1. Von den Ausführungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Fürth zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Oststadt“ vom 14.10.2010 (Stadtzeitung Nr. 20 vom 27.10.2010)
I.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom
26.04.2017 die Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Oststadt“ im Bereich der
Uferstadt beschlossen. Die Teilaufhebung erfolgt durch Änderungssatzung.
In der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes sind
sämtliche Flurnummern der betroffenen Grundstücke aufgelistet. Ergänzend ist
geregelt:
„Werden innerhalb des Sanierungsgebietes
durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke
gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf
diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden. Maßgebend
für den genauen Grenzverlauf des Sanierungsgebietes ist der Lageplan des
Stadtplanungsamtes vom September 2010….“.
Durch Neubildung von Flurnummern im Bereich der Uferstadt ist nun die
Situation entstanden, dass Flurnummern nicht im Beschrieb der ursprünglichen
Sanierungssatzung enthalten sind: In der – vom Stadtrat am 26.04.2017 –
beschlossenen Änderungssatzung wurde - vor dem Hintergrund der aktuellen
Grundstückssituation sowohl hinsichtlich des Grundbuchs als auch der amtlichen
Kartierungen - die Änderung als Streichung der neu gebildeten Flurnummern
formuliert.
Im Vollzug bedeutet dies, dass Flurnummern die gar nicht im Satzungstext
vorhanden waren, gestrichen werden sollten. Dieser redaktionelle Mangel ist
nach Auffassung des Rechtsamts nur durch eine erneute Beschlussfassung und
Bekanntmachung zu heilen. Auch wenn aufgrund der o. a. Regelung der
Sanierungssatzung Klarheit hinsichtlich der Gebietskulisse bestehe, sei durch
die Formulierung der Änderungssatzung (Streichung neugebildeter Flurnummern)
nicht hinreichend klar bestimmt wie der aktuelle Satzungstext geändert werden
müsse. Hierbei müsse allein aus dem aktuellen Satzungstext und der
Änderungssatzung eindeutig bestimmbar sein, wie der aktuelle Text geändert
werde ohne dass hierbei inhaltliche Überlegungen angestellt werden müssten, wie
etwa dass zur Streichung vorgesehene Flurnummern, die im Satzungstext gar nicht
auftauchten solche seien, die nachträglich gebildet wurden, aber gem. § 1 der
Satzung trotzdem erfasst seien.
Vor dem dargestellten Hintergrund ist die vom Stadtrat am 26.04.2017
beschlossene Änderungssatzung aufzuheben, in geänderter Form neu zu beschließen
und bekannt zu machen.
Ergänzend wird empfohlen, die Aufzählung der Flurnummern in der Satzung zu
streichen, um hier künftige Konfliktfälle bei der Neubildung von Flurnummern zu
vermeiden. Der Geltungsbereich der Satzung wird damit ausschließlich durch den Lageplan
(Anlage zur Satzung) definiert.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- Satzung der Stadt Fürth zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Oststadt“ vom 14.10.2010 (Stadtzeitung Nr. 20 vom 27.10.2010);
- Lageplan (Anlage zur Änderungssatzung)