Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung zu.
Die Antragsteller beabsichtigen die Vergrößerung der Wohnung
im 2. OG (Ausbau des Spitzbodens als Aufenthaltsraum und Errichtung einer Dachterrasse), so dass durch diese Vergrößerung ein Stellplatzmehrbedarf von 1 Stellplatz entsteht.
Die zusätzliche Stellplatz kann weder auf eigenem Grundstück noch in der Nähe errichtet werden.
Die Zustimmung durch das Straßenverkehrsamt wurde auf Grund des erhöhten Parkdrucks im innerstädtischen Bereich versagt.
Die Stadtplanung und Bauaufsicht befürworten die Erweiterung des Wohnraums mit Ablöse des Stellplatzes auch im Hinblick der Denkmaleigenschaft des Gebäudes.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Lageplan