau- und Werkausschuss / Stadtrat nimmt
Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung.
- Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der
Stadtrat beschließt, den beschriebenen Bereich der „Uferstadt“ durch
Satzungsänderung aus dem Sanierungsgebiet zu entlassen (Teilaufhebung).
- Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der
Stadtrat beschließt die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über
die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Oststadt“ nebst Anlagen.
- Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, vor dem Hintergrund der fortgeschrittenen baulichen Entwicklung in den Sanierungsgebieten zu prüfen, ob weitere Gebiete bzw. Teilgebiete aus der Sanierung entlassen werden können (Aufhebung/Teilaufhebung).
Im Sanierungsgebiet „Oststadt“ besteht u. a. für den Grundstücksverkehr, für Belastungen von Grundstücken sowie für den Abschluss von Mietverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr eine Genehmigungspflicht gem. § 144 BauGB.
Die Investa Asset Management GmbH als bevollmächtigter Vertreter der Union Investment Institutional Property GmbH hat mit Schreiben vom 06.03.2017 die Entlassung der Fl. Nrn. 979/4, 983/2, 983/4, 983/6, 983/8, 983/9, 983/10, 983/21, 984, 986, 986/10, 989 und 992/7 der Gemarkung Fürth beantragt.
Bei den zur Entlassung der beantragten Flurstücke handelt es sich primär um Flächen der Uferstadt (Dr.-Mack-Straße 88, Kurgartenstraße 37, 37 a, 47 mit Umgriff) sowie eine Freifläche an der Kurgartenstraße.
Die ebenfalls im vorgeschlagenen Aufhebungsbereich liegenden Flurstücke stellen Straßen-/ Rand- und Ergänzungsflächen dar, die ebenfalls keinen sanierungsrelevanten Maßnahmen- bedarf aufweisen und daher ebenfalls entlassen werden können.
Vor dem dargestellten Hintergrund können die beschriebenen Gebiete nunmehr durch Satzungsänderung aus dem Sanierungsgebiet entlassen werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Oststadt“
- Plan: Anlage zur Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Oststadt“
- Plan: Sanierungsgebiet „Oststadt“ Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes gem. Satzung der Stadt Fürth über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Oststadt“ vom 14.10.2010 zuletzt geändert durch Satzung vom …“