Betreff
Neuschaffung einer Kindertageseinrichtung am Laubenweg durch die Fa. Brandstätter Immobilien GmbH, Zirndorf; Erweiterung des Platzangebots durch Neuplanung
Vorlage
JgA/372/2018
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergarten- und Krippenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 85 Kindergartenplätzen sowie 36 Krippenplätzen am Laubenweg (Ronhof) genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.


Das Kita-Vorhaben am Laubenweg war bereits Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten am 04.10.2017 und 09.05.2018 sowie im Stadtrat am 27.09.2017 und 21.03.2018.

 

Der Bauträger hat am 10.07.2018 eine Neuplanung vorgelegt. Durch eine Neuaufteilung der Räume im 1. OG entsteht ein zusätzlicher Gruppenraum. Die Anzahl der Kindergartenplätze erhöht sich dadurch um 10 Plätze auf jetzt 85 Plätze.

 

Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG grundsätzlich zuweisungsfähig. Neben der bestehenden FAG-Förderung soll die Maßnahme auch aus dem neu aufgelegten 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ gefördert werden, da es sich bei der geplanten Maßnahme um die Schaffung von zusätzlichen Krippen- und Kindergartenplätzen handelt.

 

Die zuweisungsfähigen Kosten für die Schaffung von zusätzlichen Kita-Plätzen in Fürth werden aktuell mit einem Fördersatz von bis zu 90% (75% FAG zzgl. 15%) aus Bundes- Landesmitteln gefördert. Die verbleibenden 10% trägt die Stadt Fürth als den mindestens erforderlichen kommunalen Eigenanteil (vgl. 5.3.2 der Richtlinie für Zuweisungen des Freistaates Bayern (FA-ZR)).

 

Kosten und Finanzierung der Maßnahme

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der folgenden Kostenschätzung (Stand 10.07.2018) und belaufen sich auf insgesamt 3.357.216 €.

 

Kostengruppe

Kostenschätzung

10.07.2018

 

1 = Grundstück

 

0 €

 

2 = Herrichten und Erschließung

 

94.129 €

 

3 = Bauwerk–Baukonstruktion

 

2.118.393 €

 

4 = Bauwerk–Technische Anlagen

 

522.898 €

 

5 = Außenanlagen

 

335.699 €

 

6 = Ausstattung

 

160.650 €

 

7 = Baunebenkosten

 

125.447 €

 

      Gesamt

 

3.357.216 €

 

Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern. Bei Neu- und Erweiterungsbauten werden die zuweisungsfähigen Ausgaben nach der förderfähigen Fläche und dem Kostenrichtwert ermittelt (sog. „Kostenpauschale“). Der Berechnung der Kostenpauschale für den Neubau des Kindergartens liegt der derzeit gültige Kostenrichtwert in Höhe von 4.455 € sowie die förderfähige Fläche für eine gemischte Kindertageseinrichtung mit 85 Kindergartenplätzen und 36 Krippenplätzen von 664 m2 zugrunde. Somit ergeben sich maximale zuweisungsfähige Kosten in Höhe von 2.958.120 €.

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungs-nachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt werden.

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses

 

Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe a, der Richtlinie für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sollen Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen mit 100% der zuweisungsfähigen Kosten bezuschusst werden.

Auf dieser Grundlage und der errechneten vorläufigen zuweisungsfähigen Kosten ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe von 2.958.120 €.

 

 

Ermittlung der staatlichen Förderung

 

Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 2.958.120 €.

 

Neben der bestehenden FAG-Förderung (derzeitiger Fördersatz 75%) kann die Maßnahme auch aus dem neu aufgelegten 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung von 121 zusätzlichen Plätzen handelt.

 

Die Förderung aus diesem Investitionsprogramm erfolgt als Aufschlag auf den jeweiligen Fördersatz nach Art. 10 FAG. Der Aufschlag beträgt bis zu 35% der nach Art. 10 FAG zuweisungsfähigen Kosten bzw. dem städtischen Baukostenzuschuss.

 

Da die staatlichen Gesamtzuwendungen aus beiden Programmen auf max. 90% der zuweisungsfähigen Ausgaben begrenzt sind, ergibt sich für die geplante Maßnahme ein Fördersatz aus dem 4. SIP in Höhe von 15%, da bereits 75% aus Art. 10 FAG gefördert werden.

 

Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema:

 

 

Kostenschätzung vom 10.07.2018

 

 

          3.357.216

 

 

 

Zuweisungsfähige Ausgaben

 

 

           2.958.120 €

 

 

 

Baukostenzuschuss Stadt

 

 

           2.958.120 €

 

(gerundet)

 

      2.958.120 €

 

 

Förderung (Art. 10 FAG, FS 75%)

 

75%  2.218.590 €

 

        2.218.600

 

 

 

 

+ Förderung (4. SIP, FS 15%)

 

 

15%:      443.718 €

 

           443.700 €

 

 

 

= Staatliche Gesamtförderung

 

 

 

        2.662.300 €

 

  ./. 2.662.300 €

 

= Städtischer Nettoanteil

 

 

 

 

 

 

 

        295.820 €

 

 

Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch staatliche Zuweisungen in Höhe von 2.662.300 €. Der städtische Anteil reduziert sich dadurch auf 295.820 €.

 

Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):

 

   Staatliche Förderung:         2.662.300 €

+ Städtischer Zuschuss:            295.820 €

+ Anteil Träger:                        399.096 €

 

= Gesamtkosten:                  3.357.216 €

 

Nachträglich notwendig werdende, geringfügige Änderungen des Finanzierungsplans von bis zu 10% (z. B. aufgrund einer Änderung des Kostenrichtwertes oder der förderrechtlichen Bewertung durch die Regierung von Mittelfranken) sind gedeckt.

 

 

Finanzierung im Haushalt

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 sollen für die Schaffung von zusätzlichen Plätzen in Kindertageseinrichtungen bis 2020 insgesamt 5,8 Mio. € zur Verfügung gestellt werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Pläne und Kostenschätzung