Betreff
Sanierungsgebiet „Oststadt“: Entlassungen aus dem Sanierungsgebiet; Aufhebung und Neufassung der Satzung über die Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Oststadt“ (Stadtratsbeschluss vom 26.04.2017)
Vorlage
SpA/512/2017
Art
Beschlussvorlage - AB
Referenzvorlage

1. Von den Ausführungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Fürth zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Oststadt“ vom 14.10.2010 (Stadtzeitung Nr. 20 vom 27.10.2010)


I.       Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 26.04.2017 die Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Oststadt“ im Bereich der Uferstadt beschlossen. Die Teilaufhebung erfolgt durch Änderungssatzung.

In der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes sind sämtliche Flurnummern der betroffenen Grundstücke aufgelistet. Ergänzend ist geregelt:
„Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden. Maßgebend für den genauen Grenzverlauf des Sanierungsgebietes ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes vom September 2010….“.

Durch Neubildung von Flurnummern im Bereich der Uferstadt ist nun die Situation entstanden, dass Flurnummern nicht im Beschrieb der ursprünglichen Sanierungssatzung enthalten sind: In der – vom Stadtrat am 26.04.2017 – beschlossenen Änderungssatzung wurde - vor dem Hintergrund der aktuellen Grundstückssituation sowohl hinsichtlich des Grundbuchs als auch der amtlichen Kartierungen - die Änderung als Streichung der neu gebildeten Flurnummern formuliert.

Im Vollzug bedeutet dies, dass Flurnummern die gar nicht im Satzungstext vorhanden waren, gestrichen werden sollten. Dieser redaktionelle Mangel ist nach Auffassung des Rechtsamts nur durch eine erneute Beschlussfassung und Bekanntmachung zu heilen. Auch wenn aufgrund der o. a. Regelung der Sanierungssatzung Klarheit hinsichtlich der Gebietskulisse bestehe, sei durch die Formulierung der Änderungssatzung (Streichung neugebildeter Flurnummern) nicht hinreichend klar bestimmt wie der aktuelle Satzungstext geändert werden müsse. Hierbei müsse allein aus dem aktuellen Satzungstext und der Änderungssatzung eindeutig bestimmbar sein, wie der aktuelle Text geändert werde ohne dass hierbei inhaltliche Überlegungen angestellt werden müssten, wie etwa dass zur Streichung vorgesehene Flurnummern, die im Satzungstext gar nicht auftauchten solche seien, die nachträglich gebildet wurden, aber gem. § 1 der Satzung trotzdem erfasst seien.

Vor dem dargestellten Hintergrund ist die vom Stadtrat am 26.04.2017 beschlossene Änderungssatzung aufzuheben, in geänderter Form neu zu beschließen und bekannt zu machen.


Ergänzend wird empfohlen, die Aufzählung der Flurnummern in der Satzung zu streichen, um hier künftige Konfliktfälle bei der Neubildung von Flurnummern zu vermeiden. Der Geltungsbereich der Satzung wird damit ausschließlich durch den Lageplan (Anlage zur Satzung) definiert.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


-       Satzung der Stadt Fürth zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Oststadt“ vom 14.10.2010 (Stadtzeitung Nr. 20 vom 27.10.2010);

-       Lageplan (Anlage zur Änderungssatzung)