Variante 1: Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen des GrfA zur Kenntnis und beschließt die Planung und Umsetzung der Maßnahmen in der Variante 1, „Grundversorgung“ für das „gesamten Stadtgebiet“.
Das GrfA wird beauftragt, die Planung entsprechend den Pilotbezirken 09 Burgfarrnbach und 17 Stadeln, umgehend für das gesamte Stadtgebiet fortzuführen und bis spätestens 30.11.2018 abzuschließen. Die erforderlichen Haushaltsmittel und eine TZ 50% Gartenarbeiterstelle sind kurzfristig zu beantragen.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt entsprechend der Bereitstellung der erforderlichen Personal- und Haushaltsmittel sowie dem Planungsfortschritt. Als Zieltermin für die Fertigstellung ist der 31.12.2018 anzustreben.
Variante 2: Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen des GrfA zur Kenntnis und lehnt den Aufbau zusätzlicher Tütenspender/Abfallkörbe für Hundekot ab.
Variante 3: Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen des GrfA zur Kenntnis und lehnt den Aufbau zusätzlicher Tütenspendern/Abfallkörben für Hundekot ab. Die derzeit vorhandenen Tütenspender (11 Standorte) sollen kurzfristig zurückgebaut werden.
Erstellung eines ortsteilspezifischen, städtischen Gesamtkonzepts zur
Errichtung von Hundetütenspendern und Abfallkörben im Stadtgebiet von Fürth.
1. Auftrag
Am 13.07.2017 wurde im
Umweltausschuss, unter Top 17.2 der Änderungsantrag der SPD Stadtratsfraktion
zum Thema -Installation sogenannter Dog Stations im Bereich Burgfarrnbach-
beschlossen.
Das Grünflächenamt wurde beauftragt ein ortsteilspezifisches, städtisches Gesamtkonzept zu entwickeln, in dem systematisch alle aus der Bevölkerung genannten Standortwünsche für Tütenspender erfasst und einer kritischen Prüfung unterzogen werden.
Die entstehenden Kosten sollen in einer nachvollziehbaren Aufstellung belegt werden.
2. Grundlagen / Herangehensweise
Aufgrund einer Häufung von
Anregungen und Beschwerden aus der dortigen Bevölkerung wurden die städtischen
Bezirke 09 Burgfarrnbach, Atzenhof sowie Bezirk 17 Stadeln, Mannhof,
Herboldshof als Pilotbereiche ausgewählt. Die hier gewonnenen Erkenntnisse
sollen dann ggf. auf das übrige Stadtgebiet übertragen werden.
In der Stadtzeitung Nr. 16, vom
13.09.2017, erfolgte eine grundsätzliche Information und ein Aufruf an die
Bevölkerung dieser beiden Bezirke, einschlägige Wünsche und Anregungen an das
Grünflächenamt zu übermitteln. Es gingen zahlreiche, zum Teil sehr konkrete
Wünsche ein.
Bei der Sichtung der Vorschläge
wurden die folgenden räumlichen, qualitativen und zeitlichen Muster erkennbar
und wie folgt bewertet.
Standortwünsche von Bürger/innen insbesondere in Ortsrandlagen und entlang der Wege in den Talauen der Flüsse wurden ergänzt um Vorschläge des GrfA. Typische Standortsituationen sind Übergange Siedlung – landwirtschaftliche Flächen, Übergänge Siedlung – Wald, Eingänge von Grünanlagen, wegbegleitendes oder kleinräumiges Straßenbegleitgrün (siehe Anlage beispielhafte Standortsituationen).
Nicht aufgegriffen wurden
Standorte, die nicht auf städtischen Flächen liegen. Auch in beidseitig
bebauten Straßen ohne Grünflächen äußerten Bürger/innen Bedarf und
argumentierten z.T. mit dem Vorhandensein von Bushaltestellen und
Abfallbehältern. Am Straßenrand von Wohngebieten sollen keine Hundetütenspender
installiert werden, weil damit die Erwartung einer flächigen Versorgung geweckt
würde, die uferlos und nicht erfüllbar wäre. Ebenso wurden Wünsche Hundetütenspender
im Wald zu platzieren verworfen, weil hier kein Bedarf gesehen wird.
Für uns neu war die Erkenntnis,
dass ein nicht unerheblicher Teil der gewünschten Hundetütenspender und
Abfallkörbe außerhalb der vom GrfA bisher betreuten Grün- und Straßenbegleitgrünflächen
liegt. Dies bedeutet eine Ausweitung der räumlichen Zuständigkeiten des GrfA,
verbundenen mit neuen, zusätzlichen Anfahrtswegen.
Für uns neu war außerdem die
Vielzahl der Forderungen nach zusätzlichen Abfallbehältern. Gefüllte Hundekottüten
über „längere Strecken“ zu tragen wurde einheitlich als nicht akzeptabel
angesehen. Der Versuch einen „zumutbaren Abstand“ bis zum nächsten Abfallkübel
festzulegen wurde nach längerer, intensiver Diskussion ergebnislos abgebrochen.
Wir haben daher versucht zusätzliche Abfallkörbe „wohlwollend, entsprechend den
Bürgerwünschen“ zu platzieren.
In den beiden Übersichtskarten
für Burgfarrnbach und Stadeln sind „Standorte“ für Hundetütenspender
eingetragen. In einem Teil der Fälle ist ein Abfallkorb direkt unter dem
Tütenspender vorhanden oder geplant. In anderen Fällen ist ein Abfallkorb im
näheren Umfeld vorhanden. Hundeausführstrecken sind vor Ort i.d.R. als typische
Rundwege oder lineare Strecken erkennbar.
Oftmals können (nach Instruktion bei LA, OA, SvA und TfA) vorhandene wegbegleitende Verkehrszeichen zur Befestigung der Hundetütenspendern und der grünen Abfallbehälter genutzt werden (siehe Anlage Annastraße). In manchen Fällen sind Landschaftsschutzgebiete oder Verpachtungen tangiert.
Die Standortswünsche werden von
der Bevölkerung im gesamten Stadtgebiet durchwegs als überfällig und eilig
erachtet.
3. Lösungsansätze
Seitens des Grünflächenamtes
wurden für die beiden Bezirke 09 und 17 jeweils zwei Varianten ausgearbeitet.
Die Werte der Variante 2 liegen ca. 25% höher als bei Variante 1.
Variante 1. Grundversorgung:
Es sind an insgesamt 40
Standorten, 21 neue Abfallkörbe und 40 neue Hundetütenspender geplant. (6
vorhandene Hundetütenspender (alte Modelle) müssen erneuert, 6 vorhandene
Abfallkorb können belassen werden).
Variante 2. Erweiterte
Version:
Es sind an insgesamt 50
Standorten, 27 neue Abfallkörbe und 50 neue Hundetütenspender geplant. 6
vorhandene Hundetütenspender (alte Modelle) müssen erneuert, 6 vorhandene
Abfallkorb können belassen werden
Die Summe der beiden Bezirke 09
und 17 wurde dann in der Kostenschätzung in beiden Varianten mit dem Faktor 3,5
(nach Flächenanteilen) auf das gesamte Stadtgebiet hochgerechnet.
Bedarf an Elementen |
1. Grundversorgung |
2. Erweiterte Version |
Standorte 09 + 17 |
40 |
50 |
|
Abfallbehälter |
Tütenspender |
Abfallbehälter |
Tütenspender |
09 Burgfarrnbach |
10 (+ 2 vorh.) |
16 + 2 vorh. |
14 (+ 2 vorh.) |
20 + 2 vorh. |
17 Stadeln |
11 (+ 4 vorh.) |
18 + 4 vorh. |
13 (+ 4 vorh.) |
24 + 4 vorh. |
|
|
|
|
|
Summe 1 (Burgfarrnbach + Stadeln) |
21 |
40 |
27 |
50 |
Summe 2 Stadtgebiet gesamt, mit Faktor rd. 3,5 hochgerechnet |
75 |
140 |
95 |
175 |
*Alle Zahlen
gerundet
Die genauen
Standorte der Bezirke 09 bzw. 17 sind aus den Anlagen ersichtlich
Ergänzend dazu werden zwei Pläne
vorgelegt, in denen die Einzelstandorte der Bezirke 09 und 17 für die 1.
Variante „Grundversorgung“ rot, für die 2. Variante erweiterte Version“ gelb,
und die vorhandenen Tütenspender blau dargestellt sind. Im Instruktionsverfahren
äußerten die beteiligten Ämter LA, OA, SvA und TfA keine Bedenken.
Die bisher im Stadtgebiet
existierende 9 Standorte mit alten Hundetütenspender-Modellen sollen aus
Gründen der deutlich geringeren Anschaffungs- und Unterhaltskosten (günstigere Einzelkosten,
einheitlichen Beschaffung und Verteilung der Tüten) auf das neue System
umgestellt werden.
In wie weit die Umsetzung der
o.g. Wünsche aus der Bevölkerung zu einer Verbesserung der
Reinhaltungssituation führen kann aufgrund der stark variierenden Erfahrungen
anderer Städte seitens des Grünflächenamtes nicht beurteilt werden.
4. Kosten / Finanzierung / Zeitliche Abfolge
Die detaillierten Kosten sind aus
der beiliegenden Kostenschätzung zu ersehen.
Sofern der Ausschuss
grundsätzlich die Aufstellung von Hundetütenspendern wünscht, wird seitens des
Grünflächenamtes eine „stadtweite Grundversorgung“ empfohlen .
Dies würde die Aufstellung von 75
neuen Abfallbehältern und 140 Hundetütenspendern erfordern.
Die
Herstellungskosten hierfür belaufen sich einmalig auf 42.245.- €.
Die Montage der Elemente kann
durch das Grünflächenamt mit eigenem Personal erfolgen.
Als Sachkostenanteil wären einmalig 23.250.- € im Vermögenshaushalt 2018 für die Beschaffung der Abfallkörbe, Tütenspender und Montagematerialien erforderlich und kurzfristig bereitzustellen.
Die
laufenden Unterhaltskosten betragen rd.
87.400.- €/Jahr.
Die Kontroll- und
Wartungsarbeiten sollen komplett, die Leerung/Befüllung der
Abfallkörbe/Tütenspender im Umfeld von bereits jetzt durch das GrfA betreuten
Grünflächen, durch eigenes Personal erfolgen. Hierfür sind jährlich 22.000.- € in der Kostenberechnung
eingerechnet. Hierfür ist die Schaffung einer TZ 50% Gartenarbeiterstelle
erforderlich.
Für die Deckung der Sachkosten (Abschreibungen, Müllgebühren, HDPE-T Hundetüten, …) sind jährlich 28.300.- € im Verwaltungshaushalt erforderlich.
Der Anteil der
Fremdvergabeleistungen beläuft sich auf jährlich 37.100.- €.
Bei einem positiven Beschluss des Umweltausschusses würde das GrfA die Planungen, entsprechend den Pilotbezirken 09 Burgfarrnbach und 17 Stadeln, sukzessive für das gesamte Stadtgebiet fortführen und bis spätestens 30.11.2018 abschließen, sowie die für eine Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Personal- und Haushaltsmittel beantragen.
Die Umsetzung der Maßnahmen
könnte dann entsprechend der Bereitstellung der erforderlichen Personal- und
Haushaltsmittel sowie dem Planungsfortschritt erfolgen. Als Zieltermin für die
Fertigstellung ist der 31.12.2018 anzustreben.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
23.250.- € |
|
nein |
X |
ja |
87.400.- € |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
1.
Ausbaustufen
2. Beispiel,
Typ Spender + Abfallkorb, Annastraße
3. Beschluss
UA/33/2017
4. Bezirk 09,
Burgfarrnbach, Standortplan
5. Bezirk 17,
Stadeln, Standortplan
6.
Instruktion, Bezirk 09, Burgfarrnbach
7.
Instruktion, Bezirk 17, Stadeln
8. Kostenschätzung
9. Typische Standortsituationen