Betreff
Neuschaffung von 75 Kindergartenplätzen am Laubenweg durch die Fa. Brandstätter Immobilien GmbH, Zirndorf
Vorlage
JgA/324/2017
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 75 Kindergartenplätzen (= 3 Gruppen) am Laubenweg (Ronhof) genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.


Die Fa. Brandstätter GmbH, Zirndorf plant die Schaffung eines 3-gruppigen Kindergartens am Ronhof, Laubenweg. Ein Betriebsträger wurde noch nicht festgelegt.

 

Die neue Einrichtung ist bedarfsgerecht.

Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil noch Kindergartenplätze fehlen.

Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 24.05.2017 beschlossen, neue Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten.

 

Fördergrundlagen

 

Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG grundsätzlich zuweisungsfähig.

Neben der bestehenden FAG-Förderung kann die Maßnahme auch aus dem neu aufgelegten

4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP) gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung von zusätzlichen Plätzen handelt. 

 

Die folgende Darstellung der Kosten und Finanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung der „neuen“ Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ durch den Stadtrat in der Sitzung am 27.09.2017.

 

Kosten und Finanzierung der Maßnahme

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme ergibt sich aus der folgenden Kostenschätzung (Stand 02.07.2017) und beläuft sich auf insgesamt 1.802.807 €.   

 

 

Kostengruppe

 

 

Kostenschätzung

02.07.2017

 

 

1 = Grundstück

 

 

0,00 €

 

 

2 = Herrichten und Erschließung

 

 

34.236,00 €

 

 

3 = Bauwerk–Baukonstruktion

 

 

904.285,00 €

 

 

4 = Bauwerk–Technische Anlagen

 

 

265.305,00 €

 

 

5 = Außenanlagen

 

 

242.760,00 €

 

 

6 = Ausstattung

 

 

106.221,00 €

 

 

7 = Baunebenkosten

 

 

250.000,00 €1) 

 

Gesamt

 

 

 

 

1.802.807,00 €

 

1)        in der vorliegenden Kostenschätzung sind keine Baunebenkosten enthalten; für die nachfolgenden Berechnungen wurde hier ein Betrag von rd. 18% der Baukosten (KGR 3, 4, 5) angenommen.

 

Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR). Bei Neu- und Erweiterungsbauten werden die zuweisungsfähigen Ausgaben nach der förderfähigen Fläche und dem Kostenrichtwert ermittelt (sog. „Kostenpauschale“). Der Berechnung der Kostenpauschale für den Neubau des Kindergartens liegt der gültige Kostenrichtwert in Höhe von 4.102 € sowie der förderfähigen Fläche für einen 3-gruppigen Kindergarten von 377 m2  zugrunde. Somit ergeben sich maximale zuweisungsfähige Kosten in Höhe von  1.546.454 €.

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt werden.

 

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses

 

Der städtische Baukostenzuschuss wird vorbehaltlich der Beschlussfassung der neu gefassten „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung  von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ ermittelt. 

Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe a der Richtlinie für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sollen Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen mit 100% der zuweisungsfähigen Kosten bezuschusst werden.

Auf dieser Grundlage und der errechneten vorläufigen zuweisungsfähigen Kosten ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe von 1.546.454 €.

 

 

Ermittlung der staatlichen Förderung

 

 

Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 1.546.454 €.

Neben der weiterhin bestehenden FAG-Förderung (derzeitiger Fördersatz 75%) kann die Maßnahme auch aus dem neu aufgelegten 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP) gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung von 75 zusätzlichen Plätzen handelt.

Die Förderung aus diesem Investitionsprogramm erfolgt als Aufschlag auf den jeweiligen Fördersatz nach Art. 10 FAG. Der Aufschlag beträgt bis zu 35% der nach Art. 10 FAG zuweisungsfähigen Kosten bzw. dem städtischen Baukostenzuschuss

Da die staatliche Gesamtzuwendung aus beiden Programmen auf max. 90% der zuweisungsfähigen Ausgaben begrenzt ist, ergibt sich für die geplante Maßnahme ein Fördersatz aus dem 4. SIP in Höhe von dann nur noch 15%, da ja bereits 75% aus Art. 10 FAG gefördert wird.

 

Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema:

 

 

Kostenschätzung vom 02.07.2017

 

 

1.802.807 €

 

 

 

Zuweisungsfähige Ausgaben

 

 

1.546.454 €

 

 

 

Baukostenzuschuss Stadt

 

 

1.546.454 €

 

 

(gerundet)

 

    1.546.454 €

 

 

Förderung (Art. 10 FAG, FS 75%)

 

 

75% aus 1.546.454 

 

1.160.000 €

 

 

 

 

+ Förderung (4. SIP, FS 15%)

 

 

15% aus 1.546.454 €

 

232.000 

 

 

 

= Staatliche Gesamtförderung

 

 

 

1.392.000 €

 

./. 1.392.000 €

 

= Städtischer Nettoanteil

 

 

 

 

 

 

 

    154.454 €

 

 

Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch staatliche Zuweisungen in Höhe von 1.392.000 €. Der städtische Anteil reduziert sich dadurch auf 154.454 €

 

Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):

 

Staatliche Förderung:            1.392.000,00 €

Städtischer Zuschuss:              154.454,00 €

Anteil Träger:                            256.353,00 €  1) Der Anteil des Trägers ändert sich je nach tatsächlichen Baunebenkosten

 

Gesamtkosten                      1.802.807,00 €

 

 

Finanzierung im Haushalt

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 sollen für die Schaffung von zusätzlichen Plätzen in Kindertageseinrichtungen bis 2020 insgesamt 5,8 Mio. € zur Verfügung gestellt werden.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Pläne und Kostenschätzung