Betreff
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP)
Vorlage
AWS/050/2017
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Grundstücks- und Wirtschaftsausschuss nimmt die Ausführungen des Wirtschaftsreferenten zur Kenntnis und empfiehlt /der Stadtrat beschließt der Auffassungen des Bayerischen Städtetags zur Teilfortschreibung beizutreten.


Mit Schreiben vom 13.11.2017 hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes um eine Stellungnahme gegenüber der am 09.11.2017 vom Bayerischen Landtag mit Maßgaben beschlossenen Entwurfsfassung gebeten und hierfür eine Frist bis zum 22.12.2017 gesetzt.

 

Der Planungsverband Region Nürnberg bittet daraufhin seine Mitglieder bis zum 15.12.2017 um eine Stellungnahme.

 

Seitens des Baureferats wurde mit Stellungnahme vom 08.09.2016 eine umfassende Stellungnahme zum seinerzeitigen Entwurfsstand der Teilfortschreibung - unter Verweis auf seinerzeit vorliegende Bedenken des Bayerischen Städtetags - abgegeben. Diese wurden am 24.10.2016 vom WGA zur Kenntnis genommen und empfohlen den Auffassungen des Bayerischen Städtetags beizutreten.

 

Aufgrund von Maßgaben des Landtags in o. g. Sitzung haben sich Zieländerungen ergeben, zu denen nunmehr ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt wird.

 

Die Zieländerungen wurden seitens der Verwaltung geprüft; sie beziehen sich auf:

 

Kapitel 2.1 Zentrale Orte einschließlich Anhang 1 und Anhang 2 zu den Festlegungen („Zentrale Orte“ und „Strukturkarte“)

 

Das zentralörtliche System in Bayern umfasst nunmehr

 

a) Grundzentren,

b) Mittelzentren,

c) Oberzentren,

d) Regionalzentren (neu)

e) Metropolen.

 

Zu b) ist anzumerken, dass in Mittelfranken Windsbach aufgestuft wurde; zusammen mit Heilsbronn und Neuendettelsau bilden diese Orte ein gemeinsames Mittelzentrum. Die Zentralen Doppel- oder Mehrfachorte sollen den zentralörtlichen Versorgungsauftrag gemeinsam wahrnehmen.

 

Zu d): Die bisherigen Oberzentren Ingolstadt, Regensburg, Würzburg wurden zu Regionalzentren aufgestuft. Diese sollen als überregional bedeutsame Bildungs-, Handels-, Kultur-, Messe-, Sport-, Verwaltungs-, Wirtschafts- und Wissenschaftsschwerpunkte weiterentwickelt werden. Sie sollen zur räumlichen und wirtschaftlichen Stärkung eines weiten Umlandes positive Impulse setzen. Hierzu können die Regionalzentren mit ihrem Umland Kooperationsräume bilden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist weiterhin die schon vom Bayer. Städtetag beklagte Inflation zentraler Orte im LEP gegeben. Die o. g. Aufstufungen dürften aus Fürther Sicht allerding keine Auswirkungen haben. Gleichwohl sollte die Stadt Fürth den in der Anlage in Pressemitteilungen angeführten Auffassungen des Bayerischen Städtetags zur Teilfortschreibung beitreten.

 

Kapitel 3.3 Vermeidung von Zersiedelung

 

Damit der Standort Bayern im internationalen Wettbewerb erfolgreich bestehen kann, wurden schon in der vorherigen Entwurfsfassung angemessene Ausnahmen von dem Anbindegebot zugelassen. Diese sind in LEP-Ziel 3.3 Abs. 2 abschließend genannt.

Die vom Landtag beschlossenen und daraufhin im Entwurf zur erneuten Beteiligung aufgenommenen Maßgaben für Ausnahmen von der Anbindung werden nachfolgend fett-kursiv hervorgehoben:

 

„- ein Gewerbe- oder Industriegebiet unter Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen an einer Autobahnanschlussstelle oder an einer Anschlussstelle einer vierstreifig autobahnähnlich ausgebauten Straße oder an einem Gleisanschluss ohne wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds geplant sowie kein geeigneter angebundener Alternativstandort vorhanden ist,

 

- ein Gewerbe- oder Industriegebiet, dessen interkommunale Planung, Realisierung und Vermarktung rechtlich gesichert sind, unter Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen ohne wesentliche Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbilds geplant sowie kein geeigneter angebundener Alternativstandort vorhanden ist,“

 

Durch die o. g. Maßgaben wurde die bisherige Zielsetzung der Ausnahmetatbestände h. E. etwas abgemildert. Der Bayerische Städtetag begrüßt die o. g. Maßgaben, sieht aber erhebliche Unsicherheiten in deren praktischen Rechtsanwendung (siehe Anlage).

 

Kapitel 5.31 Lage im Raum (Einzelhandelsgroßprojekte)

 

Nr. 5.3.1 (Z) wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird das Wort „Einzelhandelsgroßprojekte“ durch die Wörter „Betriebe im Sinn des § 11 Abs. 3 Satz 1 der Baunutzungsverordnung sowie für Agglomerationen (Einzelhandelsgroßprojekte)“ ersetzt.

 

bb) Satz 2 Spiegelstrich 1 wird wie folgt gefasst:

„- für Betriebe bis 1 200 m² Verkaufsfläche, die ganz überwiegend dem Verkauf von Waren des Nahversorgungsbedarfs dienen, in allen Gemeinden; diese Ausweisungen sind unabhängig von den zentralörtlichen Funktionen anderer Gemeinden zulässig und unterliegen nur der Steuerung von Ziel 5.3.2“.

 

Die mit dem LEP 2013 neu eingeführten Regelungen für Agglomerationen von Einzelhandelsbetrieben sowie für Nahversorgungsbetriebe eröffnen einen Auslegungsspielraum, der nicht dem Willen des Normgebers entspricht. Mit der Klarstellung beider Regelungen werden diese nun so gefasst, dass keine dem Willen des Normgebers zuwiderlaufende Auslegung ermöglicht wird. Die Agglomerationsregelung dient insbesondere dem Erhalt attraktiver Innenstädte und der Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte. Mit der Regelung für Nahversorgungsbetriebe soll eine flächendeckend attraktive Nahversorgung ermöglicht werden.

 

Nach Durchsicht der Anhörungsmaterialien zum erneuten Beteiligungsverfahren ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Stadt Fürth.

Die vorgesehene Aufstufung der Stadt Fürth zur Metropole ist begrüßenswert, um die weiterhin positive Stadtentwicklung Fürths zukünftig fortzuführen.

Die im Jahr 2017 gegenüber der Teilfortschreibung des LEP bisher vorgebrachten Kritikpunkte des Bayerischen Städtetages (siehe Anlage) erscheinen berechtigt und sollten weiterhin von der Stadt Fürth beigegetreten werden.

Letztendlich muss der Planungsverband für die Region eine abschließende Stellungnahme verfassen, die sowohl die Bedenken des Bayerischen Städtetags als auch darüber hinaus mögliche Stellungnahmen aus der Region Nürnberg aufgreifen wird.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Bayerischer Städtetag Pressemitteilungen 2017 zur LEP-Teilfortschreibung