Betreff
Sanierungsgebiet "Oststadt": Entlassungen aus dem Sanierungsgebiet
Vorlage
SpA/495/2017
Art
Beschlussvorlage - AB
Untergeordnete Vorlage(n)
  1. Der Bau- und Werkausschuss / Stadtrat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung.

  2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt, den beschriebenen Bereich der „Uferstadt“ durch Satzungsänderung aus dem Sanierungsgebiet zu entlassen (Teilaufhebung).

  3. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Oststadt“ nebst Anlagen.

  4. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, vor dem Hintergrund der fortgeschrittenen baulichen Entwicklung in den Sanierungsgebieten zu prüfen, ob weitere Gebiete bzw. Teilgebiete aus der Sanierung entlassen werden können (Aufhebung/Teilaufhebung).

 


Im Sanierungsgebiet „Oststadt“ besteht u. a. für den Grundstücksverkehr, für Belastungen von Grundstücken sowie für den Abschluss von Mietverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr eine Genehmigungspflicht gem. § 144 BauGB.

 

Die Investa Asset Management GmbH als bevollmächtigter Vertreter der Union Investment Institutional Property GmbH hat mit Schreiben vom 06.03.2017 die Entlassung der Fl. Nrn. 979/4, 983/2, 983/4, 983/6, 983/8, 983/9, 983/10, 983/21, 984, 986, 986/10, 989 und 992/7 der Gemarkung Fürth beantragt.

 

Bei den zur Entlassung der beantragten Flurstücke handelt es sich primär um Flächen der Uferstadt (Dr.-Mack-Straße 88, Kurgartenstraße 37, 37 a, 47 mit Umgriff) sowie eine Freifläche an der Kurgartenstraße.

 

Die ebenfalls im vorgeschlagenen Aufhebungsbereich liegenden Flurstücke stellen Straßen-/ Rand- und Ergänzungsflächen dar, die ebenfalls keinen sanierungsrelevanten Maßnahmen- bedarf aufweisen und daher ebenfalls entlassen werden können.

 

Vor dem dargestellten Hintergrund können die beschriebenen Gebiete nunmehr durch Satzungsänderung aus dem Sanierungsgebiet entlassen werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


-       Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Oststadt“

-       Plan: Anlage zur Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Oststadt“

-       Plan: Sanierungsgebiet „Oststadt“ Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes gem. Satzung der Stadt Fürth über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Oststadt“ vom 14.10.2010 zuletzt geändert durch Satzung vom …“