Die Vorlage des Baureferats dient zur Kenntnis.
Bereits im Jahr 2017 (Antrag vom 03.05.2017) hat der Seniorenrat den Ausbau des Trampelpfads zwischen Heckenweg und Käppnersteg beantragt. Der Umweltausschuss hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 13.07.2017 abgelehnt und gegen 2 Stimmen beschlossen, den derzeitigen Zustand beizubehalten.
Der neuerliche Antrag des Seniorenrates bezieht sich auf den Ausbau des Trampelpfades zwischen Kapellenstraße und Käppnersteg. Aus Sicht des Baureferats stellt sich die planungsrechtliche Situation wie folgt dar:
Der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Fürth stellt den fraglichen Bereich als Grünfläche dar; der gesamte Trampelpfad liegt im Landschaftsschutzgebiet sowie im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet (HQ 100) der Rednitz. Bis auf das städt. Grundstück Fl.Nr. 717/13 liegt der Trampelpfad in Biotopflächen, die in der Biotopkartierung Bayern 2012 unter der Biotop-ID: FUE-1195-003 erfasst sind; im Bereich Kapellenruh befindet darüber hinaus auch ein Bodendenkmal („Kapellenwüstung“). Ein rechtverbindlicher Bebauungsplan besteht nicht.
Das Vorhaben ist planungsrechtlich dem sog. Außenbereich i.S.d. § 35 Baugesetzbuch zuzuordnen.
Der Ausbau des Trampelpfades als Rad- und Fußweg wurde
aufgrund des o.g. Antrags des Seniorenrats v. 03.05.2017 geprüft und am
13.07.2017 aus naturschutzfachlicher Sicht vom Umweltausschuss abgelehnt.
Das Stadtplanungsamt stand bereits seinerzeit dem Wegeausbau positiv gegenüber.
Die jetzt mit Schreiben vom 02.04.2019 vorgelegte Begründung des Seniorenrates
erscheint nachvollziehbar. Die Spuren und Rinnen zeigen deutlich, dass diese
Strecke auch ohne Ausbau bereits heute stark genutzt wird. Gerade im Hinblick
auf die propagierte Verkehrswende und dem Rad als umweltfreundliches,
emissionsfreies Verkehrsmittel kommt dem Ausbau von Rad- (und Fuß-) wegen eine
hohe Bedeutung zu. Auf den Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs in
Fürth (BWA, Februar 2019) wird verwiesen. (http://stadtrat.fuerth.de/vo0050.php?__kvonr=55443)
Sollte sich der Bauausschuss für einen Ausbau entscheiden, käme h. E. nur Asphalt in Frage. Sog. Rasenwabenpflaster wie 2017 angedacht, scheidet für die Befestigung von Radwegen grundsätzlich aus.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der o. g. Restriktionen der erneute Antrag des Seniorenrates natur- und (hoch)wasserschutzrechtlich insbesondere seitens des OA zu prüfen ist. Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen gegenüber dem Ausbau eines Geh- und Radweges keine Bedenken, sofern die hier betroffenen naturschutzrechtlichen und (hoch)wasserrechtlichen Belange gem. § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt werden und diesbzgl. Befreiungen bzw. Genehmigungen seitens OA in Aussicht gestellt werden können.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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