Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergarten- und Krippenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 75 Kindergartenplätzen (= 3 Gruppen) sowie 36 Krippenplätzen (= 3 Gruppen) am Laubenweg (Ronhof) genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Das Kita-Vorhaben am
Laubenweg war bereits Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss
für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten (04.10.2017) und Stadtrat
(27.09.2017).
Die jetzt vorgelegte
Planung sieht neben 3 Kindergartengruppen zusätzlich auch 3 Krippengruppen (mit
insgesamt 36 Plätzen) vor.
Die Einrichtung ist
bedarfsgerecht.
Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu
entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil noch Kindergartenplätze fehlen.
Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 24.05.2017 beschlossen,
neue Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge
zu unterbreiten. Die entstehende Kindertagesstätte bietet innerhalb der
Einrichtung den Übergang von Krippen- zum Kindergartenbereich und leistet i.Ü.
auch einen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgungsziele in der
Kleinkindbetreuung (U3).
Betriebsträger ist
die Fa. Champini.
Fördergrundlagen
Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG
grundsätzlich zuweisungsfähig.
Neben der bestehenden FAG-Förderung soll die Maßnahme auch aus dem neu
aufgelegten
4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“
gefördert werden,
da es sich bei der geplanten Maßnahme um die Schaffung von zusätzlichen
Krippen- und Kindergartenplätze handelt.
Die zuweisungsfähigen Kosten für die Schaffung von zusätzlichen
Kita-Plätzen in Fürth werden aktuell mit einem Fördersatz von bis zu 90% (75%
FAG zzgl. 15%) aus Bundes- Landesmitteln gefördert. Die verbleibenden 10% trägt
die Stadt Fürth als den mindestens erforderlichen kommunalen Eigenanteil (vgl.
5.3.2 der Richtlinie für Zuweisungen des Freistaates Bayern).
Kosten und Finanzierung der Maßnahme
Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)
Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der folgenden
Kostenschätzung (Stand 23.02.2018) und beläuft sich auf insgesamt 3.224.870 €
Kostengruppe |
Kostenschätzung 23.02.2018 |
1
= Grundstück |
0 € |
2
= Herrichten und Erschließung |
94.129 € |
3
= Bauwerk–Baukonstruktion |
2.021.453 € |
4
= Bauwerk–Technische Anlagen |
487.492 € |
5
= Außenanlagen |
335.699 € |
6
= Ausstattung |
160.650 € |
7
= Baunebenkosten |
125.447 € |
Gesamt |
3.224.870 € |
Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der
Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FA-ZR). Bei
Neu- und Erweiterungsbauten werden die zuweisungsfähigen Ausgaben nach der förderfähigen
Fläche und dem Kostenrichtwert ermittelt (sog. „Kostenpauschale“). Der
Berechnung der Kostenpauschale für den Neubau des Kindergartens liegt der
derzeit gültige Kostenrichtwert in Höhe von 4.102 € sowie die förderfähige
Fläche für eine gemischte Kindertageseinrichtung mit 75 KIGA Plätzen und 36
Krippenplätzen von 591 m2 zugrunde.
Somit ergeben sich maximale zuweisungsfähige Kosten in Höhe von 2.424.484 €.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen
zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im
Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken
festgelegt werden.
Ermittlung des städtischen
Baukostenzuschusses
Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe a, der Richtlinie für die
Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sollen
Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen
Plätzen mit 100% der zuweisungsfähigen Kosten bezuschusst werden.
Auf dieser Grundlage und der errechneten vorläufigen zuweisungsfähigen
Kosten ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe von 2.424.484 €
Ermittlung der staatlichen
Förderung
Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig
ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 2.424.484 €
Neben der bestehenden FAG-Förderung (derzeitiger Fördersatz 75%) kann
die Maßnahme auch aus dem neu aufgelegten 4. Sonderinvestitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ gefördert werden, da es sich bei der
Maßnahme um die Schaffung von 111
zusätzlichen Plätzen handelt.
Die Förderung aus diesem Investitionsprogramm erfolgt als Aufschlag auf
den jeweiligen Fördersatz nach Art. 10 FAG. Der Aufschlag beträgt bis zu 35%
der nach Art. 10 FAG zuweisungsfähigen Kosten bzw. dem städtischen Baukostenzuschuss
Da die staatliche Gesamtzuwendung aus beiden Programmen auf max. 90%
der zuweisungsfähigen Ausgaben begrenzt ist, ergibt sich für die geplante
Maßnahme ein Fördersatz aus dem 4. SIP in Höhe von dann nur noch 15%, da ja
bereits 75% aus Art. 10 FAG gefördert wird.
Es ergibt sich folgendes
Berechnungsschema:
Kostenschätzung
vom 23.02.2018 |
3.224.870 € |
|
|
Zuweisungsfähige
Ausgaben |
2.424.484 € |
|
|
Baukostenzuschuss
Stadt |
2.424.484 € |
(gerundet) |
2.424.484
€ |
Förderung
(Art. 10 FAG, FS 75%) |
75% = 1.818.363,00 € |
1.818.300 € |
|
+
Förderung (4. SIP, FS 15%) |
15% = 363.672,60 € |
363.700 € |
|
= Staatliche Gesamtförderung |
|
2.182.000 € |
./. 2.182.000 € |
= Städtischer Nettoanteil |
|
|
242.484 € |
Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch
staatliche Zuweisungen in Höhe von 2.182.000 €. Der städtische Anteil reduziert
sich dadurch auf 242.484 €
Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):
Staatliche Förderung:
2.182.000,00 €
Städtischer Zuschuss:
242.484,00 €
Anteil Träger: 800.386,00 €
Gesamtkosten 3.224.870,00 €
Nachträglich notwendig werdende, geringfügige Änderungen des
Finanzierungsplans von bis zu 10% (z. b. aufgrund einer Änderung des
Kostenrichtwertes oder der förderrechtlichen Bewertung durch die Regierung von
Mittelfranken) sind gedeckt-
Finanzierung im Haushalt
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 sollen für die Schaffung von
zusätzlichen Plätzen in Kindertageseinrichtungen bis 2020 insgesamt 5,8 Mio. €
zur Verfügung gestellt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Pläne und Kostenschätzung