Zum Erhalt der Einrichtung wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die anstehende Generalsanierung des evang. Kindergartens St. Johannis in der Würzburger Straße 451 genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Die Evangelische Gesamtkirchenverwaltung plant die Generalsanierung des 2-gruppigen Kindergartens St. Johannis in der Würzburger Str. 451. Träger der Einrichtung ist die Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannis.
Diese Baumaßnahme steht im Zusammenhang mit der Erweiterung der Kita Mühltalstraße (siehe hierzu Beschlussvorlage „Erweiterung Mühltalstraße“).
Fördergrundlagen
Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG
grundsätzlich zuweisungsfähig.
Die folgende Darstellung der Kosten und Finanzierung der geplanten
Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung der „neuen“ Richtlinie
der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ durch den Stadtrat in der Sitzung am
27.09.2017.
Kosten und Finanzierung der Maßnahme
Ermittlung der
zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR
Die Gesamtkosten der Maßnahme ergibt sich aus der folgenden
Kostenschätzung (Stand: 05.05.2017) und beläuft sich auf insgesamt 1.226.000,00
€.
Kostengruppe |
Kostenschätzung 05.05.2017 |
Zuweisungsfähig dem Grunde nach |
1
= Grundstück |
0,00 € |
0,00 € |
2
= Herrichten und Erschließung |
0,00 € |
0,00 € |
3
= Bauwerk–Baukonstruktion |
748.560,50 € |
748.560,50 € |
4
= Bauwerk–Technische Anlagen |
157.928,00 € |
157.928,00 € |
5
= Außenanlagen |
49.138,00 € |
49.138,00 € |
6
= Ausstattung |
65.805,00 € |
0,00 € |
7
= Baunebenkosten |
204.800,00 € |
152.900,24 € |
Gesamt |
1.226.231,50 € |
1.108.526,74 € |
Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Ausgaben erfolgt entsprechend der
Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR). Bei
Generalsanierungen bzw. Umbauten werden die zuweisungsfähigen Kosten nach
Kostenhöchstwerten festgelegt. Sind die dem Grunde nach zuweisungsfähigen
Baukosten niedriger als der Kostenhöchstwert sind nur diese zuweisungsfähig (s. Nr. 5.2.2.3 FAZR).
Für einen 2-gruppigen Kindergarten gilt eine Fläche von 267 m2 als förderfähig. Bei einem derzeitigen
Kostenrichtwert von 4.102 € ergibt sich somit ein Kostenhöchstwert von
1.095.234 €.
Da der ermittelte Kostenhöchstwert niedriger ist, als die dem Grunde
nach zuweisungsfähigen Kosten (s. obige
Tabelle) sind nur diese
zuweisungsfähig und maßgebend für den städtischen Baukostenzuschuss.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen
zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im
Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken
festgelegt werden.
Ermittlung des städtischen
Baukostenzuschusses
Der städtische Baukostenzuschuss wird vorbehaltlich der
Beschlussfassung der neu gefassten „Richtlinie der Stadt Fürth für die
Investitionskostenförderung von
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ ermittelt.
Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe b dieser Richtlinie für die
Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sollen
Investitionen, die keine zusätzlichen Plätze i. S. des 4.
Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP)
schaffen mit 90% der zuweisungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden.
Auf dieser Grundlage und der errechneten vorläufigen zuweisungsfähigen
Ausgaben ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe von 985.700 €
(gerundet).
Ermittlung der staatlichen
Förderung
Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vereinbarte
städtische Baukostenzuschuss in Höhe von
985.700 € (gerundet).
Die Maßnahme kann nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art 10 FAG gefördert
werden. Eine Förderung aus dem neu aufgelegten 4. Sonderinvestitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP) ist nicht möglich, da keine
zusätzlichen Plätze geschaffen werden.
Es ergibt sich folgendes
Berechnungsschema:
Kostenschätzung
vom 05.05.2017 |
1.226.231,50 € |
|
Zuweisungsfähige
Ausgaben |
1.095.234,00 € |
|
Baukostenzuschuss
Stadt |
985.700,00
€ |
985.700 € |
./. Förderung (Art. 10 FAG, FS 75%) |
75%
aus 985.700 € |
739.000 € |
Städtischer
Nettoanteil |
|
246.700 € |
Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch
staatliche Zuweisungen in Höhe von 739.000 €. Der städtische Anteil reduziert
sich dadurch auf
246.700 €
Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):
Staatliche Förderung:
739.000,00 €
Städtischer Zuschuss:
246.700,00 €
Anteil Träger:
240.531,50 €
Gesamtkosten 1.226.231,50 €
Finanzierung im Haushalt
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 sollen für die Generalsanierung von Kindertageseinrichtungen bis 2021 weitere 3,6 Mio € zur Verfügung gestellt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Plan und Kostenschätzung