1. Die Ausführungen des Baureferates werden entgegen genommen.
2. Der Bau- und Werkausschuss stimmt abweichend von den Kritikpunkten des Baukunstbeirates  der vorliegenden Planung zu.


Dem Baureferat liegt derzeit ein Antrag auf Errichtung eines Pharmalabors an der Gebhardtstr. vor.
Der Baukunstbeirat (BkB) hat sich in seiner Sitzung vom 27.07.17 zur Gesamtbebauung an der Gebhardtstr. sowie zu den vorgestellten Einzelvorhaben geäußert.
Nachdem nun ein Einzelvorhaben zur Beurteilung vorliegt, ist nur dieses gegenwärtig zu beurteilen und kann aus der Sicht des Baureferates aus planungsrechtlicher Sicht grundsätzlich zugelassen werden. Auf die Anregungen des Baukunstbeirats wurde im vorliegenden Bauantrag nicht eingegangen. Der Bauantrag liegt in unveränderter Form vor.
Unter Berücksichtigung der Anmerkungen müsste ein gänzlich neuer Baukörper entwickelt werden. Eine solche grundlegende Forderung erscheint unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen seitens des Baureferats nicht möglich.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1. Gesamtbebauung Gebhardtstr.
2. Lageplan
3. Ansichten
4. Grundriss