Betreff
Neugestaltung Ludwig-Erhard-Zentrum
Vorlage
SpA/502/2017
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Bauausschuss beschließt den Entwurf zur Neugestaltung des Umfeldes Ludwig-Erhard-Zentrum und die Durchführung des Instruktionsverfahrens als nächsten Schritt.


Im Bereich des Neubaus des Ludwig-Erhard-Zentrums (LEZ), das voraussichtlich Ende 2017 / Anfang 2018 eröffnet wird, soll das Umfeld verkehrstechnisch und planerisch neu gestaltet werden. Gleichzeitig soll damit auch die wichtige Anbindung der Fußgängerzone an die Altstadt aufgewertet werden.

 

Die Sperrung der Ludwig-Erhard-Straße im Bereich des Neubaus wurde nach Abwägung der Ergebnisse eines Instruktionsverfahrens vom Bauausschuss am 09.11.2016 beschlossen. Die Verkehrsführung soll, wie derzeit während der Baumaßnahme erforderlich (Linksabbiegen in die Bäumenstraße), künftig erhalten bleiben, die Zufahrt des Rathaushofs muss zwingend über die Bäumen- und die Schirmstraße erfolgen (s. Plan künftige Verkehrsführung bei Sperrung Ludwig-Erhard-Straße gem. Beschluss BVA vom 09.11.2016).

 

Der Straßenabschnitt der Ludwig-Erhard-Straße vom Rathaus bis zum Neubau des LEZ wird als Fußgängerzone ausgewiesen, die für den Radverkehr freigegeben ist. Für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr ist mittig eine freizuhaltende Trasse vorgesehen, die gleichzeitig auch der Anlieferung der Geschäfte und gastronomischen Betriebe dient. Der Parkplatz der Raiffeisenbank ist von der Wasserstraße aus anzufahren. Die Fußgängerzone endet an der Westseite des LEZ, der angrenzende Teil der Ludwig-Erhard-Straße und die Wasserstraße werden als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, in dem die bisher genehmigten Außenmöblierungen auch künftig aufgestellt werden können. Um Schleichverkehr bzw. unerlaubtes Durchfahren zu verhindern, sind im Übergang zwischen der künftigen Fußgängerzone und dem verkehrsberuhigten Bereich herausnehmbare Poller sowie eine Bank und Fahrradständer vorgesehen. Weitere Poller könnten im Bereich des Rathauses angeordnet werden, falls die einseitige Sperre und die vorgesehene Beschilderung nicht ausreichen, um ein „Wildparken“ oder unerlaubtes Befahren des neuen Fußgängerzonenabschnitts zu verhindern.

 

Die neugestaltete Fläche soll mit der Verwendung von geschnittenem Naturstein-pflaster in Reihen mit Mittelrinne die wesentlichen gestalterischen Elemente der bestehenden Fußgängerzone fortsetzen. Der bisherige Straßencharakter wird aufgelöst, und es wird eine ruhige Fläche geschaffen, die den denkmalgeschützten Gebäuden und dem Neubau ein entsprechendes Vorfeld gibt. Vom Obstmarkt kommend, öffnet sich der Straßenraum zu einer Platzfläche vor der Westseite des Neubaus.

Mit Bänken und Baumgruppen, die wegen der zahlreichen Leitungstrassen teilweise als Kübelbäume geplant sind, wird Aufenthaltsqualität geschaffen und Akzente gesetzt. Zusammen mit der Außenbestuhlung vor Cafés und gastronomischen Betrieben tragen sie zur Belebung der Platzfläche bei.

Ergänzend ist eine Beleuchtung der Platzflächen als Traufbeleuchtung, ähnlich wie am Kohlenmarkt, vorgesehen.

Im Einmündungsbereich der Ludwig-Erhard-Straße zur Brandenburger Straße soll als Auftakt der künftigen Fußgängerzone der Gehweg auf der östlichen Rathausseite durchgezogen werden und das dort verlegte Betonpflaster ergänzt werden.

Der Bereich des an die Raiffeisenbank vermieteten Parkplatzes soll im Rahmen der Umgestaltungsmaßnahme ebenfalls erneuert werden. Das vorhandene Granitgroßsteinpflaster soll wegen der vorhandenen starken Schäden ausgebaut und neu verlegt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt im nächsten Schritt ein Instruktionsverfahren durchzuführen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Neugestaltung Umfeld Ludwig-Erhard-Zentrum

Lageplan Umfeld Rathaus im Maßstab 1:500

Lageplan mit Grundlagen

Plan künftige Verkehrsführung / Sperrung