Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Projektgenehmigung zu erteilen /der
Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung für die Sanierung des
Bestandsgebäudes der Stadtförsterei an der Heilstättenstraße sowie den Neubau
einer Fahrzeughalle mit Werkstatt- und Sanitärräumen durch die
Wohnbaugesellschaft der Stadt Fürth mbH (WBG). Die Abwicklung der Baumaßnahme
erfolgt über den bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrag mit der WBG. Die
Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 860.000 €. |
Die Baulichkeiten der Stadtförsterei bestehend aus dem
historischen Förstereigebäude, einem Garagentrakt und mehreren Holzschuppen
sind zum großen Teil in einem ausgesprochen schlechten baulichen Zustand und
werden den heutigen Anforderungen an die Unterbringung von Beschäftigten, an
Lager- und Werkstattflächen sowie an die Unterbringung von Fahrzeugen nicht
mehr gerecht.
Diese unzulängliche Situation soll durch den Neubau
eines ausreichend bemessenen Garagentraktes mit Werkstatt und die Sanierung des
historischen Förstereigebäudes behoben werden. Für die Forstwirte werden im
bestehenden Förstereigebäude neue Umkleidemöglichkeiten (getrennte „Schwarz-“
und „Weiß-“Bereiche sowie zeitgemäße Sanitäranlagen) eingebaut. Durch die –
beheizbare – Werkstatt im Garagentrakt soll eine deutliche Verbesserung der
Arbeitsbedingungen erreicht werden. Weiterhin sollen im Neubau von außen
zugängliche zeitgemäße Toiletten für Besucherinnen und Besucher des Grünen
Klassenzimmers errichtet werden. Die vorhandene, unwirtschaftliche, mit
Flüssiggas betriebene Heizungsanlage soll durch eine moderne Pelletheizung
ersetzt werden. Mehrere baufällige Schuppen werden in diesem Zusammenhang
ersatzlos abgebrochen. Der in einem dieser Gebäude untergebrachte
Fleischzerlegeraum (ca. 12 m²) für Wild aus der städtischen Eigenjagd soll in
den neuen Garagen-/Werkstatttrakt integriert werden.
Die beigefügte Entwurfsplanung zeigt den vorgesehenen
Aufgabenumfang.
Die Kostenberechnung der WBG für
die Sanierung des Bestandsgebäudes und den Neubau
des Garagen- und Werkstatttraktes beläuft sich auf 860.000 Euro. Die Kostenaufteilung auf die einzelnen Kostengruppen nach DIN 276 können aus der beigefügten Kostenberechnung entnommen werden.
Das OA wird einen größeren Anteil dieser Kosten durch Budgetrücklagen und Mehreinnahmen in 2017 finanzieren können. Der nicht abgedeckte Finanzierungsbedarf wird aus dem gesamtstädtischen Haushalt getragen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
ca.
860.000 € |
|
nein |
x |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Kostenschätzung gemäß DIN 276
Entwurfsplanung