Der Grundstücks- und Wirtschaftsausschuss nimmt die Ausführungen des Wirtschaftsreferenten zur Kenntnis und empfiehlt /der Stadtrat beschließt der Auffassungen des Bayerischen Städtetags zur Teilfortschreibung beizutreten.
Mit Schreiben vom 13.11.2017 hat das Bayerische
Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat im Rahmen des
Anhörungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes um
eine Stellungnahme gegenüber der am 09.11.2017 vom Bayerischen Landtag mit
Maßgaben beschlossenen Entwurfsfassung gebeten und hierfür eine Frist bis zum
22.12.2017 gesetzt.
Der Planungsverband Region Nürnberg bittet
daraufhin seine Mitglieder bis zum 15.12.2017 um eine Stellungnahme.
Seitens des Baureferats wurde mit
Stellungnahme vom 08.09.2016 eine umfassende Stellungnahme zum seinerzeitigen
Entwurfsstand der Teilfortschreibung - unter Verweis auf seinerzeit vorliegende
Bedenken des Bayerischen Städtetags - abgegeben. Diese wurden am 24.10.2016 vom
WGA zur Kenntnis genommen und empfohlen den Auffassungen des Bayerischen
Städtetags beizutreten.
Aufgrund von Maßgaben des Landtags in o. g.
Sitzung haben sich Zieländerungen ergeben, zu denen nunmehr ein erneutes
Beteiligungsverfahren durchgeführt wird.
Die Zieländerungen wurden seitens der
Verwaltung geprüft; sie beziehen sich auf:
Kapitel 2.1 Zentrale Orte einschließlich
Anhang 1 und Anhang 2 zu den Festlegungen („Zentrale Orte“ und „Strukturkarte“)
Das zentralörtliche System in Bayern umfasst
nunmehr
a) Grundzentren,
b) Mittelzentren,
c) Oberzentren,
d)
Regionalzentren (neu)
e) Metropolen.
Zu b) ist anzumerken, dass in Mittelfranken Windsbach aufgestuft wurde; zusammen
mit Heilsbronn und Neuendettelsau bilden diese Orte ein gemeinsames Mittelzentrum.
Die Zentralen Doppel- oder Mehrfachorte sollen den zentralörtlichen
Versorgungsauftrag gemeinsam wahrnehmen.
Zu d): Die
bisherigen Oberzentren Ingolstadt, Regensburg, Würzburg wurden zu
Regionalzentren aufgestuft. Diese sollen als überregional bedeutsame
Bildungs-, Handels-, Kultur-, Messe-, Sport-, Verwaltungs-, Wirtschafts- und
Wissenschaftsschwerpunkte weiterentwickelt werden. Sie sollen zur räumlichen
und wirtschaftlichen Stärkung eines weiten Umlandes positive Impulse setzen.
Hierzu können die Regionalzentren mit ihrem Umland Kooperationsräume bilden.
Aus Sicht der Verwaltung ist weiterhin die
schon vom Bayer. Städtetag beklagte Inflation zentraler Orte im LEP gegeben.
Die o. g. Aufstufungen dürften aus Fürther Sicht allerding keine Auswirkungen
haben. Gleichwohl sollte die Stadt Fürth den in der Anlage in
Pressemitteilungen angeführten Auffassungen des Bayerischen Städtetags zur
Teilfortschreibung beitreten.
Kapitel
3.3 Vermeidung von Zersiedelung
Damit der Standort Bayern im internationalen
Wettbewerb erfolgreich bestehen kann, wurden schon in der vorherigen
Entwurfsfassung angemessene Ausnahmen
von dem Anbindegebot zugelassen. Diese sind in LEP-Ziel 3.3 Abs. 2
abschließend genannt.
Die vom Landtag beschlossenen und daraufhin
im Entwurf zur erneuten Beteiligung aufgenommenen Maßgaben für Ausnahmen von der Anbindung werden nachfolgend fett-kursiv hervorgehoben:
„- ein Gewerbe- oder Industriegebiet unter
Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen an einer Autobahnanschlussstelle oder an
einer Anschlussstelle einer vierstreifig autobahnähnlich ausgebauten Straße
oder an einem Gleisanschluss ohne wesentliche Beeinträchtigung des Orts-
und Landschaftsbilds geplant sowie kein geeigneter angebundener
Alternativstandort vorhanden ist,
- ein Gewerbe- oder Industriegebiet, dessen
interkommunale Planung, Realisierung und Vermarktung rechtlich gesichert sind, unter
Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen ohne wesentliche Beeinträchtigungen des
Orts- und Landschaftsbilds geplant sowie kein geeigneter angebundener
Alternativstandort vorhanden ist,“
Durch die o. g. Maßgaben wurde die bisherige
Zielsetzung der Ausnahmetatbestände h. E. etwas abgemildert. Der Bayerische
Städtetag begrüßt die o. g. Maßgaben, sieht aber erhebliche Unsicherheiten in
deren praktischen Rechtsanwendung (siehe Anlage).
Kapitel
5.31 Lage im Raum (Einzelhandelsgroßprojekte)
Nr. 5.3.1 (Z)
wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird das Wort
„Einzelhandelsgroßprojekte“ durch die Wörter „Betriebe im Sinn des § 11 Abs. 3
Satz 1 der Baunutzungsverordnung sowie für Agglomerationen
(Einzelhandelsgroßprojekte)“ ersetzt.
bb) Satz 2 Spiegelstrich 1 wird wie folgt
gefasst:
„- für Betriebe bis 1 200 m² Verkaufsfläche,
die ganz überwiegend dem Verkauf von Waren des Nahversorgungsbedarfs dienen, in
allen Gemeinden; diese Ausweisungen sind unabhängig von den zentralörtlichen
Funktionen anderer Gemeinden zulässig und unterliegen nur der Steuerung von
Ziel 5.3.2“.
Die
mit dem LEP 2013 neu eingeführten Regelungen für Agglomerationen von Einzelhandelsbetrieben
sowie für Nahversorgungsbetriebe eröffnen einen Auslegungsspielraum, der nicht
dem Willen des Normgebers entspricht. Mit der Klarstellung beider Regelungen
werden diese nun so gefasst, dass keine dem Willen des Normgebers
zuwiderlaufende Auslegung ermöglicht wird. Die Agglomerationsregelung dient
insbesondere dem Erhalt attraktiver Innenstädte und der Funktionsfähigkeit der
Zentralen Orte. Mit der Regelung für Nahversorgungsbetriebe soll eine
flächendeckend attraktive Nahversorgung ermöglicht werden.
Nach Durchsicht der Anhörungsmaterialien zum
erneuten Beteiligungsverfahren ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Stadt Fürth.
Die vorgesehene Aufstufung der Stadt Fürth zur Metropole ist begrüßenswert, um die
weiterhin positive Stadtentwicklung Fürths zukünftig fortzuführen.
Die im Jahr 2017 gegenüber der
Teilfortschreibung des LEP bisher vorgebrachten Kritikpunkte des Bayerischen
Städtetages (siehe Anlage) erscheinen berechtigt und sollten weiterhin von der
Stadt Fürth beigegetreten werden.
Letztendlich muss der Planungsverband für die
Region eine abschließende Stellungnahme verfassen, die sowohl die Bedenken des
Bayerischen Städtetags als auch darüber hinaus mögliche Stellungnahmen aus der
Region Nürnberg aufgreifen wird.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Bayerischer Städtetag Pressemitteilungen 2017 zur LEP-Teilfortschreibung