Betreff
Generalsanierung des 2-gruppigen evang. Kindergartens St. Johannis in der Würzburger Straße 451 durch die Gesamtkirchenverwaltung
Vorlage
JgA/325/2017
Art
Beschlussvorlage - SB

Zum Erhalt der Einrichtung wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die anstehende Generalsanierung des evang. Kindergartens St. Johannis  in der Würzburger Straße 451 genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.


Die Evangelische Gesamtkirchenverwaltung plant die Generalsanierung des 2-gruppigen Kindergartens St. Johannis in der Würzburger Str. 451. Träger der Einrichtung ist die Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannis.

 

Diese Baumaßnahme steht im Zusammenhang mit der Erweiterung der Kita Mühltalstraße (siehe hierzu Beschlussvorlage „Erweiterung Mühltalstraße“).

 

Fördergrundlagen

 

Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG grundsätzlich zuweisungsfähig.

Die folgende Darstellung der Kosten und Finanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt  vorbehaltlich der Beschlussfassung der „neuen“ Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ durch den Stadtrat in der Sitzung am 27.09.2017.

 

 

 

 

 

Kosten und Finanzierung der Maßnahme

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme ergibt sich aus der folgenden Kostenschätzung (Stand: 05.05.2017) und beläuft sich auf insgesamt 1.226.000,00 €.   

 

 

Kostengruppe

 

 

Kostenschätzung

05.05.2017

 

 

Zuweisungsfähig dem Grunde nach

 

 

1 = Grundstück

 

 

0,00 €

 

 

0,00 €

 

 

2 = Herrichten und Erschließung

 

 

0,00 €

 

 

0,00 €

 

 

3 = Bauwerk–Baukonstruktion

 

 

748.560,50 €

 

 

748.560,50 €

 

 

4 = Bauwerk–Technische Anlagen

 

 

157.928,00 €

 

 

157.928,00 €

 

 

5 = Außenanlagen

 

 

49.138,00 €

 

 

49.138,00 €

 

 

6 = Ausstattung

 

 

65.805,00 €

 

 

0,00 €

 

 

7 = Baunebenkosten

 

 

204.800,00 €

 

 

152.900,24 €

 

 

Gesamt

 

 

 

 

1.226.231,50 €

 

 

 

1.108.526,74 €

 

 

Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Ausgaben erfolgt entsprechend der Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR). Bei Generalsanierungen bzw. Umbauten werden die zuweisungsfähigen Kosten nach Kostenhöchstwerten festgelegt. Sind die dem Grunde nach zuweisungsfähigen Baukosten niedriger als der Kostenhöchstwert sind nur diese zuweisungsfähig (s. Nr. 5.2.2.3 FAZR).

Für einen 2-gruppigen Kindergarten gilt eine Fläche von 267 m2  als förderfähig. Bei einem derzeitigen Kostenrichtwert von 4.102 € ergibt sich somit ein Kostenhöchstwert von

1.095.234 €.

Da der ermittelte Kostenhöchstwert niedriger ist, als die dem Grunde nach zuweisungsfähigen Kosten (s. obige Tabelle)  sind nur diese zuweisungsfähig und maßgebend für den städtischen Baukostenzuschuss.

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt werden.

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses  

 

Der städtische Baukostenzuschuss wird vorbehaltlich der Beschlussfassung der neu gefassten „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung  von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ ermittelt. 

Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe b dieser Richtlinie für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sollen Investitionen, die keine zusätzlichen Plätze i. S. des 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP) schaffen mit 90% der zuweisungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden.

Auf dieser Grundlage und der errechneten vorläufigen zuweisungsfähigen Ausgaben ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe von 985.700 € (gerundet).

 

 

Ermittlung der staatlichen Förderung

 

 

Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vereinbarte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von  985.700 € (gerundet).

Die Maßnahme kann nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art 10 FAG gefördert werden. Eine Förderung aus dem neu aufgelegten 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP) ist nicht möglich, da keine zusätzlichen Plätze geschaffen werden.

 

 

 

Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema:

 

 

Kostenschätzung vom 05.05.2017

 

 

1.226.231,50 €

 

 

Zuweisungsfähige Ausgaben

 

 

1.095.234,00 €

 

 

Baukostenzuschuss Stadt

 

 

   985.700,00 €

 

 

985.700 €

 

 

./. Förderung (Art. 10 FAG, FS 75%)

 

 

75% aus 985.700 €

 

739.000 €

 

 

Städtischer Nettoanteil

 

 

 

 

246.700 €

 

 

Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch staatliche Zuweisungen in Höhe von 739.000 €. Der städtische Anteil reduziert sich dadurch auf

246.700 €

 

Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):

 

Staatliche Förderung:             739.000,00 €

Städtischer Zuschuss:            246.700,00 €

Anteil Träger:                          240.531,50 €

 

Gesamtkosten                   1.226.231,50 €

 

Finanzierung im Haushalt

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 sollen für die Generalsanierung von Kindertageseinrichtungen bis 2021 weitere 3,6 Mio € zur Verfügung gestellt werden.  


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Plan und Kostenschätzung