1. Die Ausführungen des Baureferates werden entgegen
genommen.
2. Der Bau- und Werkausschuss stimmt abweichend von den Kritikpunkten des
Baukunstbeirates der vorliegenden
Planung zu.
Dem Baureferat liegt derzeit ein Antrag auf Errichtung eines
Pharmalabors an der Gebhardtstr. vor.
Der Baukunstbeirat (BkB) hat sich in seiner Sitzung vom 27.07.17 zur
Gesamtbebauung an der Gebhardtstr. sowie zu den vorgestellten Einzelvorhaben
geäußert.
Nachdem nun ein Einzelvorhaben zur Beurteilung vorliegt, ist nur dieses
gegenwärtig zu beurteilen und kann aus der Sicht des Baureferates aus
planungsrechtlicher Sicht grundsätzlich zugelassen werden. Auf die Anregungen
des Baukunstbeirats wurde im vorliegenden Bauantrag nicht eingegangen. Der
Bauantrag liegt in unveränderter Form vor.
Unter Berücksichtigung der Anmerkungen müsste ein gänzlich neuer Baukörper
entwickelt werden. Eine solche grundlegende Forderung erscheint unter
Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen seitens des Baureferats
nicht möglich.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Gesamtbebauung Gebhardtstr.
2. Lageplan
3. Ansichten
4. Grundriss