Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 75 Kindergartenplätzen (= 3 Gruppen) am Laubenweg (Ronhof) genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Die Fa. Brandstätter GmbH, Zirndorf plant die Schaffung eines
3-gruppigen Kindergartens am Ronhof, Laubenweg. Ein Betriebsträger wurde noch
nicht festgelegt.
Die neue Einrichtung
ist bedarfsgerecht.
Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu
entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil noch Kindergartenplätze fehlen.
Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 24.05.2017 beschlossen,
neue Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge
zu unterbreiten.
Fördergrundlagen
Das Vorhaben ist
nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG grundsätzlich zuweisungsfähig.
Neben der bestehenden FAG-Förderung kann die Maßnahme auch aus dem neu
aufgelegten
4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“
(4. SIP) gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung von
zusätzlichen Plätzen handelt.
Die folgende Darstellung der Kosten und Finanzierung der geplanten
Maßnahme erfolgt vorbehaltlich
der Beschlussfassung der „neuen“ Richtlinie der Stadt Fürth für die
Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ durch
den Stadtrat in der Sitzung am 27.09.2017.
Kosten und Finanzierung der Maßnahme
Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)
Die Gesamtkosten der Maßnahme ergibt sich aus der folgenden
Kostenschätzung (Stand 02.07.2017) und beläuft sich auf insgesamt 1.802.807
€.
Kostengruppe |
Kostenschätzung 02.07.2017 |
1 = Grundstück |
0,00 € |
2 = Herrichten und Erschließung |
34.236,00 € |
3 = Bauwerk–Baukonstruktion |
904.285,00 € |
4 = Bauwerk–Technische Anlagen |
265.305,00 € |
5 = Außenanlagen |
242.760,00 € |
6 = Ausstattung |
106.221,00 € |
7 = Baunebenkosten |
250.000,00 €1) |
Gesamt |
1.802.807,00 € |
1)
in
der vorliegenden Kostenschätzung sind keine Baunebenkosten enthalten; für die
nachfolgenden Berechnungen wurde hier ein Betrag von rd. 18% der Baukosten (KGR
3, 4, 5) angenommen.
Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der
Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR). Bei
Neu- und Erweiterungsbauten werden die zuweisungsfähigen Ausgaben nach der
förderfähigen Fläche und dem Kostenrichtwert ermittelt (sog.
„Kostenpauschale“). Der Berechnung der Kostenpauschale für den Neubau des
Kindergartens liegt der gültige Kostenrichtwert in Höhe von 4.102 € sowie der
förderfähigen Fläche für einen 3-gruppigen Kindergarten von 377 m2 zugrunde. Somit ergeben sich maximale
zuweisungsfähige Kosten in Höhe von
1.546.454 €.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen
zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im
Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken
festgelegt werden.
Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses
Der städtische Baukostenzuschuss wird vorbehaltlich der
Beschlussfassung der neu gefassten „Richtlinie der Stadt Fürth für die
Investitionskostenförderung von
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ ermittelt.
Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe a der Richtlinie für die
Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sollen
Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen
Plätzen mit 100% der zuweisungsfähigen Kosten bezuschusst werden.
Auf dieser Grundlage und der errechneten vorläufigen zuweisungsfähigen
Kosten ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe von 1.546.454 €.
Ermittlung der staatlichen
Förderung
Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig
ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 1.546.454 €.
Neben der weiterhin bestehenden FAG-Förderung (derzeitiger Fördersatz
75%) kann die Maßnahme auch aus dem neu aufgelegten 4.
Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP)
gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung von 75 zusätzlichen Plätzen handelt.
Die Förderung aus diesem Investitionsprogramm erfolgt als Aufschlag auf
den jeweiligen Fördersatz nach Art. 10 FAG. Der Aufschlag beträgt bis zu 35%
der nach Art. 10 FAG zuweisungsfähigen Kosten bzw. dem städtischen
Baukostenzuschuss
Da die staatliche Gesamtzuwendung aus beiden Programmen auf max. 90%
der zuweisungsfähigen Ausgaben begrenzt ist, ergibt sich für die geplante
Maßnahme ein Fördersatz aus dem 4. SIP in Höhe von dann nur noch 15%, da ja
bereits 75% aus Art. 10 FAG gefördert wird.
Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema:
Kostenschätzung vom 02.07.2017 |
1.802.807 € |
|
|
Zuweisungsfähige Ausgaben |
1.546.454 € |
|
|
Baukostenzuschuss Stadt |
1.546.454 € |
(gerundet) |
1.546.454
€ |
Förderung (Art. 10 FAG, FS 75%) |
75% aus 1.546.454 € |
1.160.000 € |
|
+ Förderung (4. SIP, FS 15%) |
15% aus 1.546.454 € |
232.000 € |
|
= Staatliche Gesamtförderung |
|
1.392.000 € |
./. 1.392.000 € |
= Städtischer Nettoanteil |
|
|
154.454 € |
Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch
staatliche Zuweisungen in Höhe von 1.392.000 €. Der städtische Anteil reduziert
sich dadurch auf 154.454 €
Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):
Staatliche Förderung:
1.392.000,00 €
Städtischer Zuschuss:
154.454,00 €
Anteil Träger: 256.353,00 € 1)
Der Anteil des Trägers ändert sich je nach tatsächlichen Baunebenkosten
Gesamtkosten 1.802.807,00 €
Finanzierung im Haushalt
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 sollen für die Schaffung von
zusätzlichen Plätzen in Kindertageseinrichtungen bis 2020 insgesamt 5,8 Mio. €
zur Verfügung gestellt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Pläne und Kostenschätzung