Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergarten- und Krippenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 75 Kindergartenplätzen und 12 Kinderkrippenplätzen in der Herrnstraße/Ecke Ludwigstraße genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Die Fa. Graf Herrnstraße GbR plant den Neubau einer Kindertagesstätte mit 3 Kindergarten-gruppen sowie 1 Kinderkrippengruppe in Fürth, Ecke Herrnstraße 24a-28/Ludwigstraße 66. Be-triebsträger ist die Kinder-Räume Fürth gGmbH mit Sitz in Cadolzburg.
Die neue Einrichtung
ist bedarfsgerecht.
Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu
entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil noch Kindergartenplätze fehlen.
Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 24.05.2017 beschlossen,
neue Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge
zu unterbreiten. Die entstehende Kindertagesstätte bietet innerhalb der
Einrichtung den Übergang von Krippen- zum Kindergartenbereich und leistet i.Ü.
auch einen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgungsziele in der
Kleinkindbetreuung (U3).
Fördergrundlagen
Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG
grundsätzlich förderfähig. Neben der bestehenden FAG-Förderung kann die
Maßnahme auch aus dem neu aufgelegten 4. Sonderinvestitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP) gefördert werden, da es sich
bei der Maßnahme um die Schaffung zusätzlicher Plätze handelt.
Die Finanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt auf Grundlage der „neuen“ Richtlinie der Stadt Fürth
für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im
Stadtgebiet“ die durch den Stadtrat in der Sitzung am 27.09.2017 beschlossen
wurde.
Ermittlung der
zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR*)
Die Gesamtkosten der Maßnahme ergibt sich aus der vorliegenden
Kostenschätzung und beläuft sich auf insgesamt 2.108.846 €.
Kostengruppe |
Kostenschätzung Stand: 28.09.2017 |
1
= Grundstück |
146.034 € |
2
= Herrichten und Erschließung |
25.986 € |
3
= Bauwerk–Baukonstruktion |
951.279 € |
4
= Bauwerk–Technische Anlagen |
350.179 € |
5
= Außenanlagen |
425.067 € |
6
= Ausstattung |
0,00 € |
7
= Baunebenkosten |
210.301 € |
Gesamt |
2.108.846 € |
Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der
Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FA-ZR*). Bei
Neu- und Erweiterungsbauten werden die zuweisungsfähigen Ausgaben nach der
förderfähigen Fläche und dem Kostenrichtwert ermittelt (sog.
„Kostenpauschale“). Der Berechnung der Kostenpauschale für den Neubau des
Kindergartens liegt der gültige Kostenrichtwert in Höhe von 4.102 € sowie der
förderfähigen Fläche für eine gemischte Kindertageseinrichtung (3-gruppiger
Kindergarten mit 75 Plätzen und 1-gruppige Kinderkrippe mit 12 Plätzen von 450
m2 zugrunde. Somit ergeben
sich maximale zuweisungsfähige Kosten in Höhe von 1.845.900 €.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen
zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im
Rahmen des Verwendungsnachweis-verfahrens durch die Regierung von Mittelfranken
festgelegt werden.
Ermittlung des städtischen
Baukostenzuschusses
Der städtische Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der neu
gefassten „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“
ermittelt.
Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe a der Richtlinie für die
Investitionskostenförderung von Kin-dertageseinrichtungen im Stadtgebiet sollen
Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen
Plätzen mit 100% der
zuweisungsfähigen Kosten bezuschusst werden.
Auf dieser Grundlage und der errechneten vorläufigen zuweisungsfähigen
Kosten ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe 1.845.900 €.
Ermittlung der staatlichen
Förderung
Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig
ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 1.845.900 €.
Neben der weiterhin bestehenden FAG-Förderung (derzeitiger Fördersatz
75%) kann die Maßnahme auch aus dem neu aufgelegten 4.
Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP)
gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung von 87 zusätzlichen Plätzen handelt.
Die Förderung aus diesem Investitionsprogramm erfolgt als Aufschlag auf
den jeweiligen Fördersatz nach Art. 10 FAG. Der Aufschlag beträgt bis zu 35%
der nach Art. 10 FAG zuweisungsfähigen Kosten bzw. dem städtischen
Baukostenzuschuss
Da die staatliche Gesamtzuwendung aus beiden Programmen auf max. 90%
der zuweisungsfähigen Ausgaben begrenzt ist, ergibt sich für die geplante
Maßnahme ein Fördersatz aus dem 4. SIP in Höhe von dann nur noch 15%, da
bereits 75% aus Art. 10 FAG gefördert wird.
Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema:
Kostenschätzung |
2.108.846 € |
|
|
Zuweisungsfähige
Ausgaben |
1.845.900 € |
|
|
Baukostenzuschuss
Stadt |
1.845.900 € |
(gerundet) |
1.845.900 € |
Förderung
(Art. 10 FAG, FS 75%) |
75% aus 1.845.900 € |
1.384.000 € |
|
+
Förderung (4. SIP, FS 15%) |
15% aus 1.845.900 € |
277.000 € |
|
= Staatliche Gesamtförderung |
|
1.661.000 € |
./. 1.661.000 € |
= Städtischer Nettoanteil |
|
|
184.900 € |
Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch
staatliche Zuweisungen in Höhe von 1.661.000 €. Der städtische Anteil beträgt
184.900 €.
Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):
Staatliche Förderung:
1.661.000,00 €
Städtischer Zuschuss:
184.900,00 €
Anteil Träger: 262.946,00 €
Gesamtkosten 2.108.846,00 €
Finanzierung im Haushalt
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 sollen für die Schaffung von
zusätzlichen Plätzen in Kindertageseinrichtungen bis 2020 insgesamt 5,8 Mio. €
zur Verfügung gestellt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
siehe Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Pläne und Kostenschätzung