Betreff
Vorlage zum Antrags des Seniorenrates vom 03.05.2017 - Ausbau des wilden Fuß- und Radweges zwischen Kapellenstraße und Käppnersteg
Vorlage
OA/244/2017
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Umweltausschuss lehnt den Antrag des Seniorenrates vom 03.05.2017 ab, den „wilden“ Fuß- und Radweg zwischen Kapellenstraße und Käppnersteg auszubauen. Der derzeitige Zustand soll beibehalten werden.


I.       Der Seniorenrat beantragt den Ausbau des „wilden“ Trampelpfades zwischen Kapellenstraße und Käppnersteg. Das OA als untere Naturschutzbehörde kommt zu folgender Einschätzung:

 

Der Pfad besteht seit mehreren Jahrzehnten (z.B. ist der Pfad bereits auf dem Luftbild aus 1997 erkennbar). Er durchquert den Kapellenanger im Wiesengrund östlich der Rednitz und verläuft vom Käppnersteg vorbei an der Kapellenruh bis zum Heckenweg nahe der Brücke über den Scherbsgraben („Abschnitt 1“). Aktuell besteht der Weg aus einer unversiegelten, ausgetretenen Fahrspur und teilweise parallel verlaufenden, schmalen Trampelpfaden. Er ist relativ stark frequentiert. Der Wegabschnitt tangiert sieben Flurstücke, von welchen sich drei in städtischem Eigentum befinden (ca. ¼ der Weglänge).

Die Verlängerung dieses Pfades, überwiegend in Form eines einfachen Trampelpfades, führt vom Heckenweg zur Billinganlage („Abschnitt 2“). Der Abschnitt befindet sich auf vier Flurstücken, welche komplett im städtischen Eigentum sind.

 

Der gesamte Weg befindet sich im Überschwemmungsgebiet sowie im Landschaftsschutzgebiet „Rednitz-, Pegnitz- und Regnitztalsystem“.

 

Denkbar wären drei Möglichkeiten:

a)    Ausbau des Weges (Asphalt, wassergebundene Decke, Breite: ca. 2,50 m – 3,00 m)

b)    Ablehnung des Antrags und Belassen des derzeitigen Zustandes

c)    Ablehnung des Antrags und Auflösung des Wegs durch Neuansaat / Wiederbegrünung

 

zu a)

Sollte ein Ausbau befürwortet werden, wäre gemäß § 5 Abs.1 Nr. 2 LSchV eine Erlaubnis nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich. Der Eingriff müsste ausgeglichen und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt werden.

 

Während das Stadtplanungsamt dem Ausbau des Weges grundsätzlich positiv gegenübersteht, wird er aus naturschutzfachlicher Sicht wegen seiner nachteiligen Wirkungen kritisch gesehen.

 

Ein Ausbau würde bedeuten, dass neue Flächen im Wiesengrund versiegelt werden. Durch die leichtere Begeh-/Befahrbarkeit muss hier mit einer Zunahme an Durchgangsverkehr und dadurch bedingt einem erhöhten Nutzungsdruck auf die umliegenden Flächen gerechnet werden. Versiegelte, breite Wege führen zu einer Verkleinerung von Lebensräumen v.a. für Kleinlebewesen. Eine weitere Versiegelung und Zerschneidung der Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet ist deshalb grundsätzlich zu vermeiden.

 

Eine Asphaltierung wäre aus naturschutzfachlicher Sicht abzulehnen. Gegen sie spricht, dass asphaltierte, breite Wege v.a. durch ihre Aufheizung bei Sonnenschein kleinere Lebewesen in ihrer Mobilität beeinträchtigen. Für viele wirbellose Tiere sind solche Wege Barrieren, die nicht überwunden werden können. Dies führt zu einer Verkleinerung von Lebensräumen (Biotopzerschneidung), deren Schutz das Landschaftsschutzgebiet eigentlich mit gewährleisten soll. Weiterhin wird die Luft- und Wasserzufuhr für das Bodenleben unter komplett versiegelten Flächen stark eingeschränkt. Eine weitere Versiegelung und Zerschneidung der Wiesenflächen ist deshalb zu vermeiden.

 

Die Ausführung mit einer wassergebundene Decke wäre aus naturschutzfachlicher Sicht vorstellbar, weil sich helle Flächen nicht so stark aufheizen und die Biotopzerschneidung deshalb geringer ausfällt. Auch wird bei versickerungsfähigen Belägen das Bodenleben nicht so stark beeinträchtigt. Hierfür könnte, vorbehaltlich einer Behandlung im Naturschutzbeirat, eine Erlaubnis wohl eher in Aussicht gestellt werden.

Jedoch liegt der Weg in einem Bereich, das statistisch gesehen alle fünf Jahre überflutet wird (HQ5, zuletzt Januar 2011 und Juni 2013). Zwar sind hier erfahrungsgemäß weniger starke Strömungsverhältnisse zu erwarten, allerdings müsste nach Überflutungen trotzdem mit Erosionsschäden und dem damit verbundenen erhöhten Unterhaltungsaufwand sowie ggf. schlechterer Passierbarkeit gerechnet werden. Aus diesem Grund würde das Tiefbauamt aus straßen- und wegebaufachlicher Sicht grundsätzlich zur Asphaltierung raten.

 

Eine Ausführung mit Rasenwabenpflaster o.ä. ist für Radwege wenig geeignet.

 

Der Trampelpfad ist derzeit nicht öffentlich rechtlich gewidmet. Zuständig für einen Ausbau wären somit zunächst die jeweiligen Grundstückseigentümer, ein Ausbau durch die Stadt Fürth/Tiefbauamt käme erst nach einer öffentlich-rechtlichen Widmung des Weges in Frage.

 

zu b)

Der aktuelle Zustand ist aus naturschutzfachlicher Sicht gegenüber einem Ausbau zu bevorzugen. Der Boden ist (zwar verdichtet, aber noch) unversiegelt, so dass Wasser versickern kann und das Bodenleben nicht beeinträchtigt wird. Eine Zerschneidungswirkung von Lebensräumen für Kleinlebewesen ist durch die Trampelpfade ebenfalls nicht gegeben.

 

Der Weg entspricht einem einfachen Feldweg; für die Ausgestaltung und sein Alter ist er in gutem Zustand. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich der Weg (z.B. durch neue Pfade rund um auftretende Schlaglöcher) schleichend verbreitert.

 

 

zu c)

Die Auflösung des Wegs durch Neuansaat und Wiederbegrünung wäre aus naturschutzfachlicher Sicht das wünschenswerteste Ergebnis, die dauerhafte Umsetzung dürfte aber wenig realistisch sein. Es darf als absolut unwahrscheinlich betrachtet werden, dass die bisherigen Nutzer dieser Pfade im Wiesengrund auf das vorhandene Wegesystem ausweichen und dabei geringfügige Umwege in Kauf nehmen. Eine solche Ansaat ließe sich zwar durch Absperrungen schützen, jedoch stünde zu erwarten, dass in diesem Fall außerhalb der Absperrung in kürzester Zeit neue Trampelpfade entstehen würden.

 

 

Als Ergebnis dieser Abwägung schlägt die Umweltverwaltung dem Umweltausschuss vor, den Antrag des Seniorenbeirats abzulehnen und die Verwaltung zu beauftragen, den derzeitigen Zustand zu belassen (b). Gleichwohl wird der Zustand weiterhin beobachtet, um bei einem Ausufern der Trampelpfade ggf. geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lichtbildtafel

Lageplan / Luftbild