Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der beiden Kfz-Stellplätze zu, da der Dachgeschossausbau im Denkmal zu keiner weiteren Flächenversiegelung führt, aber weitere Wohnraumschaffung ermöglicht.
In dem denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus Karolinenstraße 114, Gemarkung Fürth, soll das Dachgeschoß für zwei neue Wohneinheiten ausgebaut sowie sechs Balkone im 1. bis 3. Obergeschoss angebaut werden. Die beiden für die DG-Wohnungen neu nachzuweisenden Stellplätze können auf dem Grundstück nicht hergestellt werden. Ein Nachweis in der Nähe des Grundstücks ist ebenfalls nicht möglich.
Der Antragsteller beantragt daher, 2 Stellplätze ablösen zu dürfen.
Das Straßenverkehrsamt stimmt aufgrund des hohen Parkdrucks in der gesamten Südstadt der Ablöse nicht zu.
Das Stadtplanungsamt, die Untere Denkmalschutzbehörde sowie die Bauaufsicht befürworten die Ablöse, da ohne zusätzliche Versiegelung Wohnraumschaffung und dadurch die Nutzung eines Denkmals gewährleistet sind.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan