Betreff
Änderung der Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth
Vorlage
OA/268/2017
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Umweltausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt den Erlass der Verordnung zur

Änderung der Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern (Naturdenkmalverordnung - 

NDV) im Stadtgebiet Fürth


Der Bund Naturschutz in Bayern e. V. sowie die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stellten mit Schreiben vom 04.11.2013 bzw. 13.11.2013 Anträge auf Ausweisung der Eichen in der Jahnstraße 3, Fl.-Nr. 1088/15, Gemarkung Fürth (ehemals Austraße 19, Fl.-Nr. 1088/8, Gemarkung Fürth) als Naturdenkmale. Der Umweltausschuss beauftragte daraufhin die Verwaltung die einstweilige Sicherstellung der Eichen anzuordnen und ein Verfahren für die endgültige Inschutznahme der Eichen als Naturdenkmale einzuleiten (UA/018/2014).

 

Die zwei vitalen und heimischen Eichen auf dem Grundstück, Fl.-Nr. 1088/15, Gemarkung Fürth, weisen bereits ein hohes Alter auf. Eichen dieser Altersgruppe sind im Stadtgebiet selten. Darüber hinaus ist im betreffenden Wohnquartier die Ausstattung mit Bäumen nicht übermäßig hoch, was deren Schutzwürdigkeit nochmals betont. Durch den relativ freien Stand der Bäume konnten diese ihre Krone weitestgehend frei ausbilden. Die Eigenart ist nicht bei allen Eichen im Stadtgebiet zu finden. Ihre weit ausladenden Kronen sind in ihrer Größe und Schönheit einzigartig. Sie prägen das Stadtbild in der Jahn-/Austraße in besonderer Weise. Auf Grund ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit sind die Voraussetzungen nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG für die Ausweisung als Naturdenkmal erfüllt.

 

Verordnungsverfahren:

Die Eichen in der Jahnstraße 3, Fl.-Nr. 1088/15, Gemarkung Fürth, sind mit Bescheid vom 02.12.2014 vorläufig sichergestellt. Die einstweilige Sicherstellung wurde am 31.05.2016 bereits einmal verlängert und läuft zum 06.12.2018 aus. Eine nochmalige Verlängerung der Sicherstellung ist nicht möglich (§ 22 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG).

 

Mit Schreiben vom 03.08.2017 wurde das Anhörungsverfahren an den betroffenen Grundstückseigentümer, die Träger öffentlicher Belange und an die anerkannten Naturschutzverbände mit der Möglichkeit zur Stellungnahme eingeleitet. Die Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Verbände sind in der beigefügten Übersicht zusammengefasst.

 

Im Rahmen der Anhörung des betroffenen Grundstückseigentümers sind keine Einwendungen eingegangen.

 

Zur endgültigen Inschutznahme sollen die Eichen nun mittels Änderungsverordnung in die Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung) aufgenommen werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


2 Lichtbilder

Lageplan

Übersicht Stellungnahmen und Einwendungen

Verordnungsentwurf