- Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferates zu Kenntnis.
- Der Bau- und Werkausschuss beschließt das Verfahren zu Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 299 mit der geänderten Zielsetzung der Entwicklung von gewerblich nutzbaren Flächen in denen auch soziale Einrichtungen untergebracht werden können weiterzuführen.
- Die Bauverwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren mit der o.g. Zielsetzung fortzuführen.
Der rechtsverbindliche B-Plan Nr. 299 setzt für die Grundstücke, die teilweise in städtischen Besitz sind, Grünfläche mit Zweckbestimmung „Sportplatz“ fest.
Der Änderungsbeschluss wurde am 20.01.2016 mit der Zielsetzung „Wohnbaufläche“ im Stadtrat gefasst.
Aufgrund der inzwischen vorliegenden schalltechnischen Untersuchung kann eine Wohnbebauung an dieser Stelle wegen der umliegenden genehmigten Gewerbebetriebe (teils im festgesetzten Industriegebiet) nicht realisiert werden. Deshalb soll eine Änderung der Zielsetzung beschlossen werden, die es ermöglicht ein Baugebiet für gewerbliche Nutzungen zu entwickeln.
Die Flächen sollen vor allem der Schaffung von dringend benötigten Gewerbeflächen dienen. Hierzu ist noch zu bemerken, dass in einem Gewerbegebiet auch Kindertageseinrichtungen, soweit notwendig als Anlagen für soziale Zwecke realisiert werden können.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Geltungsbereich