Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergarten- und Krippenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 85 Kindergartenplätzen sowie 36 Krippenplätzen am Laubenweg (Ronhof) genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Das Kita-Vorhaben am Laubenweg war bereits Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten am 04.10.2017 und 09.05.2018 sowie im Stadtrat am 27.09.2017 und 21.03.2018.
Der Bauträger hat am 10.07.2018 eine Neuplanung vorgelegt. Durch eine Neuaufteilung der Räume im 1. OG entsteht ein zusätzlicher Gruppenraum. Die Anzahl der Kindergartenplätze erhöht sich dadurch um 10 Plätze auf jetzt 85 Plätze.
Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG
grundsätzlich zuweisungsfähig. Neben der bestehenden FAG-Förderung soll die
Maßnahme auch aus dem neu aufgelegten 4. Sonderinvestitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ gefördert werden, da es sich bei der
geplanten Maßnahme um die Schaffung von zusätzlichen Krippen- und
Kindergartenplätzen handelt.
Die zuweisungsfähigen Kosten für die Schaffung von zusätzlichen
Kita-Plätzen in Fürth werden aktuell mit einem Fördersatz von bis zu 90% (75%
FAG zzgl. 15%) aus Bundes- Landesmitteln gefördert. Die verbleibenden 10% trägt
die Stadt Fürth als den mindestens erforderlichen kommunalen Eigenanteil (vgl.
5.3.2 der Richtlinie für Zuweisungen des Freistaates Bayern (FA-ZR)).
Kosten und Finanzierung der Maßnahme
Ermittlung der
zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)
Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der folgenden
Kostenschätzung (Stand 10.07.2018) und belaufen sich auf insgesamt
3.357.216 €.
Kostengruppe |
Kostenschätzung 10.07.2018 |
1
= Grundstück |
0 € |
2
= Herrichten und Erschließung |
94.129 € |
3
= Bauwerk–Baukonstruktion |
2.118.393 € |
4
= Bauwerk–Technische Anlagen |
522.898 € |
5
= Außenanlagen |
335.699 € |
6
= Ausstattung |
160.650 € |
7
= Baunebenkosten |
125.447 € |
Gesamt |
3.357.216
€ |
Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der
Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern. Bei Neu- und
Erweiterungsbauten werden die zuweisungsfähigen Ausgaben nach der förderfähigen
Fläche und dem Kostenrichtwert ermittelt (sog. „Kostenpauschale“). Der
Berechnung der Kostenpauschale für den Neubau des Kindergartens liegt der
derzeit gültige Kostenrichtwert in Höhe von 4.455 € sowie die förderfähige
Fläche für eine gemischte Kindertageseinrichtung mit 85 Kindergartenplätzen und
36 Krippenplätzen von 664 m2 zugrunde. Somit ergeben sich maximale
zuweisungsfähige Kosten in Höhe von 2.958.120 €.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen
zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im
Rahmen des Verwendungs-nachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken
festgelegt werden.
Ermittlung des städtischen
Baukostenzuschusses
Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe a, der Richtlinie für die
Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sollen
Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen
Plätzen mit 100% der zuweisungsfähigen Kosten bezuschusst werden.
Auf dieser Grundlage und der errechneten vorläufigen zuweisungsfähigen
Kosten ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe von 2.958.120 €.
Ermittlung der staatlichen
Förderung
Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig
ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 2.958.120 €.
Neben der bestehenden FAG-Förderung (derzeitiger Fördersatz 75%) kann
die Maßnahme auch aus dem neu aufgelegten 4. Sonderinvestitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ gefördert werden, da es sich bei der
Maßnahme um die Schaffung von 121 zusätzlichen
Plätzen handelt.
Die Förderung aus diesem Investitionsprogramm erfolgt als Aufschlag auf
den jeweiligen Fördersatz nach Art. 10 FAG. Der Aufschlag beträgt bis zu 35%
der nach Art. 10 FAG zuweisungsfähigen Kosten bzw. dem städtischen Baukostenzuschuss.
Da die staatlichen Gesamtzuwendungen aus beiden Programmen auf max. 90%
der zuweisungsfähigen Ausgaben begrenzt sind, ergibt sich für die geplante
Maßnahme ein Fördersatz aus dem 4. SIP in Höhe von 15%, da bereits 75% aus Art.
10 FAG gefördert werden.
Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema:
Kostenschätzung
vom 10.07.2018 |
3.357.216 € |
|
|
Zuweisungsfähige
Ausgaben |
2.958.120 € |
|
|
Baukostenzuschuss
Stadt |
2.958.120 € |
(gerundet) |
2.958.120
€ |
Förderung
(Art. 10 FAG, FS 75%) |
75% 2.218.590
€ |
2.218.600 € |
|
+
Förderung (4. SIP, FS 15%) |
15%: 443.718 € |
443.700 € |
|
= Staatliche Gesamtförderung |
|
2.662.300 € |
./. 2.662.300 € |
= Städtischer Nettoanteil |
|
|
295.820 € |
Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch
staatliche Zuweisungen in Höhe von 2.662.300 €. Der städtische Anteil
reduziert sich dadurch auf 295.820 €.
Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):
Staatliche Förderung: 2.662.300 €
+ Städtischer Zuschuss: 295.820 €
+ Anteil Träger: 399.096 €
= Gesamtkosten: 3.357.216
€
Nachträglich notwendig werdende, geringfügige Änderungen des
Finanzierungsplans von bis zu 10% (z. B. aufgrund einer Änderung des
Kostenrichtwertes oder der förderrechtlichen Bewertung durch die Regierung von
Mittelfranken) sind gedeckt.
Finanzierung im Haushalt
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 sollen für die Schaffung von
zusätzlichen Plätzen in Kindertageseinrichtungen bis 2020 insgesamt 5,8 Mio. € zur
Verfügung gestellt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Pläne und Kostenschätzung